Sanierung städtischer Sportanlagen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 19.01.2007, M 14
Betreff: Sanierung städtischer Sportanlagen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2005, § 10317 (M 212)
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat beabsichtigt, die in Ziffer 1 der Anlage genannten Sanierungsmaßnahmen in 2007 im Rahmen der im Entwurf des Haushaltsplans 2007 veranschlagten Mittel zu realisieren. Der Magistrat wird für Einzelmaßnahmen mit einem Kostenvolumen ab 250.000 € entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlagen vorlegen. Projekte unter 250.000 € werden erst nach Rechtskraft des Haushalts 2007 begonnen.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Jahre 2008 ff. die in der Anlage unter Ziffer 2 genannten Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden, über deren Prioritätensetzung im Rahmen der jeweiligen Etatberatungen zu entscheiden ist.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass die unter Ziffer 2 aufgeführten Maßnahmen nach dem derzeitigen Erkenntnisstand alphabetisch aufgelistet sind. Der Zustand der ungedeckten Sportstätten wird jährlich begutachtet und bewertet. Daraus können sich jährlich Veränderungen dieser alphabetischen Aufstellung ergeben. Dies trifft auch bei dem Eintritt von unvorhersehbaren Schäden und Erfordernissen zu. Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27. 01. 2005, § 8577 ( M 223 ) wurden neben den darin festgelegten Sanierungsmaßnahmen für 2005/2006 weitere zur Sanierung anstehende Sportfreiflächen und Umkleidegebäude aufgeführt. Neben den aus den Mitteln des Verwaltungshaushaltes zu finanzierenden laufenden Unterhaltungsmaßnahmen ist es auch weiterhin erforderlich, kontinuierlich Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden und Sportflächen auf städtischen ungedeckten Sportstätten durchzuführen und über den Investitionshaushalt zu finanzieren, um eine sportgerechte Nutzung zu gewährleisten. Der Zustand der ungedeckten Sportstätten wird jährlich begutachtet und bewertet. Die benötigten Finanzmittel in Höhe von 5 Mio. € für die im Jahre 2007 vorgesehenen Maßnahmen ( Ziffer 1 der Anlage ) sind in den Entwurf des Investitionsprogramms zum Haushalt 2007 aufgenommen worden. Die nach derzeitigem Stand für die Jahre 2008 ff. erforderlichen Maßnahmen sind unter Ziffer 2 der Anlage alphabetisch aufgelistet. Über Prioritätensetzungen wird im Rahmen der Etatberatungen für die jeweiligen Haushaltsjahre entschieden. Anlage 1 (ca. 20 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Januar 2007 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 19 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.03.2007 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 4 CDU, 3 SPD, FDP, BFF und REP gegen 1 CDU, 2 SPD, GRÜNE, FARBECHTE und fraktionslos (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.WASG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen SPD (= Annahme im Rahmen E 217 und E 218) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Zurückstellung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.WASG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme im Rahmen E 217 und E 218)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen E 217 und E 218) und NPD (= Zurückstellung)