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Haushalt 2022 Auskömmliche Finanzierung für den Neubau und die Sanierung von Spielanlagen

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Auskömmliche Finanzierung für den Neubau und die Sanierung von Spielanlagen Vorgang: B 449/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die investiven Mittel für den Neubau und die Wiederherstellung von Spielanlagen werden von derzeit 850.000 € / Jahr auf 1.000.000 € / Jahr erhöht.
  2. Die konsumtiven Mittel für Sanierungsmaßnahmen werden von derzeit 880.000 € / Jahr auf 1.000.000 € / Jahr erhöht.
  3. Die letztlich pro Jahr zur Verfügung stehenden Mittel in beiden Bereichen dürfen nur zweckgebunden für den Neubau, die Wiederherstellung und die Sanierung von Spielanlagen verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Viele Spielanlagen im Ortsbezirk 3 können nicht mehr im notwendigen Umfang in Stand gehalten und saniert werden. Der Neubau bzw. die Neuausstattung von Spielanlagen ist fast gar nicht mehr möglich. Aus der B 449 vom 17.12 2021 wird deutlich, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für die gesamte Stadt nicht auskömmlich sind. So können im Jahr im gesamten Stadtgebiet nur 3-4 Spielanlagen überarbeitet bzw. neu gebaut werden. Die Situation wird dadurch verschärft, dass die zur Verfügung stehenden Mittel in den vergangenen Jahren auch für andere Zwecke (Reinigung von Grünflächen, Bewässerung von Bäumen u. a.) zweckentfremdet wurden. Die vorgeschlagenen Etaterhöhungen sind moderat und spiegeln nicht den tatsächlichen Bedarf wider, berücksichtigen jedoch die angespannte Haushaltslage der Stadt Frankfurt. Auf jeden Fall müssen die tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel in Zukunft zweckgebunden verwendet werden.