Lärmschutz für die neue Eisenbahnbrücke über die Mörfelder Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 511
Betreff:
Lärmschutz für die neue Eisenbahnbrücke über die Mörfelder Landstraße
Die Pressemeldung der Frankfurter Neuen Presse vom 09.12.08 bedarf der Richtigstellung. Es trifft nicht zu, dass die Stadt Frankfurt Gelder für die Baureifplanung der Eisenbahnbrücke über die Mörfelder Landstraße bewilligt hat.
Es handelt sich hier vielmehr um eine Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Frankfurt mit der Deutsche Bahn AG (DB). Im Zuge der Erneuerung der DB Brücke durch die DB erfolgt auch die Erarbeitung der baureifen Straßenplanung infolge geänderter Straßenquerschnittsaufteilung. Diese wird von der Stadt finanziert. Die Planung der DB Brücke erfolgt in alleiniger Zuständigkeit der DB.
In Abstimmung mit der DB wurde aus gestalterischer Sicht eine einfeldrige Stabbogenbrücke favorisiert, die mit Beschluss § 5360 der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.09 beschlossen wurde.
Zu den Fragen der Geschwindigkeit und Lärmentwicklung teilt die DB AG Folgendes mit:
Für die Planung des Brückenbauwerks wurde eine Entwurfsgeschwindigkeit von 120 km/h zugrunde gelegt, die irrtümlicherweise in dem Presseartikel mit der Streckengeschwindigkeit gleich gesetzt wurde.
Die Brücke wird derzeit mit 70 km/h im Brückenbereich infolge Hilfsbrückeneinbaus befahren. Der Streckenstandard der Strecke ist 120 km/h für Mischverkehr (Personen- und Güterzüge).
Nach Brückenerneuerung (2012) wird die Brücke wieder mit zulässiger Streckengeschwindigkeit befahrbar sein, hier wegen der örtlichen Zwänge max. mit 85 km/h.
Der Streckenbereich von km 35,5 – 36,6 ist im Lärmsanierungsprogramm des Bundes enthalten. Außerhalb des Brückenbaubereiches werden bereits ab 2009 beidseitig Lärmschutzwände (LSW) mit 2 m Höhe errichtet: Bahnrechts (Richtung Süd) von km 35,965 bis km 36,255 und bahnlinks von km 35,965 bis km 36,280 (Wand 6 und 7).
Die für den Brückenneubau mit aufgeweiteter Stützweite erforderlichen Lücken sowie weitere 100 m LSW bahnrechts werden beim Brückenbau realisiert, da die Lärmschutzwand konstruktiv und statisch mit der Eisenbahnbrücke geplant und Baufreiheit erhalten bleiben muss. Nach DB-Regelwerk sind bei Stahltrogbrücken lärmabsorbierende Maßnahmen technischer Standard: Es werden durchgängiges Schotterbett und Unterschottermatten im Brückenbereich eingebaut. Die Stahlbrücke im Bestand war ohne Schotterbett. Am 29.01.2009 hat die Stadtverordnetenversammlung der Planung der einfeldrigen Stabbogenbrücke mit Stützweite von rd. 60 m zugestimmt. Auf dieser Grundlage werden jetzt DB-seitig die Entwurfs- und Genehmigungsplanung und das dazugehörige Planfeststellungsverfahren weiter betrieben, in dem detailliertere Aussagen zur Einhaltung der Lärmschutzverordnung noch zu treffen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. November 2008MM 228Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße/FeuerwacheMagistratsvortrag
- 3. Januar 2009OFOF 708/5Lärmschutz für die neue Eisenbahnbrücke über die Mörfelder LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FAG
- 16. Januar 2009VV 854Lärmschutz für die neue Eisenbahnbrücke über die Mörfelder LandstraßeAnfrage
- 6. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 511Lärmschutz für die neue Eisenbahnbrücke über die Mörfelder LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab