Einrichtung eines Erzeugermarkts auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel - Sachstand?
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
dem Westhafenplatz im Gutleutviertel - Sachstand? Vorgang: OM 3075/14 OBR 1; ST 300/14; ST 991/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand zur Einrichtung eines Erzeugermarkts auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel zu unterrichten. Begründung: In seiner Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014 (OM 3075) beschloss der Ortsbeirat: "
- Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Westhafenplatz den in der Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300, aufgeführten Voraussetzungen entspricht.
- Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, etwa über die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH, auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessentypische Produkte angeboten werden." In der Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014 (ST 991) heißt es dazu u.a.: "Der Westhafenplatz ist keine Fläche in städtischem Eigentum. Bevor unter Umständen mit der Grundstückseigentümergesellschaft Kontakt aufgebaut wird, soll die Prüfung des Platzes hinsichtlich der grundsätzlichen Nutzbarkeit zu Marktzwecken näher erfolgen. Hierbei werden wieder Brandschutzaspekte eine wesentliche Rolle einnehmen. Der Magistrat wird zu den Prüfungsergebnissen weiter berichten." Obwohl seither nochmals mehr als drei Monate vergangen sind, hat der Magistrat bislang weder gehandelt noch sein Unterlassen in einer Stellungnahme begründet.