Programm Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Abriss und Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Ackermannwiese (Sondershausenstraße 30/Herxheimerstraße 9)
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Vortrag des Magistrats vom 12.04.2013, M 62
Betreff: Programm Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Abriss und Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Ackermannwiese (Sondershausenstraße 30/Herxheimerstraße 9) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2009, § 5890 (M 65)
- Dem Abbruch und der Entsorgung des bestehenden Funktionsgebäudes und der Erstellung eines neuen Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Ackermannwiese wird entsprechend der Kostenberechnung sowie unter Berücksichtigung der Hinweise des Revisionsamtes zugestimmt. Das Raumprogramm wurde mit den Fachämtern abgestimmt.
- Die Kostenberechnung der Sportanlage Ackermannwiese schließt mit 1.384.042,31 € netto ab, wovon 59.645,65 € netto auf Abbruch- und Entsorgungskosten entfallen. Die Mittel für den Abbruch und Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Ackermannwiese stehen in der Projektgruppe 21.15 (ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe), Projektdefinition Neubau 5.001363, Sachkonto 80785100, Kostenstelle 520153 und Projektdefinition Abriss 1.21.15.01, Sachkonto 61710000, Kostenstelle 520153 zur Verfügung. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.384.042,31 € netto werden bewilligt. Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Finanzhaushalt der Projektgruppe 21.15 (ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe) nachzuweisen.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Maßnahme der Sportanlage Ackermannwiese die kalkulatorische Verzinsung für den Finanzierungszeitraum 2013 bis 2016 4,25 % beträgt. Somit ergeben sich jährliche Kapitalkosten in Höhe von 28.143,43 €. Bei einer Abschreibung auf 40 Jahre und Bauunterhaltungskosten von 1 % betragen die sachlichen Folgekosten 46.353,89 €. Mit dieser Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Die Deckung dieser Folgekosten wird innerhalb des Dezernates IX sichergestellt. Begründung: A. Zielsetzung Auf der Sportanlage Ackermannwiese (Sondershausenstraße 30/Herxheimer Straße 9) führen die SG 1928 Frankfurt e. V. mit insgesamt 133 Mitgliedern, davon 58 Kinder oder Jugendliche (entspricht 43,6 %), sowie der Sportverein der Bosnier in Frankfurt e.V. mit insgesamt 388 Mitgliedern, davon 114 Kinder oder Jugendliche (entspricht 29,3 %), ihren Trainings- und Spielbetrieb durch. Weiterhin wird die Anlage für Schulsport der umliegenden Schulen genutzt. Das Raumprogramm im vorhandenen Funktionsgebäude ist hierfür nicht ausreichend. Das vorhandene Funktionsgebäude stammt aus den 50er Jahren des
- Jahrhunderts und entspricht sowohl in der Raumaufteilung als auch in der technischen Substanz (z. B. Dach- und Fassadendämmung) nicht mehr den heutigen Anforderungen. Um die Funktionsfähigkeit der Sportanlage auch in Zukunft zu gewährleisten ist ein Neubau erforderlich. Die Sportanlage Ackermannwiese hat zwei Spielfelder (1 Rasenplatz und 1 Tennenplatz mit Trainingsbeleuchtungsanlage), die überwiegend für Fußball genutzt werden. Ein zeitgleicher Sportbetrieb auf allen Plätzen war bislang wegen nicht ausreichender Umkleide- und Sanitärräume nicht möglich. Ein Neubau schafft die Möglichkeit, die Sportanlage gemäß ihrer Platzkapazität zu nutzen. B. Alternativen Eine Sanierung des alten Funktionsgebäudes ist nach Feststellung der Fachämter nicht mehr wirtschaftlich und stellt keine Alternative zu einem Neubau dar. Die Sportanlage soll künftig gemäß ihrer Platzkapazität voll genutzt werden. Das alte Gebäude ist nach Feststellung der Fachämter nicht wirtschaftlich an die heutigen sportlichen und technischen Anforderungen anzupassen. C. Lösung Der Entwurf für das neue Funktionsgebäude trägt den heutigen Anforderungen an eine Sportanlage Rechnung und berücksichtigt deren Größe. Dieses Standardraumprogramm fand bereits bei anderen zuletzt errichteten Neubauten von Funktionsgebäuden (Sportanlagen Ostpark, Gerbermühle und Brühlwiese) Anwendung und hat sich bewährt. Es geht im Kern von einer Modulbauweise aus, die aus jeweils zwei Umkleideräumen mit dazwischen liegenden Duschen und Toiletten besteht und je nach Bedarf wiederholt angeordnet und um Räume anderer Zweckbestimmung ergänzt werden kann. Lediglich der Platzsituation auf dem Grundstück geschuldet, wird das Gebäude als Winkelbau erstellt. D. Kosten Als Folgekosten sind nach Abschluss der Baumaßnahme kalkulatorische Kosten von 74.497,32 € (Abschreibung von 2,5 % entspricht 33.109,92 €, Verzinsung von 4,25 % entspricht 28.143,43 € und Bauunterhaltung von 1% entspricht 13.243,97 €) zu erwarten Es wird mit folgendem Verpflichtungs- und Finanzierungsablauf (netto) gerechnet: Verpflichtung Geldabfluss 2012 15.000,00 € 15.000,00 € 2013 1.369.042,31 € 1.369.042,31 € Summe: 1.384.042,31 € 1.384.042,31 €. Anlage _Erlaeuterungsbericht (nicht öffentlich - ca. 394 KB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 662 KB) Anlage _Plan (nicht öffentlich - ca. 786 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. April 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.06.2013 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)