Frankfurt macht Schule . in Bockenheim (II) - Die Sophienschule als Grund- und Sekundarschule
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Bockenheim (II) - Die Sophienschule als Grund- und Sekundarschule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass die allseits geschätzte pädagogische Arbeit an der Sophienschule erhalten bleibt. Hierzu erhält die Sophienschule in Anlehnung an die schulpolitischen Erfordernisse von Stadt und Land die Umwidmung zur Sekundarschule. Ist die Verfügbarkeit der Gebäude der ehemaligen Kaufunger Schule (voraussichtlich 2018) gegeben, sollen diese in die Obhut der Sophienschule gelegt werden, um so das erforderliche Grundschulangebot gemäß des Schulentwicklungsplans (vgl. M 93) darzustellen. Begründung: Eine elegante Lösung, die sich nahtlos in die vom Kind her gedachten partizipativen Intentionen des SEPs einfügt: - Der pädagogische Bedarf kann in gewohnter Weise ohne die Brüche einer - zudem in ungewieser Zukunft liegenden - Umsiedlung weiter an der Sophienschule bedient werden. - Die Grundschulaufgaben der Sophienschule stehen komplementär zum Angebot der Franckeschule zur Verfügung. - Die gewünschte Kleinteiligkeit bleibt bei zwei Gebäudekomplexen mit unterschiedlichen Aufgaben gewahrt. - Das Kollegium, welches sodann die Einrichtungen der ehemaligen Kaufunger Schule zu betreuen hat, kann über den Standort ausgerollt werden. - Ohne Zeitplan-Aspekte zu vernachlässigen, ist hiermit modernen schulpolitischen Erfordernissen Genüge getan.
Inhalt
Antrag vom 21.08.2015, OF 730/2
Betreff: Frankfurt macht Schule . . in Bockenheim (II) - Die Sophienschule als Grund- und Sekundarschule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass die allseits geschätzte pädagogische Arbeit an der Sophienschule erhalten bleibt. Hierzu erhält die Sophienschule in Anlehnung an die schulpolitischen Erfordernisse von Stadt und Land die Umwidmung zur Sekundarschule. Ist die Verfügbarkeit der Gebäude der ehemaligen Kaufunger Schule (voraussichtlich 2018) gegeben, sollen diese in die Obhut der Sophienschule gelegt werden, um so das erforderliche Grundschulangebot gemäß des Schulentwicklungsplans (vgl. M 93) darzustellen.
Begründung: Eine elegante Lösung, die sich nahtlos in die vom Kind her gedachten partizipativen Intentionen des SEPs einfügt: - Der pädagogische Bedarf kann in gewohnter Weise ohne die Brüche einer - zudem in ungewieser Zukunft liegenden - Umsiedlung weiter an der Sophienschule bedient werden. - Die Grundschulaufgaben der Sophienschule stehen komplementär zum Angebot der Franckeschule zur Verfügung. - Die gewünschte Kleinteiligkeit bleibt bei zwei Gebäudekomplexen mit unterschiedlichen Aufgaben gewahrt. - Das Kollegium, welches sodann die Einrichtungen der ehemaligen Kaufunger Schule zu betreuen hat, kann über den Standort ausgerollt werden. - Ohne Zeitplan-Aspekte zu vernachlässigen, ist hiermit modernen schulpolitischen Erfordernissen Genüge getan.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2015Sie sind hierOFOF 730/2Frankfurt macht Schule . in Bockenheim (II) - Die Sophienschule als Grund- und SekundarschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. September 2015OMOM 4531Frankfurt macht Schule ... in Bockenheim - Die Sophienschule als Grund- und SekundarschuleDirektanregung
- 5. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 284Frankfurt macht Schule ... in Bockenheim - Die Sophienschule als Grund- und SekundarschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP zu 4. Annahme bei Enthaltung FDP zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung) zu 7. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme