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Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2010, ST 1359

Betreff: Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-Eschbach Der Magistrat sieht sowohl auf den Flächen des derzeitigen Feuerwehrstützpunktes als auch innerhalb des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal" ("Bonames Ost") die Möglichkeit, seniorengerechtes Wohnen zu errichten. Voraussetzung dafür ist die Schaffung der entsprechenden planungsrechtlichen Grundlagen bzw. der Verfügbarkeit der Flächen, insbesondere in der Ortsmitte von Nieder-Eschbach (Feuerwehrstützpunkt). Die Planungen zur Ortsmitte von Nieder-Eschbach werden derzeit seitens des Magistrats überarbeitet. Der Magistrat sieht aktuell keine Möglichkeit, konkrete Verhandlungen mit potentiellen Betreibern von seniorengerechten Wohnanlagen aufzunehmen. Sollte es jedoch Interessenten bzw. Anfragen nach einer solchen Nutzung im Ortsteil Nieder-Eschbach geben, wird der Magistrat nach dem dann aktuellen Planungsstand zu den Möglichkeiten der Errichtung von seniorengerechten Wohnanlagen beraten und dies ggf. auch mit in die Planungen einfließen lassen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Juli 2010OFOF 351/15Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. August 2010OMOM 4446Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-EschbachDirektanregung
  3. 15. Oktober 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 1359Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-Eschbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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