Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße, Teilbereich 2
Begründung
Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße, Teilbereich 2 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 22 vom 13. Januar 2012 - Bebauungsplan Nr. 696 -Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: I. Die Bauhöhen in den Baufenstern parallel zur Wohnbebauung an der Steinbacher Hohl (südliches GE-2, GE-9 und GE-10) werden gestaffelt: entlang der festgesetzten Baulinien verbleiben auf einer Gebäudetiefe von 14 m die im Bebauungsplan-Entwurf festgesetzten maximalen Trauf- und Gebäudehöhen. Auf den übrigen, zur Wohnbebauung an der Steinbacher Hohl hin orientierten Baufensterflächen (ca. 10 m breit) wird eine Gebäudehöhe von höchstens 8 m festgesetzt. II. Die Gebäudehöhe in den inneren Teilen der Gebiete GE-1, GE-3, GE-5 und GE-7 wird auf höchstens 12 m festgesetzt. III. Auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Juni 2005, § 9489, wird hingewiesen. Eine verkehrliche Anbindung der Ortsumfahrung Praunheim an die Steinbacher Hohl und an den Schöneberger Weg wird nicht erfolgen. IV. Der Magistrat wird gebeten, nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs a) zu prüfen, ob die im Bebauungsplanentwurf geplante Erschließungsstraße um den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb ganz oder zumindest im westlichen Bereich entfallen kann, b) zu prüfen, ob der Abstand der zur Wohnbebauung an der Steinbacher Hohl hin gelegenen Baufensterflächen auf 60 m erhöht werden kann, c) über die eingegangenen Anregungen und mögliche Schlussfolgerungen im Ausschuss für Planen und Bauen mündlich zu berichten.