Innenstadtkonzept
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Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 153
Betreff: Innenstadtkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.2010, § 7687 (M 240)
- Dem beigefügten Innenstadtkonzept, bestehend aus 1. Analyse und Leitlinien 2. Gestaltungsplan Bebauung (Textteil) 3. Gestaltungsplan Öffentlicher Raum (Textteil) 4. Ziele der Nutzungsverteilung 5. Quartiersbezogene Nutzeraktivitäten 6. Vorschlagsliste 7. Gestaltungsplan Bebauung (Plan+Legende) 8. Gestaltungsplan Öffentlicher Raum (Plan+Legende) wird als Rahmenplan für die langfristige städtebauliche Entwicklung der Innenstadt zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Konzept schrittweise zu konkretisieren und fortzuschreiben. Die in Anlage 6 dargestellten Projekte dienen in diesem Zusammenhang als Vorschlagsliste. Diese Projekte sollen nach Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung unter Beachtung der P unkte III, IV und V im Einzelnen vertieft und die Ergebnisse jeweils als Beschlussvorschlag der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden. Soweit der Magistrat bei einzelnen Entscheidungen Abweichungen vom Innenstadtkonzept für angemessen hält, wird er beauftragt, die dafür maßgeblichen Gründe in den jeweiligen Magistratsvorträgen darzustellen.
- Es dient zur Kenntnis, dass über das in Kapitel Analyse (Anlage 1) beschriebene Klimagutachten zu Bestandssituationen hinaus im Rahmen der Erarbeitung eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts weitere stadtklimatische Untersuchungen der stark verdichteten innerstädtischen Quartiere innerhalb des Alleenringes durchgeführt und eine Gesamtprognose für das Planungsgebiet für das Jahr 2050 erstellt werden sollen. Ziel ist die Weiterentwicklung der Frankfurter Klimaanpassungsstrategie, die bei einer schrittweisen Umsetzung des Innenstadtkonzeptes und der darin enthaltenen Einzelmaßnahmen berücksichtigt werden soll.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat das Innenstadtkonzept als Leitlinie für Bauberatungen privater Bauherren und nachfolgende Entscheidungen über Bauanträge und Bauvoranfragen insoweit heranziehen wird, als das nach geltendem Bau- und Planungsrecht möglich ist. Für bedeutsame Bauvorhaben, die dem Innenstadtkonzept entsprechen, nach geltendem Bau- und Planungsrecht aber nicht genehmigungsfähig sind, wird der Magistrat die Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen beantragen. Letzteres gilt ebenso für bedeutsame Bauvorhaben, die dem Innenstadtkonzept widersprechen, nach geltendem Bau- und Planungsrecht aber nicht abgelehnt werden können.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Realisierung des Umbaus und der Erweiterung öffentlicher Straßen und Plätze, öffentlicher Verkehrsanlagen und öffentlicher Grünanlagen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit steht. Soweit bei der Umsetzung des Innenstadtkonzepts städtische Verkehrsflächen einer Bebauung zugeführt werden, sollen die Erträge - vorbehaltlich der erforderlichen Haushaltsplanbeschlüsse - vorrangig für den Ausbau öffentlicher Grünflächen sowie sonstige ökologisch positive Maßnahmen in der Innenstadt verwendet werden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass der Magistrat auf der Grundlage des § 11 Baugesetzbuch städtebauliche Verträge abschließen wird, um mit dem Aus- und Umbau der öffentlichen Infrastruktur der Innenstadt Voraussetzungen für die Schaffung neuen Planungsrechts zu schaffen bzw. die Folgen neuen Planungsrechts zu bewältigen. Begründung: A) Zielsetzung Zu I. bis III.: Die Innenstadt ist ein wichtiger Identifikationspunkt der Menschen in der Stadt und der Rhein-Main-Region sowie Arbeits- und Wohnort. Vielen Besuchern gibt sie ein erstes Bild der Stadt. Sie prägt das Profil der Gesamtstadt. Ihre Attraktivität ist in Zeiten eines sich verschärfenden Wettbewerbs der Wirtschaftsstandorte und vor dem Hintergrund des Klimawandels von hoher Bedeutung. Frankfurt am Main ist daher gut beraten, sich wieder konzentriert seiner Innenstadt zuzuwenden. Städtebauliche Qualitäten sind zu bewahren und zu stärken, Defizite sind planerisch anzugehen und Potenziale der Weiterentwicklung sind zu nutzen. Dazu soll ein Innenstadtkonzept Orientierung geben. Das Konzept behandelt den Stadtkern, der durch die Wallanlagen und den Main eindeutig begrenzt wird und als eigenständige Einheit wahrgenommen wird. Dieses Gebiet spielt bei der Identifikation mit der Geschichte und in der Außenwahrnehmung der Innenstadt eine starke Rolle. Das Innenstadtkonzept erhebt nicht den Anspruch, im Sinne eines integrierten Handlungskonzeptes umfassend Antwort auf alle Themenfelder geben zu können. Es ist vielmehr auf städtebauliche und bauliche Strukturen konzentriert und zeichnet sich durch ein Maß an Abstraktion aus, das nachfolgend konkretisierende Planungen erforderlich macht. Das Innenstadtkonzept basiert auf Vorarbeiten des Stadtplanungsamts unter Einbeziehung weiterer Fachämter, Ergebnissen der öffentlichen Werkstattveranstaltungen und der anschließenden Überarbeitung. In der ersten Hälfte des Jahres 2010 wurden elf Informations- bzw. Werkstattveranstaltungen durchgeführt. Der Planungsprozess wurde aktiv von der Öffentlichkeit begleitet. Etwa 300 Bürgerinnen und Bürger konnten für das Thema Innenstadtentwicklung interessiert werden. Viele Mitwirkende haben an mehreren Veranstaltungen teilgenommen. Die zahlreichen Anregungen, Empfehlungen und Meinungen der Teilnehmer wurden dokumentiert und ausgewertet. Auf den Beteiligungsprozess und die einzelnen Veranstaltungen machten Flyer, Hinweise auf den Internetseiten des Stadtplanungsamtes und der Stadt Frankfurt am Main, Werbespots in den U-Bahnstationen sowie Pressemeldungen aufmerksam. Zum Auftakt stellten Fachleute zweier europäischer Städte die Konzepte ihrer Innenstadt vor. Danach fanden separate Werkstätten zu den Themen 1.) Wohnen, 2.) Einzelhandel und Gastronomie, 3.) Kultur, Touristik, Hotels, 4.) Büros, 5.) Sicherheit und öffentlicher Raum, 6.) Verkehr, 7.) Umwelt und Freiraum statt. Unmittelbar vor jeder Werkstatt-Veranstaltung gab es einen Rundgang. Nach einem orientierenden Fachvortrag und einer Diskussion wurde anschließend in Kleingruppen und im Plenum gearbeitet. Die Fragestellungen waren jedes Mal: - Was bietet die Innenstadt bei dem Thema Einzigartiges? - Wo finden wir schon gute Ansätze? - Was/wo sind die optimalen Orte für diese Nutzung? - Was sind gute Rahmenbedingungen für diese Nutzung? - Welche Ideen und Ansätze aus anderen Städten kennen wir? Zum Schluss jeder Veranstaltung wurden die Ergebnisse vorgestellt und mit allen Beteiligten erörtert. In einer themenübergreifenden Werkstatt im Mai 2010 sowie bei der Präsentation der Planung im August 2010 wurden alle Interessierten zusammenführt und der jeweilige Stand der Planung vorgestellt. Der Verlauf und insbesondere die Ergebnisse der Veranstaltungen wurden dokumentiert und den Beteiligten und weiteren Interessierten zur Verfügung gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Dokumentationen nach wie vor auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes www.stadtplanungsamt-frankfurt.de heruntergeladen bzw. gelesen werden können. Alle Veranstaltungen wurden von einem neutralen Moderator geleitet. Die Zwischenergebnisse wurden im Atrium des Planungsdezernates von Anfang Oktober bis Ende November 2010 ausgestellt und mit einem Modell veranschaulicht. Ausführlich konnte man sich anhand einer Broschüre informieren, die auch den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, den betroffenen Ämtern der Stadtverwaltung und weiteren Interessierten zur Verfügung gestellt wurde. Außerdem konnten sich Gruppen mit mindestens fünfzehn Personen beim Stadtplanungsamt bis Ende 2010 melden, um sich das Innenstadtkonzept erläutern zu lassen bzw. Anregungen zu geben. Hiervon haben fünf Gruppen bzw. Institutionen Gebrauch gemacht. Über ein Online-Forum auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes konnten Bürgerinnen und Bürger das Konzept in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende November 2010 kommentieren und ebenfalls Anregungen geben. Die Zusammenfassung der Anregungen kann auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes (Projekte/Innenstadtkonzept/Planungsprozess) eingesehen werden. Besonders wichtige und häufig genannte Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern werden bei den folgenden Zielen dargestellt und deren Umsetzung im Innenstadtkonzept erläutert. Stadtgestalt ausbauen In den Planungswerkstätten gaben Bürgerinnen und Bürger verschiedene Anregungen zur Stadtgestalt. Auf die Frage, was die Frankfurter Innenstadt an Einzigartigem biete, wurden mehrfach die Hochhäuser, der Main und die Wallanlagen genannt. Diese Einschätzung deckt sich mit der Bestandsanalyse (Anlage 1) des Innenstadtkonzepts. Daraus wird das Ziel abgeleitet, die stadtgestalterischen Qualitäten zu erhalten und gleichzeitig eine zeitgemäße, gestalterisch anspruchsvolle Neuentwicklung zu ermöglichen. Es ist das Zusammenspiel der gebauten Stadt mit ihren Freiräumen, das Wechselspiel zwischen Inszenierung und Beruhigung, welches über die Attraktivität eines Stadtbildes entscheiden. Es gilt das Stadtbild im Sinne einer Stadtreparatur zu beruhigen und Fehlstellen zu beheben, aber auch für Frankfurt typische, spannungsreiche Kontraste zu erhalten und zu stärken. Hierbei ist auf qualitativ hochwertige Architektur zu achten. Freiraum stärken Bei den Werkstattveranstaltungen betonten Bürgerinnen und Bürgern immer wieder den hohen Stellenwert der Straßen, Plätze und Grünanlagen. Sie hoben hervor, dass die Qualität des öffentlichen Raums maßgeblich zur Attraktivität der Innenstadt und zum Wohlbefinden der Nutzer beiträgt. Besonders der Main mit seinen attraktiven Uferpromenaden, den kulturellen Angeboten durch die Museen und den gastronomischen Einrichtungen am Fluss wird als identitätsstiftender Raum mit hoher Aufenthaltsqualität geschätzt. Änliches gilt auch für die Wallanlagen. Die Plätze und Straßen der Innenstadt werden von den Bürgerinnen und Bürgern unterschiedlich wahrgenommen und beurteilt. Beispielsweise sind der Opernplatz und die Freßgass' wegen der gelungenen Mischung aus attraktiven Angeboten von Gastronomie und Einzelhandel und der hohen Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums besonders beliebt. Das Innenstadtkonzept bestätigt die Einschätzungen der Bürgerinnen und Bürger und leitet folgende Ziele für den Freiraum ab: Der öffentliche Raum ist die Bühne des urbanen Lebens. Das Angebot und die Qualität der Straßen- und Platzräume sowie Parkflächen haben maßgeblichen Einfluss auf die Attraktivität der Innenstadt. Öffentliche Räume sind Erlebnisorte und Ruhebereiche. Sie müssen darüber hinaus ökologischen und verkehrlichen Anforderungen entsprechen. Ziel ist die sukzessive Aufwertung und Ergänzung aller wichtigen öffentlichen Platz- und Grünräume mit einer entsprechend ihrer Lage und Funktion differenzierten Gestaltung. Eine stärkere Begrünung, technische Lösungen und bauliche Veränderungen sollen zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Vernetzung vorantreiben Die Bürgerinnen und Bürger schätzen die gute verkehrliche Anbindung der Innenstadt, insbesondere den gut funktionierenden ÖPNV. Die fußläufigen Nord-Süd-Verbindungen zum Main werden als wichtig und teils verbesserungswürdig erachtet. Insbesondere die Barrierewirkung der Berliner Straße soll nach Meinung zahlreicher Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Planungswerkstätten reduziert werden. Gleiches gilt für die Mainuferstraße. Das Innenstadtkonzept greift diese Anregungen auf und formuliert folgende Ziele: Für eine attraktive Innenstadt ist gute Erreichbarkeit entscheidend. Ein breites Angebot und bequemes Wechseln zwischen unterschiedlichen Verkehrsmitteln sind hierfür Voraussetzung. Unter Berücksichtigung der Erschließungsfunktionen für den motorisierten Verkehr soll die Innenstadt für Fußgänger und Radfahrer ausgebaut werden. Die Nord-Süd-Wegeverbindungen sind zu entwickeln, und die Barrierewirkung der Berliner Straße, der Konrad-Adenauer-Straße und der Mainuferstraße soll reduziert werden. Die Anknüpfungspunkte zum Speichen- und Strahlenplan werden berücksichtigt. Identitäten der Quartiere fördern Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Werkstattveranstaltungen haben die unterschiedlichen Quartiere der Innenstadt wahrgenommen und ihre Eigenarten als Qualität bewertet. Das Innenstadtkonzept stellt die verschiedenen Quartiere heraus und formuliert folgende Ziele, die in Anlage 5 näher beschrieben sind: Eine besondere Qualität der Innenstadt ist ihre bunte Mischung. Es sind Stadtquartiere mit unterschiedlichen Identitäten ablesbar, die gemeinsam das Bild einer abwechslungsreichen Innenstadt ergeben. Diese eigenständigen Identitäten, basierend auf der individuellen Entwicklungsgeschichte der Quartiere, gilt es zu stärken. Wohnen stärken In den Planungswerkstätten gaben Bürgerinnen und Bürger verschiedene Anregungen zum Thema Wohnen. So wurde unter anderem die Mischung von Wohnen und Arbeiten als wichtige Voraussetzung für eine lebendige Innenstadt hervorgehoben. Die 50er Jahre-Wohngebäude wurden von den Bürgerinnen und Bürgern "als Gestaltmerkmal, Wohnlage und Potenzial" bewertet. Das Innenstadtkonzept leitet aus der Bürgerbeteiligung folgende Ziele ab: Eine hohe Nutzungsvielfalt trägt zur Attraktivität und Belebung der Innenstadt bei. Das Wohnen hat dabei eine Schlüsselfunktion. Es ist ein vorrangiges Ziel, die Innenstadt als Wohnstandort aufzuwerten, für viele Bevölkerungsschichten attraktiv zu machen und ein vielfältiges Wohnungsangebot zu schaffen, das Voraussetzung für eine sozial ausgeglichene Bevölkerungsstruktur ist. Vorgeschlagen werden im Sinne eines klimagerechten Stadtumbaus neben der Umnutzung gewerblich genutzter Grundstücke auch maßvolle bauliche Ergänzungen bis hin zu kleinen Wohnhochhäusern. Arbeitsort entwickeln In den Planungswerkstätten wurde die Innenstadt als bedeutender Arbeitsort thematisiert. Am Beispiel des ehemaligen Degussa-Geländes wurde angeregt, Büronutzungen, Läden und Wohnen zu mischen, um das Bankenviertel attraktiver zu gestalten. Folgende Ziele benennt das Innenstadtkonzept: Die Innenstadt ist wichtiger Standort des Finanz- und Dienstleistungssektors. Das Angebot an Büroflächen soll stabilisiert und ausgebaut werden. Dies wird durch Nachverdichtung insbesondere des Bankenviertels ermöglicht. Hierbei soll eine ausgewogene Mischung mit anderen Nutzungen realisiert werden. Die Akzeptanz der Innenstadt als Arbeitsstandort soll durch die Schaffung ausgeglichener klimatischer Bedingungen gesteigert werden. Einzelhandel und Gastronomie fördern Die Bürgerinnen und Bürger schätzen neben dem Einzelhandelsangebot der Zeil vor allem die inhabergeführten Geschäfte in den Nebenlagen. Die Innenstadt steht als Standort für den Einzelhandel in Konkurrenz zu Einkaufszentren und Fachmärkten im Umland. Sie muss attraktiv bleiben, um in diesem Wettbewerb bestehen zu können. Die Einkaufszone soll durch ein attraktives Wegenetz mit abgelegeneren Einzelhandelslagen und anderen Zielen verbunden werden. Kulturangebot herausstellen In den Planungswerkstätten hoben die Bürgerinnen und Bürger neben den institutionellen Kultureinrichtungen auch die Freie Kulturszene als wertvollen Beitrag für eine urbane Innenstadt hervor. Kulturangebote sind wichtige Magnete in einer lebendigen Innenstadt und ermöglichen Erlebnisse besonderer Art. Die Innenstadt verfügt über ein hervorragendes Kulturangebot, das durch das benachbarte Museumsufer ergänzt wird. Es gilt die kulturelle Vielfalt zu sichern und herauszustellen. An den Klimawandel anpassen Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Werkstattveranstaltungen konnten sich über die bestehenden Überwärmungserscheinungen in der Frankfurter Innenstadt informieren. Sowohl den bereits bekannten als auch den als Folge des Klimawandels weiter fortschreitenden Überwärmungstendenzen soll entgegen gewirkt werden. Dazu sollen die vorhandenen klimatischen Gunstfaktoren (Nähe zum Main, Wallanlagen) optimiert und in ihrer räumlichen Tiefenwirkung verbessert werden. Die hierzu vorliegende mikroklimatische Studie zeigt die in diesem Sinne zu optimierenden Örtlichkeiten auf, so dass zielgerichtet Maßnahmen zur Verbesserung abgeleitet werden können. In Übereinstimmung mit zahlreichen Klimastudien wird der Schwerpunkt der Maßnahmen zur Verbesserung der bioklimatischen Verhältnisse in der Innenstadt auf einer intensiveren Begrünung der öffentlichen und privaten Grundstücke liegen, flankiert von technischen Lösungen und baulichen Änderungen. Um die Wirkung der baulichen und stadtklimarelevanten Maßnahmen in einem schrittweise Planungsprozess auch nachvollziehen zu können, sollen auch die Planungen der einzelnen Vorhaben zu gegebener Zeit stadtklimatisch simuliert und bewertet werden. Die Ergebnisse werden in den weiteren Planungsprozess einbezogen. Die Erkenntnisse hieraus werden bei der Umsetzung der Planung beachtet. Zu IV.: Das Innenstadtkonzept schafft als Rahmenplan kein verbindliches Planungsrecht. Es soll in der Regel als eine verwaltungsinterne Leitlinie in der Bauberatung bei Ermessensentscheidungen der Bauverwaltung herangezogen werden. Hierzu zählen hauptsächlich die Anwendung des § 31 Baugesetzbuch, also bei Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans und bei Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch. Wird ein Bauvorhaben befürwortet, das dem Innenstadtkonzept entspricht, aber nach geltendem Bau- und Planungsrecht nicht genehmigungsfähig ist, so wird der Magistrat die Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen beantragen, um eine rechtliche Grundlage für die Genehmigung zu schaffen. Entsprechende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, wie Aufstellungs-, Offenlage- und Satzungsbeschluss sind zu fassen. Sollte der voraussichtlich seltene Fall eintreten, dass ein Bauvorhaben dem Innenstadtkonzept widerspricht, nach geltendem Planungsrecht aber nicht abgelehnt werden kann, so soll seine Umsetzung verhindert werden. Der Magistrat würde dann das Planungsrecht ändern, indem der Bebauungsplan geändert wird, was wiederum von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden müsste. Im Vorfeld könnten die entsprechenden Instrumente des Baugesetzbuchs (§ 14 BauGB "Veränderungssperre" und § 15 BauGB "Zurückstellung von Baugesuchen") angewendet werden. Ein mögliches Beispiel wäre ein Gebiet, in dem gemäß Innenstadtkonzept der Wohnanteil erhöht werden soll, das jedoch gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan als Kerngebiet festgesetzt ist. Ein beantragtes Bürogebäude könnte nur abgelehnt werden, wenn das Planungsrecht geändert würde. Zu V.: Der Umbau und die Erweiterung öffentlicher Straßen, Plätze und Grünanlagen stehen selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Die Mittel müssen zunächst in den Haushalt eingestellt werden. Sofern also im Innenstadtkonzept entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen werden, bedarf es weiterer Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. In der Regel handelt es sich dabei um einen Vorplanungsbeschluss und einen Beschluss der Bau- und Finanzierungsvorlage, um eine Gestaltungsmaßnahme im öffentlichen Raum umzusetzen. Soweit bei der Umsetzung des Innenstadtkonzepts städtische Verkehrsflächen einer Bebauung zugeführt werden, sollen die Erträge vorrangig für den Ausbau öffentlicher Grünflächen sowie sonstige ökologisch positive Maßnahmen in der Innenstadt verwendet werden. Die ökologischen Maßnahmen sollen die Baumaßnamen stadtklimatisch so weit wie möglich kompensieren. Sofern durch einen Bebauungsplan neues Planungsrecht geschaffen wird, ist der Magistrat bestrebt, städtebauliche Verträge gemäß § 11 Baugesetzbuch abzuschließen. Dadurch werden die Folgen des neuen Planungsrechts bewältigt, wie beispielsweise weitere Bewohner, Arbeitnehmer oder Besucher der Innenstadt. Die vertraglichen Vereinbarungen dienen dazu, die öffentliche Infrastruktur der Innenstadt weiter auszubauen. Hierzu zählen unter anderem der Bau von Kitas, Schulen, bessere Erschließung, Bäume und Grünanlagen. B) Alternativen keine C) Lösung siehe Anlagen D) Kosten Die Durchführung der Maßnahmen in der Vorschlagsliste ist mit weiteren Planungs- und / oder Investitionskosten verbunden. Die Kosten für weitere Planungen und Studien werden durch den Planungshaushalt des Stadtplanungsamtes im Rahmen der Haushaltsplanentscheidungen gedeckt. Herstellungskosten sind, soweit sie nicht im Rahmen städtebaulicher Verträge von Vorhabensträgern zu übernehmen sind, im Rahmen der Aufstellung künftiger Investitionsprogramme projektbezogen zu beantragen. Anlage 1_Analyse_Leitlinien (ca. 224 KB) Anlage 2_Gestaltplan_Bebauung-Text (ca. 1,5 MB) Anlage 3_Gestaltplan_Oeffentlicher_Raum-Text (ca. 1,2 MB) Anlage 4_Nutzungsverteilung (ca. 218 KB) Anlage 5_Quartiers-Massnahmen (ca. 97 KB) Anlage 6_Vorschlagsliste (ca. 230 KB) Anlage 7_Gestaltplan_Bebauung (ca. 3,8 MB) Anlage 8_Gestaltplan_Oeffentlicher_Raum (ca. 2,3 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 01.12.2014, NR 1072 Antrag vom 04.12.2014, NR 1083 Antrag vom 16.01.2015, NR 1111 Antrag vom 28.05.2015, NR 1216 Antrag vom 29.11.2014, OF 549/1
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Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 4. Dezember 2009MM 240InnenstadtkonzeptMagistratsvortrag
- 12. September 2014Sie sind hierMM 153InnenstadtkonzeptMagistratsvortrag
- 29. November 2014OFOF 549/1InnenstadtkonzeptOrtsbeiratsantrag · FDP
- 1. Dezember 2014NRNR 1072Innenstadtkonzept - VerkehrswegeSTVV-Antrag · RÖMER
- 4. Dezember 2014NRNR 1083Innenstadtkonzept verbessern!STVV-Antrag · LINKE.
- 16. Januar 2015NRNR 1111InnenstadtkonzeptSTVV-Antrag · FDP
- 11. Februar 2015AA 796M 153 - Stadtklimatischer Relaunch des RömerbergesSTVV-Anfrage · SPD
- 11. Februar 2015AA 795M 153 - Kosten der Umsetzung des InnenstadtkonzeptesSTVV-Anfrage · SPD
- 18. Mai 2015BB 202M 153 - Kosten der Umsetzung des InnenstadtkonzeptesMagistratsbericht
- 22. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 285 WochenBB 208M 153 - Stadtklimatischer Relaunch des RömerbergsMagistratsbericht
- 28. Mai 2015NRNR 1216InnenstadtkonzeptSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf41 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Vorlage M 153 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1111 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 549/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Vorlage M 153 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1111 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 549/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage M 153 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1111 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 549/1 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Kenntnis) zu 3. GRÜNE, CDU und LINKE. gegen SPD und FDP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
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1. Der Vorlage M 153 wird im Rahmen der NR 1216 zugestimmt 2. Die Vorlage NR 1072 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1083 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1111 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 1216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung); FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung); FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung); FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung); FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 153 = Enthaltung, NR 1072 = Annahme, NR 1083 und NR 1111 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1216 = Ablehnung) RÖMER (M 153 = Zustimmung im Rahmen der NR 1072, NR 1072 und NR 1111 = Annahme, NR 1083 und NR 1216 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 153 wird im Rahmen der Vorlage NR 1216 zugestimmt 2. Die Vorlage NR 1072 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1083 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1111 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 1216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Ablehnung unter Hinweis auf NR 1083) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 1072) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1083 mit Ausnahme der folgenden Punkte, die abgelehnt werden: I. Punkt 1 (Bebauung Goetheplatz/Roßmarkt), I. Punkt 4 (Gebäude an Staufenmauer), I. Punkt 5 (Bebauung Konstablerwache), II. Punkt 1 (Bebauung Roßmarkt), II. Punkt 3 (Mainufer/Berliner Straße) und II. Punkt 5 (Hochhaus Allerheiligentor)) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 1072 mit Ausnahme der folgenden Punkte, die abgelehnt werden: I. Punkt 1 (Bebauung Goetheplatz/Roßmarkt), I. Punkt 4 (Gebäude an Staufenmauer), I. Punkt 5 (Bebauung Konstablerwache), II. Punkt 1 (Bebauung Roßmarkt), II. Punkt 3 (Mainufer/Berliner Straße) und II. Punkt 5 (Hochhaus Allerheiligentor)) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 153 = Enthaltung, NR 1072 = Annahme, NR 1083 und NR 1111 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1216 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 153, NR 1072, NR 1111 und NR 1216 = Ablehnung, NR 1083 = Ziffern 1. bis 3., 5. bis 7. und 9. bis 12. = Annahme, Ziffer 4. = Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "30 Meter" durch die Worte "20 Meter" ersetzt werden, Ziffer 8. = Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "geförderten Wohnraums" durch die Worte "Sozialwohnungen (1. Förderweg)" ersetzt werden) REP (M 153, NR 1072 und NR 1216 = Annahme, NR 1083 = Ablehnung, NR 1111 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Krebs (M 153 = Ablehnung, NR 1072, NR 1083, NR 1111 und NR 1216 = Enthaltung)
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1. Der Vorlage M 153 wird im Rahmen der Vorlage NR 1216 zugestimmt 2. Die Vorlage NR 1072 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1083 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1111 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 1216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Ablehnung unter Hinweis auf NR 1083); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1083 mit Ausnahme der folgenden Punkte, die abgelehnt werden: I. Punkt 1 (Bebauung Goetheplatz/Roßmarkt), I. Punkt 4 (Gebäude an Staufenmauer), I. Punkt 5 (Bebauung Konstablerwache), II. Punkt 1 (Bebauung Roßmarkt), II. Punkt 3 (Mainufer/Berliner Straße) und II. Punkt 5 (Hochhaus Allerheiligentor)) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 1072 mit Ausnahme der folgenden Punkte, die abgelehnt werden: I. Punkt 1 (Bebauung Goetheplatz/Roßmarkt), I. Punkt 4 (Gebäude an Staufenmauer), I. Punkt 5 (Bebauung Konstablerwache), II. Punkt 1 (Bebauung Roßmarkt), II. Punkt 3 (Mainufer/Berliner Straße) und II. Punkt 5 (Hochhaus Allerheiligentor)) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (M 153 = Annahme im Rahmen NR 1072, NR 1072 und NR 1111 = Annahme, NR 1083 und NR 1216 (= Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 153 wird im Rahmen der Vorlage NR 1216 zugestimmt 2. Die Vorlage NR 1072 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1083 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1111 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 1216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Ablehnung unter Hinweis auf NR 1083) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 1072); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, BFF und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1083 mit Ausnahme der folgenden Punkte, die abgelehnt werden: I. Punkt 1 (Bebauung Goetheplatz/Roßmarkt), I. Punkt 4 (Gebäude an Staufenmauer), I. Punkt 5 (Bebauung Konstablerwache), II. Punkt 1 (Bebauung Roßmarkt), II. Punkt 3 (Mainufer/Berliner Straße) und II. Punkt 5 (Hochhaus Allerheiligentor)) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 153 wird im Rahmen der Vorlage NR 1216 zugestimmt 2. Die Vorlage NR 1072 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1083 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1111 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 1216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Ablehnung unter Hinweis auf NR 1083) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 1072); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, BFF und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1083 mit Ausnahme der folgenden Punkte, die abgelehnt werden: I. Punkt 1 (Bebauung Goetheplatz/Roßmarkt), I. Punkt 4 (Gebäude an Staufenmauer), I. Punkt 5 (Bebauung Konstablerwache), II. Punkt 1 (Bebauung Roßmarkt), II. Punkt 3 (Mainufer/Berliner Straße) und II. Punkt 5 (Hochhaus Allerheiligentor)) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 1072 mit Ausnahme der folgenden Punkte, die abgelehnt werden: I. Punkt 1 (Bebauung Goetheplatz/Roßmarkt), I. Punkt 4 (Gebäude an Staufenmauer), I. Punkt 5 (Bebauung Konstablerwache), II. Punkt 1 (Bebauung Roßmarkt), II. Punkt 3 (Mainufer/Berliner Straße) und II. Punkt 5 (Hochhaus Allerheiligentor))
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 153 wird im Rahmen der Vorlage NR 1216 zugestimmt 2. Die Vorlage NR 1072 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1083 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1111 wird abgelehnt. 5. a) Der Vorlage NR 1216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Baier, Tafel-Stein, Dr. Kößler, Amann, Kliehm und Siefert dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Ablehnung unter Hinweis auf NR 1083), RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 1072) und REP (= Annahme ohne Zusatz); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, BFF und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ziffern 1. bis 3., 5. bis 7. und 9. bis 12. = Annahme, Ziffer 4. = Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "30 Meter" durch die Worte "20 Meter" ersetzt werden, Ziffer 8. = Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "geförderten Wohnraums" durch die Worte "Sozialwohnungen (1. Förderweg)" ersetzt werden) zu 4. CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, BFF und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und RÖMER (= Annahme) zu 5. zu a) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1083 mit Ausnahme der folgenden Punkte, die abgelehnt werden: I. Punkt 1 (Bebauung Goetheplatz/Roßmarkt), I. Punkt 4 (Gebäude an Staufenmauer), I. Punkt 5 (Bebauung Konstablerwache), II. Punkt 1 (Bebauung Roßmarkt), II. Punkt 3 (Mainufer/Berliner Straße) und II. Punkt 5 (Hochhaus Allerheiligentor)) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 1072 mit Ausnahme der folgenden Punkte, die abgelehnt werden: I. Punkt 1 (Bebauung Goetheplatz/Roßmarkt), I. Punkt 4 (Gebäude an Staufenmauer), I. Punkt 5 (Bebauung Konstablerwache), II. Punkt 1 (Bebauung Roßmarkt), II. Punkt 3 (Mainufer/Berliner Straße) und II. Punkt 5 (Hochhaus Allerheiligentor))