Zwei weitere gymnasiale Oberstufen im Süden und Osten
Vorlagentyp: NR SPD
Begründung
gymnasiale Oberstufen im Süden und Osten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.10.2015 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 93/2015 wird unter den Maßgaben des SPD-Antrags NR 1194 vom 22. April 2015 zugestimmt, und unter der Maßgabe dass
- die neue integrierte Gesamtschule in Sachsenhausen eine Oberstufe erhält und somit unter Punkt 3 der neunte Spiegelstrich "Errichtung einer integrierten Gesamtschule in Sachsenhausen" um die Worte "mit Oberstufe" ergänzt wird;
- das neue Gymnasium nach der
- Klasse endet und somit unter Punkt 3 der fünfzehnte Spiegelstrich "Errichtung eines Gymnasiums" um die Worte "ohne Oberstufe" ergänzt wird;
- eine weitere Oberstufe an der Heinrich-Kraft-Schule eingerichtet wird und somit unter Punkt 3 ein neuer Spiegelstrich hinzugefügt wird "-Errichtung einer weiteren gymnasialen Oberstufe in Fechenheim";
- dem M-Vortrag ein Punkt 7 mit folgendem Wortlaut hinzugefügt wird: "Bei allen Neugründungen, Umstrukturierungen und Erweiterungen wird beim Raumbedarf darauf geachtet, dass die Schulen inklusiv und ganztägig arbeiten können, bestehende Angebote nicht eingeschränkt werden und eine multifunktionale Nutzung vorhandener Ressourcen nur insoweit zum Tragen kommt, soweit dies pädagogisch zumutbar und vertretbar ist." Die nachfolgenden Kapitel 5.1.10, 5.1.
- und (neu) 5.1.19 des Schulentwicklungsplans sind entsprechend zu aktualisieren. Begründung: Der Entwurf des Schulentwicklungsplans sieht eine zusätzliche gymnasiale Oberstufe (an der Carlo Mierendorff-Schule) vor, was zu begrüßen ist. Nach dem Umzug aus dem Provisorium auf dem Riedberg wird auch im Gallus in unmittelbarer Nähe der Paul Hindemith-Schule eine weitere Oberstufe entstehen. Der Osten der Stadt ist jedoch noch nicht berücksichtigt, weshalb auch an der Heinrich-Kraft-Schule eine Möglichkeit geschaffen werden sollte, die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Da derzeit die Gründung einer eigenständigen Oberstufe durch das Hessische Schulgesetz ausgeschlossen ist, bleibt die Ansiedlung an einer bestehenden Schule als Option, in diesem Fall an der Heinrich Kraft-Schule. Darüber hinaus fehlt im Frankfurter Süden eine Gymnasiale Oberstufe, die auch Schülerinnen und Schüler aus den umliegenden Realschulen bzw. der neuen Gesamtschulen in Sachsenhausen und Niederrad aufnehmen kann. Die Gymnasien im Süden sind an ihrer Kapazitätsgrenze, genauso wie die Carl-von-Weinberg-Schule in Goldstein, und können daher auch in der Oberstufe keine weiteren Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulen aufnehmen. Das zu errichtende zweite Gymnasium, neben der Neugründung in Nied, könnte dann auch ohne Oberstufe auskommen, was eine schnellere und kostengünstigere bauliche Lösung herbeiführen würde, da es dann weniger Fläche benötigt. Am Beispiel des BIKUZ im Frankfurter Westen ist zu sehen, wie gut das Zusammenspiel von abgebenden Gymnasien und aufnehmender Oberstufe funktioniert, die zudem auch Abgängerinnen und Abgängern von Real- und Gesamtschulen offen steht. Von zentraler Bedeutung ist zudem, dass die im SEP vorgesehenen Erweiterungen und Neugründungen so organisiert werden, dass ein ganztägiges Arbeiten aller Schulen ermöglicht bzw. sichergestellt wird. Gerade die Grundschulen, deren Zügigkeit erweitert werden soll, sehen ihre Ganztagsangebote durch die dadurch entstehende akute Raumnot in Gefahr.