Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-Eschbach
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Am Eschbachtal — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortsrandstraße Bonames15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 9928.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4446 entstanden aus Vorlage: OF 351/15 vom 21.07.2010
Betreff: Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für den Bau einer hochwertigen seniorengerechten Wohnanlage mit Kleinwohnungen (evtl. im Rahmen eines Mehrgenerationenkonzepts) innerhalb Nieder-Eschbachs in die Wege zu leiten. Diesbezüglich sind Verhandlungen und Initiativen mit erfahrenen und kompetenten Betreibern sowie Investoren aufzunehmen. Als mögliche Standorte für einen ansprechenden Seniorenwohnsitz sind besonders das Areal des bisherigen Feuerwehrstützpunktes der Berufsfeuerwehr (hier: Planung neue Dorfmitte) an der Deuil-La-Barre-Straße sowie mögliche städtische Baugrundstücke innerhalb des geplanten Neubaugebietes "Am Eschbachtal/Harheimer Weg, B-Plan Nr. 516" zu prüfen und vorzubereiten.
Begründung: Es besteht ein Bedarf an attraktiven seniorengerechten Wohnungen als Alterswohnsitz für ältere Nieder-Eschbacher Bürgerinnen und Bürger innerhalb Nieder-Eschbachs. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren noch weiter steigen. Viele ältere Bürgerinnen und Bürger, die bisher in (oft zu großen) Wohnungen und Häusern in Nieder-Eschbach leben, suchen einen seniorengerechten Wohnraum innerhalb Nieder-Eschbachs. Hier können sie ihren Lebensabend (möglichst ohne Fremdhilfe) noch bis ins hohe Alter verbringen. Viele dieser Menschen möchten zudem in ihrem bekannten sozialen Umfeld verbleiben, da diese beispielsweise meist jahrzehntelang im Vereinsleben integriert sind oder vor Ort einen Freundes- und Bekanntenkreis pflegen, der im Falle eines notwendigen Ortswechsels nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist. Mit Schaffung einer attraktiven Seniorenwohnanlage (ausdrücklich kein Altersheim oder Altenwohnanlage im klassischen Sinn) mit mehreren 1-bis-2-Zimmer-Wohnungen innerhalb Nieder-Eschbachs könnte vielen älteren Bürgern Nieder-Eschbachs und deren Angehörigen geholfen werden. Der Standort an der Deuil-La-Barre-Straße wäre insoweit recht gut geeignet, da dieser sich im Zentrum von Nieder-Eschbach befindet, fußläufig gut erreichbar ist und hinsichtlich der Nahversorgung attraktiv ist. Der Bau einer seniorengerechten Wohnanlage wäre auch im zukünftigen Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" sehr gut denkbar. Ein entsprechendes städtisches Baugrundstück könnte hierzu bereits frühzeitig reserviert werden. Vorteilhaft wäre hier ein Grundstück unweit der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" (frühere Bezeichnung "Bonames Ost"), die eine schnelle ÖPNV-Anbindung gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juli 2010OFOF 351/15Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. August 2010Sie sind hierOMOM 4446Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-EschbachDirektanregung
- 15. Oktober 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1359Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats