M 153 - Kosten der Umsetzung des Innenstadtkonzeptes
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Schäfergasse — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
- Mehr Sicherheit in der Schäfergasse – Verkehr wirksam beruhigen06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erneuerung des Infoblatts an der Stele zum historischen Wasserhof in der Wasserhofstraße 1919.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule08.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Schäfergasse per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 18.05.2015, B 202
Betreff: M 153 - Kosten der Umsetzung des Innenstadtkonzeptes Vorgang: A 795/15 SPD Das Innenstadtkonzept ist in erster Linie ein Rahmenplan mit Leitlinien und Zielen zur Entwicklung der Innenstadt. In zweiter Linie enthält das Konzept auch konkrete Vorschläge, die aufzeigen wie die Ziele umgesetzt werden können. Das Innenstadtkonzept enthält neben Maßnahmen im öffentlichen Raum auch zahlreiche Vorschläge, die von privaten Grundstückseigentümern realisiert werden können. Die Planung formuliert zum Teil Angebote für private Bauherrn, zum Teil Ziele, die in Bebauungsplänen verankert werden sollen und zum Teil Vorschläge für den öffentlichen Raum und damit für städtische Investitionen. Darüber hinaus wurde im Innenstadtkonzept eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen. Die dem Innenstadtkonzept als Anlage beigefügte Vorschlagsliste enthält Maßnahmen, die von der Verwaltung zunächst mit Vorrang bearbeitet werden. Davon verursachen die meisten Projekte lediglich Planungskosten. Außerdem sollen generell Herstellungskosten möglichst auch im Rahmen städtebaulicher Verträge von privaten Vorhabenträgern übernommen werden. In diesem Zusammenhang sei auch auf Punkt V. der M 153 vom 12.09.2014 verwiesen: "Es dient zur Kenntnis, dass die Realisierung des Umbaus und der Erweiterung öffentlicher Straßen und Plätze, öffentlicher Verkehrsanlagen und öffentlicher Grünanlagen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit steht. Soweit bei der Umsetzung des Innenstadtkonzepts städtische Verkehrsflächen einer Bebauung zugeführt werden, sollen die Erträge - vorbehaltlich der erforderlichen Haushaltsplanbeschlüsse - vorrangig für den Ausbau öffentlicher Grünflächen sowie sonstige ökologisch positive Maßnahmen in der Innenstadt verwendet werden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass der Magistrat auf der Grundlage des § 11 Baugesetzbuch städtebauliche Verträge abschließen wird, um mit dem Aus- und Umbau der öffentlichen Infrastruktur der Innenstadt Voraussetzungen für die Schaffung neuen Planungsrechts zu schaffen bzw. die Folgen neuen Planungsrechts zu bewältigen." In der Regel wird für jede einzelne von der Stadtverordnetenversammlung beauftragte Maßnahme zunächst eine Vorplanung einschließlich einer Kostenabschätzung erarbeitet, die der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt wird. Lediglich bei einigen Projekten des Programms Schöneres Frankfurt wie zum Beispiel der Umgestaltung der Schäfergasse, der Großen Friedberger Straße und dem Platz an der Staufenmauer wurde mit der Planung bereits begonnen. Die voraussichtlichen Herstellungskosten dieser Projekte sind den zugehörigen Vorplanungsvorlagen bzw. der Bau- und Finanzierungsvorlage zu entnehmen. Es wird auf die Magistrats-Vorträge 187/12 (§ 2385/12), 209/12 (§ 2393/12) und 139/14 (§ 5098/14) verwiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2014MM 153InnenstadtkonzeptMagistratsvortrag
- 11. Februar 2015AA 795M 153 - Kosten der Umsetzung des InnenstadtkonzeptesSTVV-Anfrage · SPD
- 18. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 202M 153 - Kosten der Umsetzung des InnenstadtkonzeptesMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Zurückweisung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht)