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Probeweise Öffnung der Berliner Straße für den Fuß- und Radverkehr

Vorlagentyp: OF Die_PARTEI

Begründung

Vorgang: M 240/09; A 795/15 SPD; A 796/15 SPD; M 153/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Berliner Straße für den Fuß- und Radverkehr - unter Entfall der Nutzung durch den allgemeinen motorisierten Verkehr - probeweise für die Dauer eines Jahres zu öffnen. Zielsetzung der probeweisen Öffnung ist die Untersuchung der stadträumlichen und verkehrlichen Folgewirkungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung der Frankfurter Innenstadt gemäß Innenstadtkonzept (siehe M 153 / 2014). Die probeweise Öffnung soll am 01.09.2020 beginnen und am 30.08.2021 enden und durch ein umfangreiches Umleitungskonzept begleitet werden. Nach Abschluss der probeweisen Öffnung wird der Stadtverordnetenversammlung ein Bericht zu den verkehrlichen Auswirkungen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Begründung: Im Innenstadtkonzept (Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 153, beschlossen am 16.07.2015, § 6130) als dem zentralem Werk für die geordnete städtebauliche Entwicklung der Frankfurter Innenstadt wird der in Rede stehende Planungsbereich unter mehreren Aspekten betrachtet und Handlungsbedarf begründet. So heißt es in der Magistratsvorlage beispielsweise unter "Freiraum stärken" zur stadträumlichen Bedeutung: "Bei den Werkstattveranstaltungen [zum Innenstadtkonzept] betonten Bürgerinnen und Bürgern immer wieder den hohen Stellenwert der Straßen, Plätze und Grünanlagen. Sie hoben hervor, dass die Qualität des öffentlichen Raums maßgeblich zur Attraktivität der Innenstadt und zum Wohlbefinden der Nutzer beiträgt. [. .] Das Innenstadtkonzept bestätigt die Einschätzungen der Bürgerinnen und Bürger und leitet folgende Ziele für den Freiraum ab: Der öffentliche Raum ist die Bühne des urbanen Lebens. Das Angebot und die Qualität der Straßen- und Platzräume sowie Parkflächen haben maßgeblichen Einfluss auf die Attraktivität der Innenstadt. Öffentliche Räume sind Erlebnisorte und Ruhebereiche. Sie müssen darüber hinaus ökologischen und verkehrlichen Anforderungen entsprechen. Ziel ist die sukzessive Aufwertung und Ergänzung aller wichtigen öffentlichen Platz- und Grünräume mit einer entsprechend ihrer Lage und Funktion differenzierten Gestaltung." Unter "Vernetzung vorantreiben" wird auf Mobilität im Stadtraum eingegangen: "Die Bürgerinnen und Bürger schätzen die gute verkehrliche Anbindung der Innenstadt, insbesondere den gut funktionierenden ÖPNV. Die fußläufigen Nord-Süd-Verbindungen zum Main werden als wichtig und teils verbesserungswürdig erachtet. Insbesondere die Barrierewirkung der Berliner Straße soll nach Meinung zahlreicher Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Planungswerkstätten reduziert werden. Gleiches gilt für die Mainuferstraße. [. .] Unter Berücksichtigung der Erschließungsfunktionen für den motorisierten Verkehr soll die Innenstadt für Fußgänger und Radfahrer ausgebaut werden." Hierauf nimmt der Stadtverordnetenbeschluss unter "Maßnahmen mit weiterem Prüfungs- /Überarbeitungsbedarf, die erst nach einem erneuten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu realisieren sind" Bezug: "Am Ziel, die Aufenthaltsqualität und die gleichberechtigte Mobilität in der Innenstadt und am Mainufer weiter zu verbessern und dazu die Barrierewirkung der Berliner Straße und des Mainkai zu verringern, wird festgehalten. Unter grundsätzlicher Beibehaltung der heutigen Verkehrsführung und teilweiser Verlagerung des Durchgangsverkehrs wird Raum für Radfahrstreifen, breitere Gehwege und Begrünung geschaffen. Der Magistrat möge eine Vorplanung für die Berliner Straße, die diese Ziele umsetzt und in der auch die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit bewertet werden, erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung vorlegen; [. .]" Mit der probeweisen Öffnung der Berliner Straße für den Fuß- und Radverkehr - unter Entfall der Nutzung durch den allgemeinen motorisierten Verkehr -