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Parken von gewerblich genutzten Fahrzeugen in Wohngebieten unterbinden

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Fahrzeugen in Wohngebieten unterbinden Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, das Parken von gewerblich genutzten Fahrzeugen (Sprintern und Kleintransportern) in Wohngebieten / Siedlungen zu unterbinden. Begründung: Immer mehr Firmenfahrzeuge (Kleintransporter und Sprinter) werden in Wohngebieten und Siedlungen geparkt und bleiben dann über Nacht oder sogar für mehrere Tage (insbesondere an Wochenenden) stehen. Öffentliche Parkplätze und Straßen werden als günstige Stellflächen missbraucht. Dabei werden oftmals nicht nur ein Parkplatz, sondern aufgrund der Größe der Fahrzeuge gleich zwei Stellplätze blockiert. Zudem reicht oft auch die Länge der Parkplätze nicht aus; die Fahrzeuge blockieren dann auch einen Teil der Straße und behindern die Sicht. Durch das Parken dieser gewerblich genutzten Kleintransporter und Sprinter wird nicht nur der Parkplatzmangel in den Wohngebieten weiter verstärkt, sondern auch die Sicherheit gefährdet. Eine erhöhte Abgasbelastung und Lärmbelästigung beim Anfahren oder Einparken kann hinzukommen. Bei großen LKW über 7,5 Tonnen ist die Regelung klar: Sie dürfen nur vorrübergehend und auf keinen Fall nachts oder an Wochenenden im Wohngebiet parken. Für kleinere Transporter ist dem Ortsbeirat keine Regelung bekannt.