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Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Sportanlage Niedwiesenstraße

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Sportanlagen hier: Sportanlage Niedwiesenstraße Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Vortrag M 46 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der Anlage 3 bei der Sportanlage Niedwiesenstraße die Maßnahme "Sanierung des Rasenplatzes mit Beregnung" durch die Maßnahme "Umwandlung des Hartplatzes in einen Kunstrasenplatz" ersetzt wird. Begründung: Zwar wurde der Rasenplatz auf der Sportanlage Niedwiesenstraße bereits 1976 fertig gestellt und seit dieser Zeit im Rahmen von Rennovationsarbeiten bespielbar gemacht. Die Struktur dieses Platzes ist eine der ältesten aller Frankfurter Rasensportanlagen (die Bewässerung wird seit 1976 manuell mittels Verlegen von Schläuchen durchgeführt). Gleichwohl erscheint es - auch in den Augen des dort ansässigen Sportvereins T.S.G. 1951 - viel dringlicher, den Hartplatz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln, als den Rasenplatz zu renovieren. Denn der Rasenplatz kann ohnehin in den Herbst- und Wintermonaten kaum genutzt werden: Der Spiel- und Trainingsbetrieb für die Frauen- und Herrenmannschaften wird zu 70% auf dem Hartplatz abgewickelt. Am Rasenplatz kann keine Flutlichtanlage errichtet werden, da dieser Abschnitt bereits zum geschützten Niddaservitut gehört. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Hartplatz ganzjährig durch Kinder- und Jugendliche aus der Umgebung außerhalb der Trainingszeiten genutzt wird. Ein ständiges Bewässern des Rasenplatzes in den Sommermonaten ist sehr aufwendig und kostenintensiv, zumal die Beregnungsanlage damit auch im erhöhten Maße Verschleiß hat. Hinzu kommt, dass es sich bei dem verwendeten Wasser um Trinkwasser handelt.