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Frankfurt macht Schule . in Bockenheim (II) - Die Sophienschule als Grund- und Sekundarschule

Vorlagentyp: OFGRÜNE
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

Bockenheim (II) - Die Sophienschule als Grund- und Sekundarschule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass die allseits geschätzte pädagogische Arbeit an der Sophienschule erhalten bleibt. Hierzu erhält die Sophienschule in Anlehnung an die schulpolitischen Erfordernisse von Stadt und Land die Umwidmung zur Sekundarschule. Ist die Verfügbarkeit der Gebäude der ehemaligen Kaufunger Schule (voraussichtlich 2018) gegeben, sollen diese in die Obhut der Sophienschule gelegt werden, um so das erforderliche Grundschulangebot gemäß des Schulentwicklungsplans (vgl. M 93) darzustellen. Begründung: Eine elegante Lösung, die sich nahtlos in die vom Kind her gedachten partizipativen Intentionen des SEPs einfügt: - Der pädagogische Bedarf kann in gewohnter Weise ohne die Brüche einer - zudem in ungewieser Zukunft liegenden - Umsiedlung weiter an der Sophienschule bedient werden. - Die Grundschulaufgaben der Sophienschule stehen komplementär zum Angebot der Franckeschule zur Verfügung. - Die gewünschte Kleinteiligkeit bleibt bei zwei Gebäudekomplexen mit unterschiedlichen Aufgaben gewahrt. - Das Kollegium, welches sodann die Einrichtungen der ehemaligen Kaufunger Schule zu betreuen hat, kann über den Standort ausgerollt werden. - Ohne Zeitplan-Aspekte zu vernachlässigen, ist hiermit modernen schulpolitischen Erfordernissen Genüge getan.

Inhalt

Antrag vom 21.08.2015, OF 730/2

Betreff: Frankfurt macht Schule . . in Bockenheim (II) - Die Sophienschule als Grund- und Sekundarschule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass die allseits geschätzte pädagogische Arbeit an der Sophienschule erhalten bleibt. Hierzu erhält die Sophienschule in Anlehnung an die schulpolitischen Erfordernisse von Stadt und Land die Umwidmung zur Sekundarschule. Ist die Verfügbarkeit der Gebäude der ehemaligen Kaufunger Schule (voraussichtlich 2018) gegeben, sollen diese in die Obhut der Sophienschule gelegt werden, um so das erforderliche Grundschulangebot gemäß des Schulentwicklungsplans (vgl. M 93) darzustellen.

Begründung: Eine elegante Lösung, die sich nahtlos in die vom Kind her gedachten partizipativen Intentionen des SEPs einfügt: - Der pädagogische Bedarf kann in gewohnter Weise ohne die Brüche einer - zudem in ungewieser Zukunft liegenden - Umsiedlung weiter an der Sophienschule bedient werden. - Die Grundschulaufgaben der Sophienschule stehen komplementär zum Angebot der Franckeschule zur Verfügung. - Die gewünschte Kleinteiligkeit bleibt bei zwei Gebäudekomplexen mit unterschiedlichen Aufgaben gewahrt. - Das Kollegium, welches sodann die Einrichtungen der ehemaligen Kaufunger Schule zu betreuen hat, kann über den Standort ausgerollt werden. - Ohne Zeitplan-Aspekte zu vernachlässigen, ist hiermit modernen schulpolitischen Erfordernissen Genüge getan.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. August 2015Sie sind hier
    OFOF 730/2Frankfurt macht Schule . in Bockenheim (II) - Die Sophienschule als Grund- und Sekundarschule
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. September 2015OMOM 4531Frankfurt macht Schule ... in Bockenheim - Die Sophienschule als Grund- und SekundarschuleDirektanregung
  3. 5. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 284Frankfurt macht Schule ... in Bockenheim - Die Sophienschule als Grund- und SekundarschuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 46 · 07.09.2015
TO I, TOP 12
Beraten
Anregung an den Magistrat OM 4389 2015 Anregung an den Magistrat OM 4390 2015 Anregung an den Magistrat OM 4391 2015 Anregung an den Magistrat OM 4392 2015 1. Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 719/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 720/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 721/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 730/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 731/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 732/2 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFFFraktionslos
Ablehnung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Enthaltung:
CDUFDP
zu 4)
Enthaltung:
FDP
zu 5)
Zustimmung:
Alle
zu 6)
Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
GrüneLinkeBFF
Enthaltung:
Fraktionslos
zu 7)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP zu 4. Annahme bei Enthaltung FDP zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung) zu 7. Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 47 · 28.09.2015
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4531 2015 Die Vorlage OF 730/2 wird als Anregung an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass der dritte Satz des Tenors sowie alle Spiegelstriche der Begründung gestrichen werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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