Umrüstung von Gasleuchten
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Schüttgrabenstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.02.2026.
- Kreuzung Schüttgrabenstraße/Alt-Niederursel/Spielsgasse sicherer machen13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen27.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Schüttgrabenstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 08.05.2014, V 1014 entstanden aus Vorlage: OF 462/8 vom 22.04.2014
Betreff: Umrüstung von Gasleuchten Der Ortsbeirat 8 bittet um Auskunft darüber, 1. wie viele Gasleuchten bisher im Ortsbezirk 8 (getrennt nach Stadtteilen und Straßen) vorhanden sind und wie viele davon auf LED-Leuchten umgestellt werden sollen? 2. wie viele Gasleuchten nach dem TÜV-Gutachten von 2010 davon in den nächsten 10 Jahren wegen Problemen mit der Standsicherheit ersetzt werden müssen? 3. zu welchem Zeitpunkt in welchen Straßenzügen die vorhandenen Gasleuchten durch LED- bzw. Standardleuchten ersetzt werden sollen? 4. ob die Pilotanlage mit LED-Leuchten in der Nistergasse auf Standardbeleuchtung umgestellt wird?
Begründung: Im Ortsteil Niederursel werden - wenn man die Anlage M_69_2014_AN_Plaene_Erhaltungsgebiete Seite 5 richtig interpretiert (da die Legende in den Unterlagen nicht gefunden wurde, wird unterstellt, dass in den mit grüner Farbe gekennzeichneten Straßen die Gasleuchten auf LED-Leuchten umgestellt und in den mit roter Farbe gekennzeichneten Straßen die bisherigen Gasleuchten durch Standardstraßen-beleuchtung ersetzt werden sollen) - von bisher etwa sechs Straßenzügen mit Gasleuchten nur vier Straßenzüge mit LED-Leuchten versehen. Die vier Straßenzüge (Weißkirchener Weg, Erbsengasse, Alt-Niederursel und Schüttgrabenstraßen) umrahmen einen Teil des Dorfkerns, jedoch im Innenbereich werden Gasleuchten dann durch Standardleuchten ersetzt. Damit wird das Bild des Innenbereichs des Dorfkerns nicht entsprechend hervorgehoben. Es ergibt sich ein "schräges" (uneinheitliches, nicht harmonisches) Bild zwischen den Straßenzügen um den Dorfkern und dem Innenbereich. Es entsteht ein Bruch in der harmonischen architektonischen Gesamtansicht. In der Anlage M_69_2014_AN_Plaene_Erhaltungsgebiete ist der Ortsteil Heddernheim überhaupt nicht zu finden. Der Anlage M_69_2014_AN_Uebersichtsplan ist zu entnehmen, dass von etwa 20 Straßenzügen mit Gasleuchten kein einziger Straßenzug auf LED-Leuchten umgestellt werden soll. Selbst die Pilotanlage mit den LED-Leuchten in der Nistergasse ist nicht im Übersichtsplan aufgeführt und somit stellt sich die Frage, ob die Pilotanlage dann auf Standardbeleuchtung umgestellt wird. Die Straßenbeleuchtung mit Gas hat im Ortsbezirk 8 eine lange Tradition. Im Jahr 1904 wurde ein eigenes Gaswerk in Heddernheim errichtet, das bis zu seiner Schließung im Jahre 1933 die Straßenbeleuchtung mit Gas in den beiden Stadtteilen Heddernheim und Niederursel belieferte. Danach wurde weiterhin eine große Anzahl von Straßenleuchten mit Gas betrieben, die somit das Straßenbild in den beiden Stadtteilen bis heute prägen. Die Reduzierung auf Null in Heddernheim und um über 50 Prozent in Niederursel wäre ein tiefgreifender Einschnitt in das Erscheinungsbild der beiden Ortsteile. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2014OFOF 462/8Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von GasleuchtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Mai 2014Sie sind hierVV 1014Umrüstung von GasleuchtenAnfrage
- 27. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1397Umrüstung von GasleuchtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen