Sportanlage Riederwald - Abbruch und Entsorgung des Funktionsgebäudes, Container als Zwischenlösung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 238
Betreff:
Sportanlage Riederwald - Abbruch und Entsorgung des Funktionsgebäudes, Container als Zwischenlösung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2007, § 1511 (M 14)
- Dem in der Anlage zum Magistratsvortrag beigefügten Raumprogramm der Container-Zwischenlösung infolge des Abbruches und der Entsorgung des alten Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Riederwald wird zugestimmt.
- Dem Abbruch und der Entsorgung des bestehenden Funktionsgebäudes und der Erstellung einer Container-Zwischenlösung wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt.
Die Kostenberechnung schließt mit 1.064.052 € netto ab (1.266.222 € brutto), wovon 161.738 € netto (192.468 € brutto) auf Abbruch- und Entsorgungskosten entfallen und 110.860 € netto (131.9234 € brutto) auf Containermietkosten für die Geschäftsstelle des nutzenden Vereines. Die städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 1.064.052 € netto werden bewilligt.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Abbruch und die Entsorgung eines Funktionsgebäudes und die Erstellung einer Container-Zwischenlösung auf der Sportanlage Riederwald im Investitionsprogramm 2007 – 2010 (Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten -Projektdefinition 5.001363) mit 1.065.000 € netto unter der Produktgruppe 21.15 (Ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe) enthalten ist.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit folgendem Verpflichtungs- und Finanzierungsablauf (netto) gerechnet wird:
Abbruch und Entsorgung, Containermiete für die Geschäftsstelle des nutzenden Vereines:
Verpflichtungen Geldabfluss
bis 2007 272.598 € 50.000 €
2008 - € 167.168 €
2009 - € 55.430 € Summe: 272.598 € 272.598 €
Container für die Funktionsräume als Zwischenlösung:
Verpflichtungen Geldabfluss
bis 2007 150.000 € 50.000 €
2008 641.454 € 594.570 €
2009 - € 146.884 € Summe: 791.454 € 791.454 €
Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen für die Anschaffung der Containeranlage sind im Vermögenshaushalt bei der Produktgruppe 21.15 (Ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe) mit Angabe der PSP-Elemente 5.001363.500.159.100 bis 5.001363.500.159.700 auf dem Sachkonto 80785100 zu verrechnen.
Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen für den Abbruch und die Entsorgung des bestehenden Funktionsgebäudes sind im Ergebnishaushalt unter dem Sachkonto 61710000 "Aufwendungen für Fremdentsorgung“ zu verbuchen. Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen für die Containermiete der Geschäftsstelle des nutzenden Vereines sind im Ergebnishaushalt unter dem Sachkonto 67010000 "Sonstige Mieten und mietähnliche Ausgaben“ zu verbuchen. Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen werden im Ergebnishaushalt genehmigt. In Höhe dieser Aufwendungen für den Gebäudeabbruch und die Containermiete können veranschlagte Mittel im Investitionshaushalt bei der Projektdefinition 5.001363 nicht in Anspruch genommen werden.
- Durch den Abriss des bestehenden Gebäudes werden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe des Restbuchwertes anfallen. Es dient zur Kenntnis, dass auf Basis der Anschaffungskosten für die Container mit jährlichen Kapitalkosten von 116.739 € (10% Abschreibung auf Investitionen und 4,75% Verzinsung) zu rechnen ist. Es dient zur Kenntnis, dass der nutzende Verein die bisher gezahlte Miete für die Geschäftsstelle auch für die Containerzwischenlösung entrichten wird. Ebenso werden die auf die Geschäftsstelle entfallenden anteiligen Verbrauchskosten beglichen. Es dient weiter zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen sachlichen und personellen Folgekosten verbunden sind.
- Es dient zur Kenntnis, dass der die Sportanlage Riederwald nutzende Verein Eintracht Frankfurt e.V. auf der durch den Abbruch freiwerdenden Fläche einen Neubau eines Funktionsgebäudes mit Geschäftsstelle, Fußballinternat und Sporthalle errichten will.
Begründung:
A. Zielsetzung
Auf der Sportanlage Riederwald führt die Eintracht Frankfurt e. V. mit insgesamt 11.576 Mitgliedern, davon 2.699 Kinder und Jugendliche (entspricht 23%), ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb durch. (Mitgliederzahlen Stand : 6.6.2007)
Das vorhandene Gebäude muss aufgrund erheblicher konstruktiver und nicht reparabler Mängel infolge von starken Setzungen abgebrochen und entsorgt werden. Eine Sanierung des bestehenden Gebäudes ist laut baufachlicher Untersuchung weder konstruktiv sinnvoll noch wirtschaftlich darstellbar.
B. Alternativen
Zum Abriss des bestehenden Funktionsgebäudes und Neubau eines Funktionsgebäudes bestehen keine Alternativen. Der Neubau wird vom Verein vorgenommen. Ein entsprechender Erbbaurechtsvertrag liegt vor. Die Lage des neuen Gebäudes ergibt sich aus den Zwangspunkten der umliegenden Sportfelder und der Lage der Versorgungsmedien.
C. Lösung
Gemeinsam mit dem nutzenden Verein wurde für die Zeit zwischen dem Abbruch des alten Gebäudes und dem Neubau des vereinseigenen Gebäudes das in der Anlage dargestellte Raumprogramm für die Container-Zwischenlösung entwickelt. Es trägt den Anforderungen an den auf der Sportanlage während der Bauzeit weiter zu betreibenden Sportbetrieb Rechnung. Gegenüber dem alten Bestandsgebäude wird für die Container-Zwischenlösung ein auf das Notwendigste reduzierter Raumbedarf erstellt. Dabei werden die erforderlichen Container für die im Obergeschoss liegende Geschäftsstelle des die Sportanlage nutzenden Vereines angemietet, während die als Funktionsräume genutzten Container des Erdgeschosses gekauft werden. Die gekauften Container werden nach Bauende auf anderen städtischen Sportanlagen weiter genutzt.
Das neue Funktionsgebäude wird vom Verein an gleicher Stelle wie das alte Gebäude errichtet. Dies resultiert zum einen aus der Topografie, der Lage zu den angrenzenden Sportfeldern und aus der Ausrichtung zentral auf dem Sportgelände. Es können so die vorhandenen Leitungstrassen weitgehendst weiterbenutzt werden.
Die Maßnahme ist in dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Magistratsvortrag M 14 (§ 1511 vom 1.03.2007) enthalten.
D. Kosten
Als Folgekosten der gekauften Container sind kalkulatorische Kosten von 116.739 € (Abschreibung = 10% auf die Investitionen entspricht 79.145 € und Verzinsung = 4,75% entspricht 37.594 €) zu erwarten. Personelle und sachliche Folgekosten entstehen nicht. Vielmehr werden Bauunterhaltungskosten und Energiekosten für das neue Funktionsgebäude künftig nicht mehr von der Stadt zu tragen sein. Die vom nutzenden Verein Eintracht Frankfurt e.V. bisher entrichtete Miete für die mit dem Abbruch wegfallende Geschäftsstelle wird während der Bauzeit weiter entrichtet und entfällt mit Wegfall der Containerzwischenlösung. Die auf die Geschäftsstelle der Containerzwischenlösung entfallenden Energieverbrauchskosten während der Bauzeit werden vom nutzenden Verein Eintracht Frankfurt e.V. in voller Höhe getragen.
Anlage Erlaeuteru ngen_S_2_u_3 (ca. 16 KB) Anlage Grundriss (ca. 76 KB) Anlage Kostendeckbl att (nichtöffentlich - ca. 17 KB) Anlage Raumprogramm (ca. 19 KB) Anlage S_2-4 (ca. 20 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Oktober 2007 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.12.2007 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen BFF (= Annahme unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Revisionsamtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen BFF (= Annahme unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Revisionsamtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und NPD; BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)