Frankfurt macht Schule ... in Bockenheim - Die Sophienschule als Grund- und Sekundarschule
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Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4531 entstanden aus Vorlage: OF 730/2 vom 21.08.2015
Betreff: Frankfurt macht Schule . . in Bockenheim - Die Sophienschule als Grund- und Sekundarschule Vorgang: M 93/15 Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die allseits geschätzte pädagogische Arbeit an der Sophienschule erhalten bleibt. Hierzu erhält die Sophienschule in Anlehnung an die schulpolitischen Erfordernisse von Stadt und Land die Umwidmung zur Sekundarschule.
Begründung: Eine elegante Lösung, die sich nahtlos in die vom Kind her gedachten partizipativen Intentionen des Schulentwicklungsplans einfügt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2015OFOF 730/2Frankfurt macht Schule . in Bockenheim (II) - Die Sophienschule als Grund- und SekundarschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. September 2015Sie sind hierOMOM 4531Frankfurt macht Schule ... in Bockenheim - Die Sophienschule als Grund- und SekundarschuleDirektanregung
- 5. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 284Frankfurt macht Schule ... in Bockenheim - Die Sophienschule als Grund- und SekundarschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.