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Zwei weitere Oberstufen im Süden und Osten

Vorlagentyp: B
62 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 238

Betreff: Zwei weitere Oberstufen im Süden und Osten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.06.2016, § 131 - NR 1244/15 SPD, B 40/16 - Das Hessische Kultusministerium hat den Integrierten Schulentwicklungsplan 2015-20 am 03. März 2016 genehmigt. Die dort gefassten Maßnahme 0118 Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Carlo-Mierendorff-Schule als Schulorganisationsmaßnahme gemäß §146 HSchG befindet sich bereits in der baulichen Umsetzung. Die neue Oberstufe wird 8-zügig sein und soll bereits zum Schuljahr 2018/19 starten. Weitere Gymnasiale Oberstufen sieht der Schulentwicklungsplan aktuell nicht vor, da nach Erweiterung der Carlo-Mierendorff für die Gesamtstadt aktuell kein Bedarf nachgewiesen werden kann. Die aktuell definierten Bedarfe erschließen sich aus den Erweiterungen der Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I (Gesamtschulen und Realschulen) bis 2020. Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Prognosen wird auf Grundlage der allgemeinen Schülerzahlenentwicklung in Frankfurt am Main ein weiter steigender Bedarf an Plätzen in der Gymnasialen Oberstufe geprüft und ggf. mit der Errichtung weiterer gymnasialer Oberstufenplätze abgebildet. Genau das hat der Kultusminister in seinem Erlass zum SEP-A der Stadt Frankfurt am Main auch niedergelegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juli 2015NRNR 1244Zwei weitere gymnasiale Oberstufen im Süden und OstenSTVV-Antrag · SPD
  2. 15. Februar 2016BB 40Zwei weitere gymnasiale Oberstufen im Süden und OstenMagistratsbericht
  3. 9. September 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 62 Wochen
    BB 238Zwei weitere Oberstufen im Süden und Osten
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 10
Sitzung 5 · 04.10.2016
TO II, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 8 · 31.10.2016
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 5 · 07.11.2016
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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