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Parkbeschränkung von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.11.2017

Auskunftsersuchen

Parken von gewerblich genutzten Fahrzeugen in Wohngebieten unterbinden

Details im PARLIS V_642_2017
09.02.2018

Stellungnahme des Magistrats

Parken von gewerblich genutzten Fahrzeugen in Wohngebieten unterbinden

Details im PARLIS ST_259_2018
07.08.2018

Auskunftsersuchen

Parkbeschränkung von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten

Details im PARLIS V_931_2018
13.09.2018

Antrag Ortsbeirat

Parkbeschränkung von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten

Details im PARLIS OF_813-6_2018
04.12.2018

Anregung Ortsbeirat

Parkbeschränkung von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten

Details im PARLIS OM_4061_2018
22.02.2019

Stellungnahme des Magistrats

Parkbeschränkung von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten

Details im PARLIS ST_424_2019

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4061 entstanden aus Vorlage: OF 813/6 vom 13.09.2018

Betreff: Parkbeschränkung von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten
Vorgang: V 642/17 OBR 6; ST 259/18; V 931/18 OBR 6 D er Magistrat wird gebeten, in einem auszuwählenden geschlossenen Wohngebiet, beispielweise im Dunantring in Sossenheim, versuchsweise eine eingeschränkte Halteverbotszone einzurichten und damit das Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten zu beschränken.

Begründung:

Die in anderen Städten praktizierte Lösung einer eingeschränkten Halteverbotszone scheint ein gangbarerer Lösungsansatz zu sein, um das ausufernde Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in geschlossenen Wohngebieten zu beschränken. In dieser Zone wird mit einem Zusatzschild "Pkw frei" das Parken für normale Pkws freigegeben. In einer Testphase sollte die Wirksamkeit geprüft und danach über eine Ausweitung solcher Zonen nachgedacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 642 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 259 Auskunftsersuchen vom 07.08.2018, V 931 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 424 Aktenzeichen: 32 1