Wohnraum für Senioren im geplanten Neubaugebiet (Bebauungsplan Nr. 516 „Am Eschbachtal-Harheimer Weg“) vorsehen
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Am Eschbachtal — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortsrandstraße Bonames15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 9928.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung vom 25.11.2011, OA 95 entstanden aus Vorlage: OF 41/15 vom 06.11.2011
Betreff: Wohnraum für Senioren im geplanten Neubaugebiet (Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg") vorsehen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 05.04.2012 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird gebeten, in den weiteren Planungen für das zukünftige Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (frühere Bezeichnung Bonames-Ost) an geeigneter Fläche die Schaffung von seniorengerechten Wohnräumen vorzusehen, um dem für die nahe Zukunft prognostizierten Mangel an bezahlbaren kleinen Wohnungen für alleinstehende Rentnerinnen und Rentner in Frankfurt am Main und insbesondere auch im Stadtteil Nieder-Eschbach zu begegnen.
- Der Magistrat wird ferner aufgefordert, ein Planungskonzept mit Empfehlungen für den Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main zu erstellen, die der demografischen Entwicklung in den Stadtteilen Rechnung tragen. Im Konzept sind die unterschiedlichsten neuen Wohnformen darzustellen und Standortvorschläge für seniorengerechtes Wohnen zu benennen. Zudem ist zu prüfen, welche Kostenbeteiligungen für die Umsetzung der Schaffung bezahlbaren seniorengerechten Wohnraums seitens der öffentlichen Haushalte bereits vorhanden sind bzw. noch in Zukunft weiter notwendig werden. Begründung: Nach einer Studie des Pestel-Institutes, einer namhaften Forschungseinrichtung in Hannover, fehlen im Rhein-Main-Gebiet bereits jetzt schon bezahlbare kleine Wohnungen (bis max. 40 qm), die sich gerade alleinstehende Rentnerinnen und Rentner, insbesondere jene, die Empfänger der staatlichen Grundsicherung sind, noch leisten können. Nach der Studie und der absehbaren demografischen Entwicklung werden daher immer mehr Senioren von einer "grauen Wohnungsnot" getroffen. Vor dem Hintergrund der bis zum Jahre 2030 prognostiziert gestiegenen Altersarmut in Teilen der Bevölkerung müssen in naher Zukunft die Weichen gestellt werden, um dieser "grauen" Wohnungsnot zu begegnen bzw. diese abzumildern. So müsste auch in der Planung über neue Wohnformen nachgedacht werden, und konkret als erster Schritt müssten im Rahmen eines gesonderten Wohnungsbauprogramms z. B. erheblich mehr kleinere, energieeffiziente und altengerechte Wohnungen für Senioren geschaffen werden. Das spart Miete sowie Energie- und Heizkosten. Für Nieder-Eschbach bietet sich als konkreter Vorschlag für die weitere Planung und erstmalige Schaffung von mehreren seniorengerechten Wohneinheiten mit jeweils Wohnraumgrößen von 30 bis 40 qm das zukünftige Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" an, in der (städtische) Grundstücke für diese Wohnform einzuplanen und vorzuhalten sind. Eine Realisierung entsprechenden Wohnraums wäre dann bis zum Jahre 2020 denkbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2011OFOF 41/15Wohnraum für Senioren im geplanten Neubaugebiet (Bebauungsplan Nr. 516 .Am Eschbachtal-Harheimer Weg.) vorsehenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2011Sie sind hierOAOA 95Wohnraum für Senioren im geplanten Neubaugebiet (Bebauungsplan Nr. 516 „Am Eschbachtal-Harheimer Weg“) vorsehenAnregung
- 13. August 2012Antwort des Magistrats · nach 40 WochenBB 345Wohnraum für Senioren im geplanten Neubaugebiet (Bebauungsplan Nr. 516 „Am Eschbachtal-Harheimer Weg“) vorsehenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (Ziffer 1. = Annahme, Ziffer 2. = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten