Sportanlage Bonames hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umbau eines Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld
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Vortrag des Magistrats vom 14.12.2009, M 247
Betreff:
Sportanlage Bonames hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umbau eines Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2009, § 5890 (M 65)
- Dem Umbau des Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld auf der Sportanlage Bonames wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt.
Die Kostenberechnung schließt mit 950.000,00 € netto ab (1.130.500,04 € brutto). Die städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 950.000,00 € netto werden bewilligt.
- Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2009-2012 in der Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe, Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten.
Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Finanzhaushalt bei der Produktgruppe 21.15 nachzuweisen.
- Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von 47.500 € (20 Jahre = 5% auf 950.000 €), als auch mit Kapitalkosten (kalkulatorische Zinsen 5% x 950.000 €/ 2) in Höhe von 23.750 € zu rechnen ist.
Mit der Maßnahme entstehen sachliche Folgekosten in Höhe von 15.000,00 € (Anschaffung von Pflegegeräten für den Kunstrasenplatz).
- Es dient zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind.
Begründung:
A. Zielsetzung
Auf der Sportanlage Bonames führt der SV Bonames e.V., mit insgesamt 235 Mitgliedern, Jugendanteil 56 %, und der neu gegründete FFM Afghan Kickers e.V. den gesamten Übungs- und Wettkampfbetrieb durch.
Durch die sehr starke Inanspruchnahme ist das Tennenspielfeld auf dieser Sportanlage abgespielt, zumal die Bespielbarkeit in den letzten Jahren nur durch das Auffüllen der Unebenheiten mit Tennenmaterial möglich war.
Nach eingehender Prüfung der städtischen Fachämter wurde festgestellt, dass eine Grunderneuerung des Spielfeldes dringend erforderlich ist, da die Oberfläche nicht mehr die Voraussetzungen für einen regulären Punktspiel- und Trainingsspielbetrieb erfüllt.
Die Sportanlage Bonames erfüllt die Voraussetzung für die Umwandlung des Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006, § 10687 (M 253). Damit ist ein ganzjähriger und witterungsunabhängiger Sport- und Spielbetrieb möglich, so wie dies bereits auch auf den Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen der Fall ist.
Im Zuge der Umwandlung des Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld erfolgt auch der Einbau einer automatischen Beregnungsanlage und der Bau einer Trainingsbeleuchtungsanlage. Die Maßnahme ist mit den Vereinen abgestimmt.
B. Alternativen
entfällt
C. Lösung
Die Maßnahme ist in dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt 2009 unter der Produktgruppe 21.15 (Sportstätten und Sportstättenvergabe), Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten.
D. Kosten
Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 950.000 €) und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (5% auf 950.000 €/ 2) von insgesamt 71.250 € erwartet. Mit der Maßnahme entstehen sachliche Folgekosten in Höhe von 15.000,00 € (Anschaffung von Pflegeräten für den Kunstrasenplatz).
Personelle Folgekosten entstehen nicht.
Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 950.000,00 € netto wird in 2009 verpflichtet und zu 40% im Jahr 2009 sowie zu 60% im Jahr 2010 kassenwirksam.
Anlage Baubeschreib ung (nichtöffentlich - ca. 31 KB) Anlage ;Erlaeuterungsbericht_Elektro (nichtöffentlich - ca. 24 KB) Anlage Kostenbe rechnung_II (nichtöffentlich - ca. 1,5 MB) Anlage Kostenber echnung_I (nichtöffentlich - ca. 49 KB) Anlage Kost enberechung_Elektro (nichtöffentlich - ca. 26 KB) Anlage Kostendeckbl att (nichtöffentlich - ca. 8 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Dezember 2009 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.01.2010 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)