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Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst

Vorlagentyp: STMagistrat
196 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1875

Betreff: Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst Vorläufige Stellungnahme: Es handelt sich um einen Parkplatz, der dem Grünflächenamt zugeordnet ist und den Friedhofsbesuchern zur Verfügung gestellt wird. Demnach ist dieser Parkplatz von der Friedhofsverwaltung zu unterhalten. Dafür wird Friedhofspersonal gebunden, und die anfallenden Kosten sind vom Friedhofsgebührenzahler zu tragen. Es lässt sich kein Anspruch ableiten, den Parkplatz für andere Zwecke oder Personenkreise bereitzustellen. Der vom Ortsbeirat als Hauptparkplatz bezeichnete Platz am Haupteingang des Friedhofs ist ein öffentlicher Parkplatz. Zunächst war der Parkplatz am Sossenheimer Weg mit einem Tor versehen. Nach Umgestaltung des Bereichs wurde 2014 am Eingang des Parkplatzes eine Schranke angebracht, um die Zufahrt zu regeln. Leider kam es immer wieder zu Beschädigungen an der Schranke. Einmal wurde sie komplett demontiert und am oberen Ende des Friedhofs in eine Hecke geworfen. Von Ende 2016 bis Herbst 2017 wurde die Zufahrt zum Parkplatz nicht mehr geschlossen. Daraufhin häuften sich die Beschwerden von Friedhofsbesuchern Der Parkplatz wurde insbesondere in den Nachtstunden für Müllablagerungen missbraucht, und das zum Teil in größerem Umfang. Die Entsorgung geht zulasten der Friedhofsgebührenzahler. Bei den Reinigungen wurden immer wieder Drogenspritzen gefunden. Verschiedene Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung sind sowohl telefonisch als auch persönlich darauf angesprochen worden, dass die Situation auf dem Parkplatz als bedrohlich empfunden wird. Dabei war auch die Rede von Drogengeschäften, die dort abgewickelt würden. Warum sich die Beschwerdeführer mit ihrem Anliegen nicht auch an die Polizei wenden, kann der Magistrat nicht beurteilen. Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung stellen immer wieder fest, dass der Parkplatz auch tagsüber dauerhaft belegt wird. Dabei handelt es sich offensichtlich nicht um Friedhofsbesucher. Diese beschweren sich wiederum bei der Verwaltung darüber, dass sie keinen Parkplatz finden. Dass dem Ortsbeirat bzw. den Anwohnern keine Konflikte mit Friedhofsbesuchern bekannt sind, liegt nach Auffassung des Magistrats vermutlich daran, dass Beschwerden an anderer Stelle, nämlich bei der Friedhofsverwaltung, vorgetragen werden. Grundsätzlich ist der Magistrat offen für pragmatische Lösungen und lehnt die Nutzung von Friedhofsparkplätzen durch Anwohner nicht per se ab, sofern genügend Stellplätze für die eigene Klientel zur Verfügung stehen. Theoretisch wäre es denkbar, den Parkplatz außerhalb der Öffnungszeiten des Friedhofs für die Anwohner bereitzustellen. Die vorab geschilderte Situation hat dazu geführt, dass der Magistrat die nächtliche Schließung des Parkplatzes für erforderlich sah, um eine uneingeschränkte Nutzung für die Friedhofsbesucher sicherzustellen. Aufgrund der Anfrage wird die Friedhofsverwaltung in den nächsten Monaten die Situation vor Ort verstärkt beobachten und nochmals prüfen, ob ggf. auf eine Schließung verzichtet werden könnte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 1. Juni 2018OFOF 721/6Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof HöchstOrtsbeiratsantrag · CDU, fraktionslos
  2. 5. Juni 2018VV 894Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof HöchstAnfrage
  3. 21. September 2018Sie sind hier
    STST 1875Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst
    Stellungnahme
  4. 8. Februar 2019STST 325Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof HöchstStellungnahme
  5. 7. November 2021OFOF 233/6Unterliederbach: Nächtliche Nutzung des Ausweichparkplatzes Höchster FriedhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 23. November 2021OMOM 1088Unterliederbach: Nächtliche Nutzung des Ausweichparkplatzes Höchster FriedhofDirektanregung
  7. 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 196 WochenSTST 606Unterliederbach: Nächtliche Nutzung des Ausweichparkplatzes Höchster FriedhofStellungnahme
  8. 1. Juni 2025OFOF 1240/6Unterliederbach: Ausweichparkplatz am Höchster Friedhof - wie ist die aktuelle Lage?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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