Unterliederbach: Nächtliche Nutzung des Ausweichparkplatzes Höchster Friedhof
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Bisheriger Verlauf
05.06.2018
21.09.2018
07.11.2021
23.11.2021
Auskunftsersuchen
Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst
Details im PARLIS V_894_2018Stellungnahme des Magistrats
Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst
Details im PARLIS ST_1875_2018Antrag Ortsbeirat
Unterliederbach: Nächtliche Nutzung des Ausweichparkplatzes Höchster Friedhof
Details im PARLIS OF_233-6_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Unterliederbach: Nächtliche Nutzung des Ausweichparkplatzes Höchster Friedhof
Details im PARLIS OM_1088_202105.06.2018
Auskunftsersuchen
Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst
Details im PARLIS V_894_201821.09.2018
Stellungnahme des Magistrats
Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst
Details im PARLIS ST_1875_201807.11.2021
Antrag Ortsbeirat
Unterliederbach: Nächtliche Nutzung des Ausweichparkplatzes Höchster Friedhof
Details im PARLIS OF_233-6_202123.11.2021
Anregung Ortsbeirat
Unterliederbach: Nächtliche Nutzung des Ausweichparkplatzes Höchster Friedhof
Details im PARLIS OM_1088_2021 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.11.2021, OF 233/6
Betreff: Unterliederbach: Nächtliche Nutzung des Ausweichparkplatzes Höchster Friedhof
Vorgang: V 894/18 OBR 6; ST 1875/18 Bis Ende 2017 wurde der Ausweichparkplatz am Höchster Friedhof nicht nur von Friedhofbesucher*innen, sondern auch von Anwohner*innen genutzt. Dann wurde der Platz mit einer Schranke versperrt und die Parkzeiten auf die Öffnungszeiten des Friedhofs beschränkt. Diese Beschränkung gilt weiterhin. Aktuell ist die Schranke nach einem Defekt abgebaut und der Parkplatz wird zum Parken genutzt. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten erneut zu prüfen, den Parkplatz außerhalb der Friedhofsöffnungszeiten wieder für Anwohner*innen offiziell zu öffnen. Begründung:
Selbstverständlich soll der Friedhof den Besucher*innen voll zur Verfügung stehen. Es macht angesichts der Parksituation im Stadtteil jedoch Sinn, bereits zum Parken genutzte Flächen auch für andere Nutzer*innen freizugeben, wenn diese nicht von der eigentlichen Zielgruppe in Anspruch genommen werden. Der Magistrat hat diese Idee in der ST 1875 vom 21.09.2018 schon einmal theoretisch angedacht. Es ist an der Zeit, die Voraussetzungen noch einmal zu prüfen.
dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 894 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1875
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1088
2021 Die Vorlage OF 233/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme