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Innenstadtkonzept - Verkehrswege

Vorlagentyp: NR RÖMER

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Vorlage M 153 wird mit folgender Massgabe zugestimmt:

  1. Soweit bei der Verminderung der "Barrierewirkung" der Berliner Strasse und der Mainuferstrasse eine Reduzierung der Fahrspuren geplant ist, vor einer endgültigen Entscheidung darüber eine Analyse vorzunehmen, welche Auswirkungen diese Massnahmen auf den Kfz-Verkehr haben;
  2. Im Zusammenhang mit der unter
  3. angeführten Massnahme die Nutzung von Wasserwegen (Main und Nebenarme) zur Aufnahme von Verkehr zu prüfen. Begründung: Zu
  4. Sowohl die Berliner Strasse als auch die Mainuferstrasse sind wesentliche Ost-West-Verbindungen der Stadt. Eine Reduzierung der Fahrspuren oder eine komplette Sperrung der Strassen hätte erhebliche Auswirkungen auf den fliessenden Verkehr. Bevor eine solche Massnahme in Erwägung gezogen oder gar beschlossen wird, müssen diese Auswirkungen untersucht werden. Dies fehlt in dem vorliegenden Konzept der Vorlage M
  5. Ob der Magistrat das einfach "vergessen" hat oder in der Absicht unterlassen hat, sich die Zustimmung der Stadtverordneten zu einer ideologisch motivierten Massnahme zu sichern, ist dabei unerheblich. Zu
  6. Die Aufnahmekapazität der Strassen ist begrenzt. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Nutzung (Bewohner, Touristen etc.) ist nach Alternativen zu suchen. In zahlreichen Städten wird der öffentliche Personennahverkehr daher teilweise auch auf dem Wasser abgewickelt, entweder in Form einer regelmäßigen Fährverbindung und / oder Wassertaxis (u.a. in Hamburg, Düsseldorf, Amsterdam, Kopenhagen, New York, Bangkok, Sydney). Diese Verbindungen sind in der Regel schneller als die landgebundenen Alternativen und entlasten die übrigen Verkehrsträger. Für die Stadt Frankfurt bietet sich eine wassergebundene Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr an, da sich zahlreiche Einrichtungen (Römer, EZB, Museumsufer, Wohngebiete Westhafen, Deutschherrnufer u.a.) direkt am Ufer des Mains befinden. Der Magistrat sollte daher prüfen, welche rechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb eines öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Main gegeben sein müssen (Anlegestellen, Abstimmung mit den Schifffahrtsbehörden, Rettungseinrichtungen etc.) und welche Möglichkeiten der praktischen Umsetzung gegeben sind (VGF, Vergaben an private Unternehmer etc.).