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M 153 - Kosten der Umsetzung des Innenstadtkonzeptes

Vorlagentyp: B
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 18.05.2015, B 202

Betreff: M 153 - Kosten der Umsetzung des Innenstadtkonzeptes Vorgang: A 795/15 SPD Das Innenstadtkonzept ist in erster Linie ein Rahmenplan mit Leitlinien und Zielen zur Entwicklung der Innenstadt. In zweiter Linie enthält das Konzept auch konkrete Vorschläge, die aufzeigen wie die Ziele umgesetzt werden können. Das Innenstadtkonzept enthält neben Maßnahmen im öffentlichen Raum auch zahlreiche Vorschläge, die von privaten Grundstückseigentümern realisiert werden können. Die Planung formuliert zum Teil Angebote für private Bauherrn, zum Teil Ziele, die in Bebauungsplänen verankert werden sollen und zum Teil Vorschläge für den öffentlichen Raum und damit für städtische Investitionen. Darüber hinaus wurde im Innenstadtkonzept eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen. Die dem Innenstadtkonzept als Anlage beigefügte Vorschlagsliste enthält Maßnahmen, die von der Verwaltung zunächst mit Vorrang bearbeitet werden. Davon verursachen die meisten Projekte lediglich Planungskosten. Außerdem sollen generell Herstellungskosten möglichst auch im Rahmen städtebaulicher Verträge von privaten Vorhabenträgern übernommen werden. In diesem Zusammenhang sei auch auf Punkt V. der M 153 vom 12.09.2014 verwiesen: "Es dient zur Kenntnis, dass die Realisierung des Umbaus und der Erweiterung öffentlicher Straßen und Plätze, öffentlicher Verkehrsanlagen und öffentlicher Grünanlagen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit steht. Soweit bei der Umsetzung des Innenstadtkonzepts städtische Verkehrsflächen einer Bebauung zugeführt werden, sollen die Erträge - vorbehaltlich der erforderlichen Haushaltsplanbeschlüsse - vorrangig für den Ausbau öffentlicher Grünflächen sowie sonstige ökologisch positive Maßnahmen in der Innenstadt verwendet werden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass der Magistrat auf der Grundlage des § 11 Baugesetzbuch städtebauliche Verträge abschließen wird, um mit dem Aus- und Umbau der öffentlichen Infrastruktur der Innenstadt Voraussetzungen für die Schaffung neuen Planungsrechts zu schaffen bzw. die Folgen neuen Planungsrechts zu bewältigen." In der Regel wird für jede einzelne von der Stadtverordnetenversammlung beauftragte Maßnahme zunächst eine Vorplanung einschließlich einer Kostenabschätzung erarbeitet, die der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt wird. Lediglich bei einigen Projekten des Programms Schöneres Frankfurt wie zum Beispiel der Umgestaltung der Schäfergasse, der Großen Friedberger Straße und dem Platz an der Staufenmauer wurde mit der Planung bereits begonnen. Die voraussichtlichen Herstellungskosten dieser Projekte sind den zugehörigen Vorplanungsvorlagen bzw. der Bau- und Finanzierungsvorlage zu entnehmen. Es wird auf die Magistrats-Vorträge 187/12 (§ 2385/12), 209/12 (§ 2393/12) und 139/14 (§ 5098/14) verwiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. September 2014MM 153InnenstadtkonzeptMagistratsvortrag
  2. 11. Februar 2015AA 795M 153 - Kosten der Umsetzung des InnenstadtkonzeptesSTVV-Anfrage · SPD
  3. 18. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 Wochen
    BB 202M 153 - Kosten der Umsetzung des Innenstadtkonzeptes
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 1
Sitzung 43 · 30.06.2015
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDU1 LinkeBFFFDP
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
1 Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Zurückweisung); 1 LINKE. (= Enthaltung)

KAV
Sitzung 31 · 07.09.2015
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 42 · 10.09.2015
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
BFF (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 42 · 14.09.2015
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPBFF
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 42 · 15.09.2015
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPBFFRömer
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht)

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