Zwei weitere Oberstufen im Süden und Osten
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Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 238
Betreff: Zwei weitere Oberstufen im Süden und Osten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.06.2016, § 131 - NR 1244/15 SPD, B 40/16 - Das Hessische Kultusministerium hat den Integrierten Schulentwicklungsplan 2015-20 am 03. März 2016 genehmigt. Die dort gefassten Maßnahme 0118 Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Carlo-Mierendorff-Schule als Schulorganisationsmaßnahme gemäß §146 HSchG befindet sich bereits in der baulichen Umsetzung. Die neue Oberstufe wird 8-zügig sein und soll bereits zum Schuljahr 2018/19 starten. Weitere Gymnasiale Oberstufen sieht der Schulentwicklungsplan aktuell nicht vor, da nach Erweiterung der Carlo-Mierendorff für die Gesamtstadt aktuell kein Bedarf nachgewiesen werden kann. Die aktuell definierten Bedarfe erschließen sich aus den Erweiterungen der Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I (Gesamtschulen und Realschulen) bis 2020. Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Prognosen wird auf Grundlage der allgemeinen Schülerzahlenentwicklung in Frankfurt am Main ein weiter steigender Bedarf an Plätzen in der Gymnasialen Oberstufe geprüft und ggf. mit der Errichtung weiterer gymnasialer Oberstufenplätze abgebildet. Genau das hat der Kultusminister in seinem Erlass zum SEP-A der Stadt Frankfurt am Main auch niedergelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juli 2015NRNR 1244Zwei weitere gymnasiale Oberstufen im Süden und OstenSTVV-Antrag · SPD
- 15. Februar 2016BB 40Zwei weitere gymnasiale Oberstufen im Süden und OstenMagistratsbericht
- 9. September 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 62 WochenBB 238Zwei weitere Oberstufen im Süden und OstenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)