Sanierung städtischer Sportanlagen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 65
Betreff: Sanierung städtischer Sportanlagen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2008, § 3526 (M 254)
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat beabsichtigt, die in der Anlage 1 genannten Sanierungsmaßnahmen in 2009 im Rahmen des Investitionsprogramms 2009-2012 veranschlagten Mittel zu realisieren. Der Magistrat wird für Einzelmaßnahmen mit einem Kostenvolumen ab 250.000 € entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlagen vorlegen.
- Durch die Umwandlung, Sanierung und Neuerrichtung von städtischen ungedeckten Sportstätten entsteht ein vermehrter Pflegeaufwand für die durch Vereine betreuten Sportanlagen. Zur Finanzierung des dafür benötigten beweglichen Vermögens wird daher eine Mittelverschiebung von dem Ansatz "Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten" zum "beweglichen Vermögen" in Höhe von 100.000 € zugelassen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die personelle Ausstattung im Fachamt nicht ausreicht, um die auf Grund von vorangegangenen Beschlüssen begonnenen bzw. noch durchzuführenden Neubau- und Sanierungsmaßnahmen und die in dieser Vorlage enthaltenen Maßnahmen zeitnah umzusetzen und mit den Fachämtern zu koordinieren. Zur Finanzierung dieser extern einzukaufenden Leistungen wird die Verwendung eines Betrages von 120.000 € aus dem Investitionsprogramm 2009-2012 zugelassen.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass die im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2007, § 1511 (M 14) enthaltene Maßnahme "Neubau eines Umkleidegebäudes mit Dienstwohnung auf der Sportanlage Rebstock" nicht, wie geplant, zum Internationalen Deutschen Turnfest 2009 fertig gestellt werden kann. Das Vorhaben wurde nicht begonnen, um die Sportanlage als eine der zentralen Wettkampfstätten des Turnfestes nicht mit einer Baustelle zu belasten. Für die Maßnahme waren 1,5 Mio. € vorgesehen. Für die Planungsarbeiten wurden rd.153.565 € verausgabt. Der Differenzbetrag in Höhe von rd. 1.346.500 € wird umgewidmet und den unter Ziffer 1 genannten Mitteln zugerechnet. Die Baumaßnahme auf der Sportanlage Rebstock wurde im Rahmen des Konjunkturprogrammes an die LTH-Bank für Infrastruktur gemeldet.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Jahre 2010 ff. die in der Anlage 2 genannten Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden, über deren Prioritätensetzung im Rahmen der jeweiligen Etatberatungen zu entscheiden ist.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen nach dem derzeitigen Erkenntnisstand alphabetisch aufgelistet sind. Der Zustand der ungedeckten Sportstätten wird jährlich begutachtet und bewertet. Daraus können sich Veränderungen dieser alphabetischen Aufstellung ergeben. Dies trifft auch bei dem Eintritt von unvorhersehbaren Schäden und Erfordernissen zu. Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2008, § 3526 (M 254) wurden neben den darin festgelegten Sanierungsmaßnahmen für 2008 weitere zur Sanierung anstehende Sportfreiflächen und Umkleide-/Funktionsgebäude aufgeführt. Neben den aus den Mitteln des Ergebnishaushaltes zu finanzierenden laufenden Unterhaltungsmaßnahmen ist es auch weiterhin erforderlich, kontinuierlich Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden und Sportflächen auf städtischen ungedeckten Sportstätten durchzuführen und über den Finanzhaushalt zu finanzieren, um eine sportgerechte Nutzung zu gewährleisten. Der Zustand der ungedeckten Sportstätten wird jährlich begutachtet und bewertet. Die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von ca. 8 Mio. € sollen in 2009 begonnen werden und sind im Investitionsprogramms 2009-2012 unter der Projektdefinition 5.001363 "Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten" in den Veranschlagungen ab 2009 enthalten. Die nach derzeitigem Stand für die Jahre 2010 ff. erforderlichen Maßnahmen sind in der Anlage 2 alphabetisch aufgelistet. Über Prioritätensetzungen wird im Rahmen der Etatberatungen für die jeweiligen Haushaltsjahre entschieden. Anlage 1 (ca. 11 KB) Anlage 2 (ca. 12 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. März 2009 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 23 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.06.2009 im OBR 7 angenommen.
Beratungsverlauf23 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Erledigung mit der Maßgabe, dass die Umsetzung der Maßnahme Denisweg im Jahr 2010 erfolgt), LINKE., FAG, BFF und NPD (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE