Innenstadtkonzept
Vorlagentyp: NR FDP
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 153/14 / Innenstadtkonzept wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Gestaltung und Bebauung "Hauptwache" 1.1 Hier wird als weiteres Planungsziel die Umsiedlung des Schillerdenkmals auf die Hauptwache definiert. Das Planungsziel der vollständigen Deckelung der B-Ebene wird weiter verfolgt und entsprechend der Haushaltslage aufgegriffen. 1.2 Das Konzept sieht vor, den Pavillon südlich der Katharinenkirche durch ein höheres Gebäude zu ersetzten. Das Gebäude wird von der Bevölkerung sehr stark angenommen und prägt den Platz. Es ist aus städtebaulicher Sicht nicht notwendig eine Platzkante zu definieren, ein Gebäude an dieser Stelle wäre zu massiv. Daher wird auf diese Maßnahme verzichtet. 1.3 Der unter Punkt 9 des Maßnahmenplanes genannte Riegel zwischen Roßmarkt und Goetheplatz ist ausschließlich von privaten Investoren zu realisieren. Die Stadt Frankfurt verzichtet auf eine Realisierung aus eigenen Mitteln. 1.4 Auf die bauliche Ergänzung im Bereich der Liegenschaft Roßmarkt 10-14 wird verzichtet. Dieser Riegel würde unnötigerweise eine enge Passage und Verschattung der Bestandsgebäude schaffen. Die städtebauliche Funktion der Trennung der beiden Plätze Hauptwache und Roßmarkt ist fragwürdig.
- Gestaltung und Bebauung "Allerheiligenviertel" 2.1 Für das Allerheiligenviertel wird über die beschriebenen Planungsziele hinaus die Entwicklung von hochwertiger Einzelhandelsnutzung und Gastronomie entlang der östliche Zeil, als Planungsziel definiert. Ziel ist eine Aufwertung dieses Zeil-Abschnitts, der sich auch mit den Bedürfnissen der Gerichtsnutzung im nördlichen Innenstadtbereich deckt. 2.2 Die derzeit als Abstellfläche genutzte eingezäunte Fläche an der Breiten Gasse wird nicht als Quartiersmittelpunkt entwickelt, vielmehr soll das Gelände für Wohnungsbau entwickelt und genutzt werden. Die Funktion als Quartiersplatz muss stark in Frage gestellt werden, denn es ist zu befürchten, dass der Platz stark vermüllt und zu anderen unerwünschten Zwecken missbraucht wird.
- Gestaltung und Bebauung "Fischerfeldviertel" 3.1 Eines der markanten und prägenden Punkte in diesem Teilabschnitt ist das hinter der historischen Stadtbibliothek befindliche Hochhaus, das als Schwesternwohnheim fungiert. Dieses muss perspektivisch durch ein Gebäude ersetzt werden, dass sich in seiner Höhe der Umgebungsbebauung anpasst und vor allem aus südlicher Blickrichtung die Wahrnehmung der Stadtbibliothek nicht negativ beeinträchtigt. Dies ist als Planungsziel aufzunehmen.
- Öffentlicher Raum "Berliner Straße und Mainkai" 4.1 Auf die Reduzierung von vier auf zwei Fahrspuren auf der Berliner Straße wird verzichtet. Da der Mainkai auch heute schon nicht durchgehend über 4 Fahrspuren verfügt, kann hier eine Reduzierung stattfinden. Gleichzeitig wird aber geprüft, ob eine Verlagerung der Bushalteplätze von der Berliner Straße auf den Mainkai dort optisch weniger störend wäre als am jetzigen Standort an der Berliner Straße. Am Mainkai (z. B. westlich des Eiserner Stegs) könnte mit geringem Aufwand durch Querparken die gleich Anzahl von Busparkplätzen dargestellt werden und so die "optisch trennende Wirkung der Berliner Straße" durch parkende Busse aufgehoben werden, ohne dass dies eine Einschränkung für den Tourismus bedeuten würde.
- Gestaltung und Bebauung Planungsziel Sicherheit und Transparenz 5.1 Bei allen Planungsteilbereichen, insbesondere dort, wo Wohnraumnachverdichtungen geplant sind, wird als übergeordnetes ergänzendes Planungsziel die Sicherheit und Transparenz der Wohngebiete und damit einhergehend die Beseitigung von so genannten Angsträumen beschrieben.
- Öffentlicher Raum Verkehr Individualverkehr - Einzelhandel stärken 6.1 Im Innenstadtkonzept wird sehr viel von Ausbau Stärkung des Radverkehrs und der Wegebeziehung für Fußgänger gesprochen. Der Individualverkehr wird über die Maßen als störend beschrieben. Das Gesamtkonzept vermittelt den Eindruck, der Individualverkehr solle aus der Innenstadt verdrängt werden. Der Einzelhandel ist aber nicht nur auf die Käufer angewiesen, die ohne große Schwierigkeiten die Innenstadt mit dem ÖPNV, dem Rad oder gar zu Fuß erreichen können. Es ist daher ebenso auf die gute Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem PKW sowie Aufrechterhaltung der bestehenden Parkmöglichkeiten zu achten. Dies wird ebenfalls als Planungsziel aufgenommen.
- Nördliche Altstadt zwischen Zeil und Berliner Straße - Kleinmarkthalle 7.1 Im Zusammenhang mit der Situation rund um die Kleinmarkhalle wird festgelegt, dass der heutige Charakter der Kleinmarkhalle voll umfänglich erhalten bleibt. Alle künftigen Sanierungsmaßnahmen sind so zu organisieren, dass der laufenden Betrieb der Markhalle aufrecht erhalten bleibt. Eine Schließung der Halle findet nicht statt.
- Westliche Altstadt zwischen Karmeliterkloster und Römer 8.1 Im Konzept wird vorgeschlagen, die Innenhöfe der aus den 50er Jahren stammenden Siedlungen Limpurger Gasse und Alte Mainzer Gasse von Parknutzungen zu befreien und statt dessen zu bebauen. Da die Parkplätze für die durch viele Veranstaltungen in der Innenstadt ohnehin stark belasteten Anwohner von großer Bedeutung für deren Lebensqualität sind, wird auf eine Bebauung verzichtet. Die Parkplätze bleiben erhalten. 8.2 Städtebaulich ist die Überplanung und Bebauung der Garagen südlich des Karmeliterklosters sicherlich zu befürworten. Allerdings kann dies nur durchgeführt werden, wenn die gleiche Anzahl an Parkplätzen bei einer Neubebauung dargestellt werden kann. Dies ist als Planungsziel zu hinterlegen.