Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel auf dem Bachforellenweg zwischen Zanderstraße und Karpfenweg
Begründung
Gutleutviertel auf dem Bachforellenweg zwischen Zanderstraße und Karpfenweg Vorgang: OM 2702/13 OBR 1; ST 300/14; OM 3075/14 OBR 1; ST 213/15 Der Magistrat wird gebeten, über die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH im Gutleutviertel auf dem Bachforellenweg entlang dem Westhafen zwischen Zanderstraße und Karpfenweg einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessenspezifische Produkte angeboten werden. Begründung: In seiner Sitzung vom 26.11.2013 (OM 2702) hat der Ortsbeirat den Magistrat in einem entsprechenden Beschluss gebeten, auf dem Rottweiler Platz einen Erzeugermarkt einzurichten. Dazu hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 21.02.2014 (ST 300) ausgeführt, dass er die Abhaltung von Wochenmärkten in Frankfurter Stadtteilen begrüßt, dass der Standort Rottweiler Platz den erforderlichen Brandschutzanforderungen aber nicht genüge. Der Antrag wurde daher "trotz anfänglich positiver Grundauffassung" abgelehnt. In seiner Sitzung vom 21.04.2014 hat der Ortsbeirat unter Hinweis auf den o.g. Vorgang den Magistrat gebeten, einen solchen Erzeugermarkt auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einzurichten. Dazu hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 06.02.2015 (ST 213) ausgeführt, das der Westhafenplatz für einen solchen Markt zwar geeignet sei, dass der private Eigentümer des Platzes aber nicht bereit sei, den Platz für einen Erzeugermarkt zur Verfügung zu stellen. Der nun vorgeschlagene Standort am Rande des Westhafens (siehe Abbildung) ist besonders gut für einen Wochenmarkt geeignet. Der baumbestandene Weg am Wasser zieht schon jetzt viele Menschen zum Flanieren an, Bänke laden zum Verweilen ein. Wie bereits im ersten Antrag (OM 2702) ausgeführt, würde der Wochenmarkt am Westhafen nicht nur helfen, die mangelhaften Einkaufsmöglichkeiten im Gutleutviertel auszugleichen, sondern er könnte gleichzeitig zu einem Ort der Begegnung und damit des Zusammenwachsens der heute noch sehr heterogenen Bewohnerschaft werden. Auf die Begründung in der OM 2702 vom 26.11.2013 wird ausdrücklich Bezug genommen.