Die Anwohner wünschen einen Wochenmarkt im Westhafen - wann setzt der Magistrat diesen Wunsch endlich um und verbessert die Infrastruktur im Gutleutviertel?
Begründung
Wochenmarkt im Westhafen - wann setzt der Magistrat diesen Wunsch endlich um und verbessert die Infrastruktur im Gutleutviertel? Vorgang: OM 3596/09 OBR 1; ST 27/10; ST 366/10; ST 1307/10; ST 372/11; OM 2702/13 OBR 1; ST 300/14; OM 3075/14 OBR 1; ST 213/15; OM 4144/15 OBR 1; ST 1247/15; OM 4822/15 OBR 1; ST 532/16; OM 2659/18 OBR 1; ST 767/18 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und endgültig zu klären, ob die Eigentümerin des "zentralen Platzes" am Westhafen einer Nutzung jener Fläche für einen Wochenmarkt im Gutleutviertel zustimmt. Unabhängig davon bittet der OBR um eine umfassende Information, wie die Stadt Frankfurt/M. Benutzungsrechte der Öffentlichkeit wie z. B. die Rechte zum dortigen Verweilen, zum Begehen und zum Befahren (durch Fahrräder? durch Autos?) von privaten Grundstücken regelt und sichert. Begründung: Die Infrastruktur im Gutleutviertel muss dringend verbessert werden. Eine deutliche Verbesserung wäre durch einen Wochenmarkt möglich, der von den Anwohnern bereits seit Langem herbeigesehnt wird. Infolgedessen hat der Ortsbeirat bereits in zahlreichen Anträgen den Wunsch der Anwohner, am Westhafen einen Wochenmarkt einzurichten aufgegriffen und dafür diverse Standorte vorgeschlagen, die - mit unterschiedlichen Begründungen - vom Magistrat verworfen wurden. Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 213 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1247 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 532 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 767 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 082 Lediglich der Antrag des OBR OM 3596 vom 22.09.2009 wurde bis heute - das heißt: in den vergangenen knapp sieben Jahren(!) - nicht endgültig beschieden! In der letzten Stellungnahme des Magistrats zu diesem Antrag (ST 372 vom 03.02.2011) heißt es, dass "die HFM den Dialog zur Grundstückseigentümergesellschaft bis zur endgültigen Klärung aufrechterhalten" wird. Der OBR bittet um Mitteilung des Ergebnisses dieses Dialogs. Mehrere Anträge des OBR auf Einrichtung eines Wochenmarktes wurden mit der Begründung abgelehnt, dass die Eigentümer dem Anliegen nicht zugestimmt haben. Dies gilt ebenso für den Antrag auf bessere Befahrbarkeit des Platzes am Westendtower, obwohl die Benutzung für Fußgänger und Fahrradfahrer ausdrücklich gestattet ist. Daher stellt sich die Frage, ob dieses Wegerecht nicht auch die vorübergehende Nutzung dieser Grundstücke durch einen Wochenmarkt umfasst, zumal eine Verbesserung der Infrastruktur im Gutleutviertel auch den Immobilienwert steigert.