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Hauptschulen zu Mittelstufenschulen umwandeln

Vorlagentyp: NRFDP
3 SitzungenAbgelehnt

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Begründung

umwandeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, von der Maßnahme Nr. 0113, Nr. 0114 und Nr. 0115 im Schulentwicklungsplan abzusehen. Statt der Aufhebung der Sophienschule sowie der Hauptschulzweige an der Karmeliterschule und der Ludwig-Richter-Schule sollen diese Schulen in Mittelstufenschulen umgewandelt werden.
  2. Die Maßnahme Nr. 0116 wird dahingehend ergänzt, dass nicht nur ein neues Gymnasium errichtet wird, sondern mindestens zwei Gymnasien, um so dem Bedarf an Gymnasialplätzen auf längere Sicht gerecht zu werden.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert, die bestehenden Gesamtschulen, die bisher keine eigene gymnasiale Oberstufe haben, um eine gymnasiale Oberstufe zu erweitern.
  4. Der Magistrat wird ferner dazu angehalten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit Schulen auch auf kleinen Grundstücken errichtet werden können, wenn zu prüfende Grundstücke für ein sechs- oder achtzügiges Gymnasium nicht ausreichen sollten.
  5. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, die 16 Maßnahmen, die im Schulentwicklungsplan aufgeführt werden, in einer Rangfolge zu priorisieren.
  6. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die für die Umsetzung des Schulentwicklungsplans erforderlichen Finanzmittel zu beziffern und aufzuzeigen, wie diese im städtischen Haushalt berücksichtigt werden sollen. Begründung: Die Hauptschulen im Rahmen des Schulentwicklungsplans nicht mehr zu berücksichtigen wird der guten Arbeit der Sophienschule und auch der Hauptschulzweige an der Karmeliterschule und Ludwig-Richter-Schule nicht gerecht. Im Schulentwicklungsplan wird die Abschaffung der Hauptschule vor allem damit begründet, dass der "Besuch der Hauptschule [...] häufig als stigmatisierend erlebt wird". Nur aufgrund einer derartigen subjektiven Einschätzung sollte ein gut etabliertes System nicht auslaufen. Die Sophienschule beispielsweise zeichnet sich durch ein hervorragendes pädagogisches Konzept aus, das seit Jahren Schülerinnen und Schüler individuell optimal fördert und nicht nur zum Hauptabschluss führt, sondern oftmals auch zum Realschulabschluss. Zwar sind die Anmeldezahlen der Hauptschulen für die Klasse 5 gering, jedoch steigen die Zahlen bis zur Klasse
  7. Dies zeigt, dass die Hauptschulen eine Berechtigung im Schulsystem haben. Statt einer Abschaffung sollten die bestehenden Hauptschulen in Mittelstufenschulen umgewandelt werden. In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 der Mittelstufen können die Bildungsgänge der Haupt- und Realschule schulformübergreifend unterrichtet werden. Die Jahrgangsstufen 8 und 9 des Hauptschulzweiges können in Kooperation mit den beruflichen Schulen als praxisorientierter Bildungsgang organisiert werden. Die Schülerinnen und Schüler könnten so auch weiterhin individuell in kleinen Einheiten gefördert und auf das Berufsleben vorbereitet werden. Die Eingliederung in integrierte Gesamtschulen birgt die Gefahr, dass Schülerinnen und Schüler, die eine individuelle Förderung benötigen, in den großen Klassenstrukturen der Gesamtschulen untergehen. Um dem Bedarf an Gymnasialplätzen auf langer Sicht gerecht zu werden, wird der Magistrat aufgefordert, nicht nur ein Gymnasium neu zu errichten, sondern mindestens zwei weitere Gymnasien. Das Gymnasium hat sich zur der beliebtesten Schulform in dieser Stadt etabliert. Es gilt, den Elternwunsch zu respektieren. Weiter ist es hilfreich, bestehende Gesamtschulen um eine gymnasiale Oberstufe zu ergänzen, um auch so eine zusätzliche Möglichkeit zu bieten, das Abitur abzulegen. Ein vorausschauendes und schnelles Planungshandeln ist aufgrund der Entwicklung dringend erforderlich - insbesondere mit Blick auf benötigte Grundstücke. Insbesondere in den dicht besiedelten Stadtteilen sind die benötigten Grundstücke für weitere Schulen rar. An dieser Stelle gilt es zu überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, auch kleine Grundstücke zu bebauen, auch wenn diese unter Umständen nur die Kapazität für ein vier- bis sechszügiges Gymnasium haben. Somit würde in dicht besiedelten Stadtteilen zumindest ein Teil des gymnasialen Bedarfes abgedeckt werden können. In einer dynamisch wachsenden Stadt wie Frankfurt muss der Magistrat innovative Ideen entwickeln, um schnell und effizient neue Bildungsplätze zu schaffen und dem Bedarf durch wachsende Schülerzahlen gerecht zu werden. Ferner wird im Rahmen des Schulentwicklungsplans von Expertenseite kritisiert, dass keine Priorisierung der Maßnahmen erfolgt ist. Lediglich eine Prioritätensetzung der Kategorie eins und zwei sind dem Schulentwicklungsplan zu entnehmen. Was dies allerdings genau für die entsprechenden neuen Schulen bzw. die Erweiterungen bedeutet, ist unklar. Hier ist der Magistrat aufgefordert, nachzuarbeiten, damit für alle deutlich zu erkennen ist, welche Maßnahme zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden soll. Eine detaillierte Kostenaufstellung und Darlegung der Finanzierung der Umsetzung des Schulentwicklungsplans muss zwingend durch den Magistrat erfolgen.

Inhalt

Antrag vom 22.06.2015, NR 1247

Betreff: Hauptschulen zu Mittelstufenschulen umwandeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, von der Maßnahme Nr. 0113, Nr. 0114 und Nr. 0115 im Schulentwicklungsplan abzusehen. Statt der Aufhebung der Sophienschule sowie der Hauptschulzweige an der Karmeliterschule und der Ludwig-Richter-Schule sollen diese Schulen in Mittelstufenschulen umgewandelt werden.
  2. Die Maßnahme Nr. 0116 wird dahingehend ergänzt, dass nicht nur ein neues Gymnasium errichtet wird, sondern mindestens zwei Gymnasien, um so dem Bedarf an Gymnasialplätzen auf längere Sicht gerecht zu werden.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert, die bestehenden Gesamtschulen, die bisher keine eigene gymnasiale Oberstufe haben, um eine gymnasiale Oberstufe zu erweitern.
  4. Der Magistrat wird ferner dazu angehalten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit Schulen auch auf kleinen Grundstücken errichtet werden können, wenn zu prüfende Grundstücke für ein sechs- oder achtzügiges Gymnasium nicht ausreichen sollten.
  5. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, die 16 Maßnahmen, die im Schulentwicklungsplan aufgeführt werden, in einer Rangfolge zu priorisieren.
  6. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die für die Umsetzung des Schulentwicklungsplans erforderlichen Finanzmittel zu beziffern und aufzuzeigen, wie diese im städtischen Haushalt berücksichtigt werden sollen. Begründung: Die Hauptschulen im Rahmen des Schulentwicklungsplans nicht mehr zu berücksichtigen wird der guten Arbeit der Sophienschule und auch der Hauptschulzweige an der Karmeliterschule und Ludwig-Richter-Schule nicht gerecht. Im Schulentwicklungsplan wird die Abschaffung der Hauptschule vor allem damit begründet, dass der "Besuch der Hauptschule [...] häufig als stigmatisierend erlebt wird". Nur aufgrund einer derartigen subjektiven Einschätzung sollte ein gut etabliertes System nicht auslaufen. Die Sophienschule beispielsweise zeichnet sich durch ein hervorragendes pädagogisches Konzept aus, das seit Jahren Schülerinnen und Schüler individuell optimal fördert und nicht nur zum Hauptabschluss führt, sondern oftmals auch zum Realschulabschluss. Zwar sind die Anmeldezahlen der Hauptschulen für die Klasse 5 gering, jedoch steigen die Zahlen bis zur Klasse
  7. Dies zeigt, dass die Hauptschulen eine Berechtigung im Schulsystem haben. Statt einer Abschaffung sollten die bestehenden Hauptschulen in Mittelstufenschulen umgewandelt werden. In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 der Mittelstufen können die Bildungsgänge der Haupt- und Realschule schulformübergreifend unterrichtet werden. Die Jahrgangsstufen 8 und 9 des Hauptschulzweiges können in Kooperation mit den beruflichen Schulen als praxisorientierter Bildungsgang organisiert werden. Die Schülerinnen und Schüler könnten so auch weiterhin individuell in kleinen Einheiten gefördert und auf das Berufsleben vorbereitet werden. Die Eingliederung in integrierte Gesamtschulen birgt die Gefahr, dass Schülerinnen und Schüler, die eine individuelle Förderung benötigen, in den großen Klassenstrukturen der Gesamtschulen untergehen. Um dem Bedarf an Gymnasialplätzen auf langer Sicht gerecht zu werden, wird der Magistrat aufgefordert, nicht nur ein Gymnasium neu zu errichten, sondern mindestens zwei weitere Gymnasien. Das Gymnasium hat sich zur der beliebtesten Schulform in dieser Stadt etabliert. Es gilt, den Elternwunsch zu respektieren. Weiter ist es hilfreich, bestehende Gesamtschulen um eine gymnasiale Oberstufe zu ergänzen, um auch so eine zusätzliche Möglichkeit zu bieten, das Abitur abzulegen. Ein vorausschauendes und schnelles Planungshandeln ist aufgrund der Entwicklung dringend erforderlich - insbesondere mit Blick auf benötigte Grundstücke. Insbesondere in den dicht besiedelten Stadtteilen sind die benötigten Grundstücke für weitere Schulen rar. An dieser Stelle gilt es zu überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, auch kleine Grundstücke zu bebauen, auch wenn diese unter Umständen nur die Kapazität für ein vier- bis sechszügiges Gymnasium haben. Somit würde in dicht besiedelten Stadtteilen zumindest ein Teil des gymnasialen Bedarfes abgedeckt werden können. In einer dynamisch wachsenden Stadt wie Frankfurt muss der Magistrat innovative Ideen entwickeln, um schnell und effizient neue Bildungsplätze zu schaffen und dem Bedarf durch wachsende Schülerzahlen gerecht zu werden. Ferner wird im Rahmen des Schulentwicklungsplans von Expertenseite kritisiert, dass keine Priorisierung der Maßnahmen erfolgt ist. Lediglich eine Prioritätensetzung der Kategorie eins und zwei sind dem Schulentwicklungsplan zu entnehmen. Was dies allerdings genau für die entsprechenden neuen Schulen bzw. die Erweiterungen bedeutet, ist unklar. Hier ist der Magistrat aufgefordert, nachzuarbeiten, damit für alle deutlich zu erkennen ist, welche Maßnahme zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden soll. Eine detaillierte Kostenaufstellung und Darlegung der Finanzierung der Umsetzung des Schulentwicklungsplans muss zwingend durch den Magistrat erfolgen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 08.07.2015

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Juni 2015 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.07.2015 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 41 · 06.07.2015
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Punkt 3: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1244 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 641 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 645 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 646 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 648 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 14.07.2015
TO I, TOP 21
Abgelehnt
Punkt 4: der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (10 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4)
Zustimmung:
GrüneSPDFDP
Ablehnung:
LinkeBFFRömerGrüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) NR 1244 Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. CDU und GRÜNE, gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 93, NR 1247, NR 1251 und OA 645 = Ablehnung, NR 1244 = Annahme bei Ablehnung M 93, OA 641, OA 642, OA 648 und OA 656 = Annahme, OA 646 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 93, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646 und OA 656 = Annahme, OA 648 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 93 = Ablehnung, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 43 · 16.07.2015
TO I, TOP 5
Abgelehnt
Punkt 4: der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (16 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 11. a) Die Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 14. a) Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 15. a) Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 16. Begründung der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a) Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b) Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes 5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPREP
Ablehnung:
LinkeBFFÖkoLinX-ARLRömerGrüneFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme) zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93) zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung)

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