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Hauptschulen zu Mittelstufenschulen umwandeln

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

umwandeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, von der Maßnahme Nr. 0113, Nr. 0114 und Nr. 0115 im Schulentwicklungsplan abzusehen. Statt der Aufhebung der Sophienschule sowie der Hauptschulzweige an der Karmeliterschule und der Ludwig-Richter-Schule sollen diese Schulen in Mittelstufenschulen umgewandelt werden.
  2. Die Maßnahme Nr. 0116 wird dahingehend ergänzt, dass nicht nur ein neues Gymnasium errichtet wird, sondern mindestens zwei Gymnasien, um so dem Bedarf an Gymnasialplätzen auf längere Sicht gerecht zu werden.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert, die bestehenden Gesamtschulen, die bisher keine eigene gymnasiale Oberstufe haben, um eine gymnasiale Oberstufe zu erweitern.
  4. Der Magistrat wird ferner dazu angehalten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit Schulen auch auf kleinen Grundstücken errichtet werden können, wenn zu prüfende Grundstücke für ein sechs- oder achtzügiges Gymnasium nicht ausreichen sollten.
  5. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, die 16 Maßnahmen, die im Schulentwicklungsplan aufgeführt werden, in einer Rangfolge zu priorisieren.
  6. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die für die Umsetzung des Schulentwicklungsplans erforderlichen Finanzmittel zu beziffern und aufzuzeigen, wie diese im städtischen Haushalt berücksichtigt werden sollen. Begründung: Die Hauptschulen im Rahmen des Schulentwicklungsplans nicht mehr zu berücksichtigen wird der guten Arbeit der Sophienschule und auch der Hauptschulzweige an der Karmeliterschule und Ludwig-Richter-Schule nicht gerecht. Im Schulentwicklungsplan wird die Abschaffung der Hauptschule vor allem damit begründet, dass der "Besuch der Hauptschule [...] häufig als stigmatisierend erlebt wird". Nur aufgrund einer derartigen subjektiven Einschätzung sollte ein gut etabliertes System nicht auslaufen. Die Sophienschule beispielsweise zeichnet sich durch ein hervorragendes pädagogisches Konzept aus, das seit Jahren Schülerinnen und Schüler individuell optimal fördert und nicht nur zum Hauptabschluss führt, sondern oftmals auch zum Realschulabschluss. Zwar sind die Anmeldezahlen der Hauptschulen für die Klasse 5 gering, jedoch steigen die Zahlen bis zur Klasse
  7. Dies zeigt, dass die Hauptschulen eine Berechtigung im Schulsystem haben. Statt einer Abschaffung sollten die bestehenden Hauptschulen in Mittelstufenschulen umgewandelt werden. In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 der Mittelstufen können die Bildungsgänge der Haupt- und Realschule schulformübergreifend unterrichtet werden. Die Jahrgangsstufen 8 und 9 des Hauptschulzweiges können in Kooperation mit den beruflichen Schulen als praxisorientierter Bildungsgang organisiert werden. Die Schülerinnen und Schüler könnten so auch weiterhin individuell in kleinen Einheiten gefördert und auf das Berufsleben vorbereitet werden. Die Eingliederung in integrierte Gesamtschulen birgt die Gefahr, dass Schülerinnen und Schüler, die eine individuelle Förderung benötigen, in den großen Klassenstrukturen der Gesamtschulen untergehen. Um dem Bedarf an Gymnasialplätzen auf langer Sicht gerecht zu werden, wird der Magistrat aufgefordert, nicht nur ein Gymnasium neu zu errichten, sondern mindestens zwei weitere Gymnasien. Das Gymnasium hat sich zur der beliebtesten Schulform in dieser Stadt etabliert. Es gilt, den Elternwunsch zu respektieren. Weiter ist es hilfreich, bestehende Gesamtschulen um eine gymnasiale Oberstufe zu ergänzen, um auch so eine zusätzliche Möglichkeit zu bieten, das Abitur abzulegen. Ein vorausschauendes und schnelles Planungshandeln ist aufgrund der Entwicklung dringend erforderlich - insbesondere mit Blick auf benötigte Grundstücke. Insbesondere in den dicht besiedelten Stadtteilen sind die benötigten Grundstücke für weitere Schulen rar. An dieser Stelle gilt es zu überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, auch kleine Grundstücke zu bebauen, auch wenn diese unter Umständen nur die Kapazität für ein vier- bis sechszügiges Gymnasium haben. Somit würde in dicht besiedelten Stadtteilen zumindest ein Teil des gymnasialen Bedarfes abgedeckt werden können. In einer dynamisch wachsenden Stadt wie Frankfurt muss der Magistrat innovative Ideen entwickeln, um schnell und effizient neue Bildungsplätze zu schaffen und dem Bedarf durch wachsende Schülerzahlen gerecht zu werden. Ferner wird im Rahmen des Schulentwicklungsplans von Expertenseite kritisiert, dass keine Priorisierung der Maßnahmen erfolgt ist. Lediglich eine Prioritätensetzung der Kategorie eins und zwei sind dem Schulentwicklungsplan zu entnehmen. Was dies allerdings genau für die entsprechenden neuen Schulen bzw. die Erweiterungen bedeutet, ist unklar. Hier ist der Magistrat aufgefordert, nachzuarbeiten, damit für alle deutlich zu erkennen ist, welche Maßnahme zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden soll. Eine detaillierte Kostenaufstellung und Darlegung der Finanzierung der Umsetzung des Schulentwicklungsplans muss zwingend durch den Magistrat erfolgen.