Schulentwicklungsplan
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der vom Magistrat vorgelegte integrierte Schulentwicklungsplan 2015-2019 (im Folgenden SEP) sieht den Bau und die Erweiterung zahlreicher neuer Schulen vor. Um die Schulversorgung durch die weiter steigende Anzahl von Schülerinnen und Schülern und den steigenden Wunsch nach einem gymnasialen Bildungsgang bereits im Schuljahr 2016/17 gewährleisten zu können, bedarf es der Beschleunigung von Abläufen und Entscheidungen. Aus diesem Grunde müssen einige Maßnahmen bereits angegangen werden, bevor die Genehmigung des Schulentwicklungsplans durch das Land Hessen vorliegt. Die vorgelegten Beschleunigungsverfahren orientieren sich an den Abläufen der Durchführung der Konjunkturprogramme des Bundes und der Länder. Um die erforderlichen Baumaßnahmen beginnend ab dem Schuljahr 2016/17 realisieren zu können, sind die unten genannten Abweichungen von den Bewirtschaftungsvorschriften notwendig.
- Um den kurzfristigen Bedarf von Schulplätzen gewährleisten zu können sind folgende Schulbaumaßnahmen umgehend umzusetzen: a) Gymnasium Nied Das Gymnasium Nied wird derzeit in der temporären Auslagerung der IGS West betrieben. Um einen Umzug nach Nied zum Schuljahr 2016/17 zu gewährleisten, muss die Baumaßnahme beschleunigt werden. Alle Verantwortlichen der Stadt sind in der Pflicht das ihrige dafür zu leisten, dass die Ausnahmegenehmigung von der Seveso-Richtlinie so zügig wie möglich erteilt wird. Die Vorbereitungen zur Errichtung eines Provisoriums werden parallel dazu angegangen. Die Ausführung soll in zeitsparender Holzmodulbauweise erfolgen. b) Temporärer Standort für ein neues Gymnasium im Frankfurter Norden (Friedhoferweiterungsfläche Westhausen) Über den Standort des zweiten neuen Gymnasiums steht eine Entscheidung noch aus. Derzeit werden mehrere Optionen insbesondere im Norden Frankfurts geprüft. Da hier mit einigen Jahren bis zur Realisierung der Baureife zu rechnen ist, muss das Gymnasium an einem temporären Standort starten. Hierfür ist eine temporäre Anlage in Westhausen zu errichten. Diese soll in einem ersten Schritt im Schuljahr 2016/17 die
- Klassen in acht Zügen aufnehmen. Die Aufnahme der weiteren Klassenstufen ist für die folgenden Jahre zu planen. Die Ausführung soll in zeitsparender Holzmodulbauweise erfolgen. Diese temporäre Einrichtung soll nach dem Umzug des Gymnasiums dauerhaft als Ausweichstandort für zu sanierende Schulbauten genutzt werden. c) Grundschule Europaviertel zur Schulversorgung im Gallus Für die nötige neue Grundschule im Gallus ist ein Grundstück vorgesehen, das derzeit noch nicht bebaut werden kann. Das ehemalige Tevesgelände (Rebstöcker Straße) kann wegen einer zu sanierenden Altlastenproblematik frühestens ab 2017 ff. bebaut werden. Um die ausgelasteten Schulen im Gallus zu entlasten, soll der Bau der Grundschule im Europaviertel vorgezogen werden. Wenn der vorgesehene Standort dafür ausreicht, soll dort zum Schuljahr 2016/17 statt der vorgesehenen 4-zügigen Grundschule eine 5-6-zügige Grundschule errichtet werden. Sie soll gemeinsam mit der vorgesehenen Kita in zeitsparender Holzmodulbauweise auf dem vorhandenen Grundstück errichtet werden. d) Kooperative Gesamtschule Niederrad Die laut Schulentwicklungsplan auslaufende Salzmannschule soll durch eine 6-zügige Kooperative Gesamtschule ersetzt werden. Als Standort werden hier derzeit mehrere Varianten geprüft. Da auch hier mit einigen Jahren bis zur Realisierung der Baureife zu rechnen ist, muss die Kooperative Gesamtschule in einem temporären Standort starten. Aus diesem Grund soll der freigehaltene Grundschulstandort in der Bürostadt Niederrad zunächst zum Schuljahr 2016/17 als temporärer Standort für die Kooperative Gesamtschule ausgebaut werden. Auch diese Schule soll in zeitsparender Holzmodulbauweise errichtet werden. Nach Umzug der KGS an den endgültigen Standort soll das Gebäude als neue Grundschule für die Bürostadt Niederrad genutzt werden.
- Um diese Bauprojekte in der vorgesehenen Zeit realisieren zu können, sind folgende Abweichungen von den Bewirtschaftungsvorschriften notwendig: a) Unter Federführung des Bildungsdezernates soll eine Task-Force bestehend aus den Dezernaten II, III, IV und X, außerdem Vertreterinnen und Vertretern des Stadtschulamts, Hochbauamts, der Bauaufsicht, Stadtplanung, dem Liegenschaftsamt, Grünflächenamt, Umweltamt sowie dem Revisionsamt, der Kämmerei und dem Rechtsamt gebildet werden. Diese Task-Force dient zur Begleitung der Projekte und sorgt dafür, dass die Umsetzung planungsgemäß erfolgt. Alle Mitglieder der Task-Force haben den Auftrag, ihre Expertise im Sinne der gesteckten Ziele einzubringen. b) Bei den Provisorien für das Gymnasium Nied (
- und
- Klassenstufe), für das Gymnasium am temporären Standort Westhausen (
- Klassenstufe) sowie die KGS in Niederrad (
- Klassenstufe) wird auf die Beschlussfassung des Raumprogramms durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung verzichtet, wenn zwischen dem Bauherrendezernat, dem Revisionsamt und der Stadtkämmerei Einvernehmen über den der Planung zu Grunde zu legenden Raumbedarf hergestellt wurde. In diesen Fällen erfolgt, abweichend von den geltenden Regelungen, die formelle Beschlussfassung des Raumprogramms zusammen mit der Bau- und Finanzierungsvorlage durch den Magistrat. Für die Beschlussfassung der B+F-Vorlage ist eine, in Absprache mit dem Revisionsamt erstellte, fundierte Kostenschätzung auf Grundlage von Referenzkennwerten ausreichend. Wenn eine Einigung über den Raumbedarf erfolgt ist, kann die Planung unterbrechungsfrei bis zur Bearbeitung des Vergabevorschlages fortgeführt werden, ohne dass es hierzu im Einzelfall einer gesonderten Verfügung bedarf. c) Prüfungshandlungen des Revisionsamtes nach § 8 Ziff. 7 u. 8 der Revisionsordnung werden in dessen pflichtgemäßes Ermessen gestellt. Das Revisionsamt ist zu diesem Zweck über die Projekte und deren Realisierungsschritte gemäß der Bauwerksrichtlinien in geeigneter Form zu unterrichten. Insbesondere sind ihm die Kostenberechnungen von Maßnahmen über 500.000 € (netto) zur Kenntnisnahme vorzulegen. Ansonsten findet die Prüfung planungsbegleitend im Rahmen der Mitwirkung in der Task-Force statt.
- Kosten und Mittelbereitstellung Im Haushalt 2015 ff. sind für den Schulneubau folgende Mittel eingestellt: Zweites neue Gymnasium im Frankfurter Norden 2015 2016 5.006905 Planungsmittel und Grunderwerb für neue Gymnasien 7.900.000 € 7.900.000 € Grundschule Gallus 5.006887 Neubau Grundschule Europaviertel (Planungsmittel) 630.000 € 610.000€ 5.006888 Planungsmittel und Grunderwerb für neue Grundschulen 7.810.000 € 7.810.000 € 5.004003 Neubau 5 Kita Europaviertel aus HH 2013 324.980 € Kooperative Gesamtschule Niederrad 5.006668 Salzmannschule, Sanierung (Planungsmittel) 516.000 € 273.000 € Derzeit werden die Kosten für das temporäre neue Gymnasium und die Kooperative Gesamtschule in der ersten Ausbaustufe mit jeweils 4.1 Mio. € angesetzt (Vergleichswert aus der Modulbauweise Ludwig-Weber-Schule), so dass die o.a. Mittel für den ersten Bauabschnitt im Haushalt zur Verfügung stehen. Die weiteren benötigten Mittel werden für den Haushalt 2017 ff. angemeldet. Sofern sich im Zuge der Planungs- und Bauphase herausstellen sollte, dass die geschätzten Kosten überstiegen werden und die im Etat des Bildungsdezernates für diese Maßnahmen vorhandenen Mittel nicht ausreichen sollten, wird der Magistrat ermächtigt im Rahmen des Haushaltes Mittel umzuschichten. Auch für die Grundschule Europaviertel reichen die o.a. vorhandenen Mittel für die Planungsphase aus. Weitere Baumittel sind ebenfalls im Haushalt 2017 ff. anzumelden. Um die beschriebenen Maßnahmen im Zeitrahmen umsetzen zu können, sind in den Fachämtern zusätzliche personelle Ressourcen notwendig. Über die erforderliche kurzfristige Stellenbemessung entscheidet der Magistrat im Rahmen des Stellenplans auf Empfehlung der Task Force. Längerfristige Stellenbedarfe sind im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2017 zu berücksichtigen.
- Belange des Jugendhilfeausschusses Neben dem Bau neuer Schulen und der Erweiterung bestehender Schulen ist im SEP eine engere Verzahnung von Schulen mit anderen Akteurinnen und Akteuren vorgesehen. Dazu gehören zahlreiche Maßnahmen, die Belange des Jugendhilfeausschuss tangieren. So ermöglicht der SEP in den vorgesehenen "Bildungsquartieren" und "Bildungsregionen" eine Weiterentwicklung und Aktualisierung der Jugendhilfebezüge über den Standort Schule hinaus. Ziel des SEP ist es, Strukturen zu entwickeln, die eine engere Verzahnung der Angebote und eine deutliche Vernetzung und Zusammenarbeit innerhalb der Bildungslandschaft befördern. Bei der Umsetzung wird die Expertise des JHA und der jeweiligen Fachausschüsse des JHA grundlegend einbezogen und die Rechte des JHA werden selbstverständlich respektiert. Die fachliche Expertise des JHA ist für die Umsetzung der Maßnahmen im SEP unverzichtbar. Trotz der vorgesehenen Vernetzung wird die Eigenständigkeit der informellen Bildung im Rahmen der außerschulischen Jugendarbeit bewahrt.