Gestalt der Gaslaterne bewahren - Erhaltungssatzung Nr. 23/27 von Heddernheim/Niederursel deswegen ergänzen
Begründung
Erhaltungssatzung Nr. 23/27 von Heddernheim/Niederursel deswegen ergänzen Im Jahre 1904 errichtete die Stadt Frankfurt in Heddernheim ein eigenes Gaswerk. Dieses versorgte bis zur Schließung 1933 unter anderem Niederursel und Heddernheim mit Gas für die Straßenbeleuchtung. Somit haben die Straßenlaternen in dieser Gestalt in beiden Stadtteilen eine lange Tradition. Die Form der Gaslaternen prägen das historische Ortsbild. Sie sind ein gewichtiges Struktur- und Gestaltungsmerkmal. Neben der Bebauung sind sie ein unverwechselbares und erhaltenswertes Zeugnis der Ortsteilgeschichte. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Die Gestalt der alten Gaslaternen ist aufgrund seiner städtebaulichen Eigenart als erhaltenswert einzustufen und wird als Besonderheit mit in die Erhaltungssatzungen 23 und 27 (Heddernheim/Niederursel) aufgenommen. Begründung: Ziel sollte es sein, die Laternenform dauerhaft zu erhalten. Dafür ist die Erhaltungssatzung das richtige Instrument. Ein Pilotprojekt der Stadt in Heddernheim (Niestergasse) - mit neuen LED-Laternen im alten Gewand ist dabei ein vernünftiges Beispiel.