Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße, Teilbereich 2
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBegründung
Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße, Teilbereich 2 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 22 vom 13. Januar 2012 - Bebauungsplan Nr. 696 -Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
- Die Bauhöhen in den Baufenstern parallel zur Wohnbebauung an der Steinbacher Hohl (südliches GE-2, GE-9 und GE-10) werden gestaffelt: entlang der festgesetzten Baulinien verbleiben auf einer Gebäudetiefe von 14 m die im Bebauungsplan-Entwurf festgesetzten maximalen Trauf- und Gebäudehöhen. Auf den übrigen, zur Wohnbebauung an der Steinbacher Hohl hin orientierten Baufensterflächen (ca. 10 m breit) wird eine Gebäudehöhe von höchstens 8 m festgesetzt.
- Die Gebäudehöhe in den inneren Teilen der Gebiete GE-1, GE-3, GE-5 und GE-7 wird auf höchstens 12 m festgesetzt.
- Auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Juni 2005, § 9489, wird hingewiesen. Eine verkehrliche Anbindung der Ortsumfahrung Praunheim an die Steinbacher Hohl und an den Schöneberger Weg wird nicht erfolgen.
- Der Magistrat wird gebeten, nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs a) zu prüfen, ob die im Bebauungsplanentwurf geplante Erschließungsstraße um den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb ganz oder zumindest im westlichen Bereich entfallen kann, b) zu prüfen, ob der Abstand der zur Wohnbebauung an der Steinbacher Hohl hin gelegenen Baufensterflächen auf 60 m erhöht werden kann, c) über die eingegangenen Anregungen und mögliche Schlussfolgerungen im Ausschuss für Planen und Bauen mündlich zu berichten.
Inhalt
Antrag vom 08.11.2012, NR 452
Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße, Teilbereich 2 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 22 vom 13. Januar 2012 - Bebauungsplan Nr. 696 -Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
- Die Bauhöhen in den Baufenstern parallel zur Wohnbebauung an der Steinbacher Hohl (südliches GE-2, GE-9 und GE-10) werden gestaffelt: entlang der festgesetzten Baulinien verbleiben auf einer Gebäudetiefe von 14 m die im Bebauungsplan-Entwurf festgesetzten maximalen Trauf- und Gebäudehöhen. Auf den übrigen, zur Wohnbebauung an der Steinbacher Hohl hin orientierten Baufensterflächen (ca. 10 m breit) wird eine Gebäudehöhe von höchstens 8 m festgesetzt.
- Die Gebäudehöhe in den inneren Teilen der Gebiete GE-1, GE-3, GE-5 und GE-7 wird auf höchstens 12 m festgesetzt.
- Auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Juni 2005, § 9489, wird hingewiesen. Eine verkehrliche Anbindung der Ortsumfahrung Praunheim an die Steinbacher Hohl und an den Schöneberger Weg wird nicht erfolgen.
- Der Magistrat wird gebeten, nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs a) zu prüfen, ob die im Bebauungsplanentwurf geplante Erschließungsstraße um den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb ganz oder zumindest im westlichen Bereich entfallen kann, b) zu prüfen, ob der Abstand der zur Wohnbebauung an der Steinbacher Hohl hin gelegenen Baufensterflächen auf 60 m erhöht werden kann, c) über die eingegangenen Anregungen und mögliche Schlussfolgerungen im Ausschuss für Planen und Bauen mündlich zu berichten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2012Sie sind hierNRNR 452Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße, Teilbereich 2STVV-Antrag · CDU
- 11. Februar 2013BB 82Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße - Teilbereich 2Magistratsbericht
- 22. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 373Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße, Teilbereich 2Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 22 wird im Rahmen der Vorlage NR 452 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 452 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Den Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OA 261 wird im Rahmen der Vorlage NR 452 zugestimmt. b) Die Ziffern 5. und 6. der Vorlage OA 261 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 262 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen OA 261) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. a) Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) Ziffern 2. bis 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 22, NR 452 und OA 261 = Ablehnung), OA 262 = Annahme) NPD (M 22, OA 261 und OA 262 = Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 22 wird im Rahmen der Vorlage NR 452 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 452 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Den Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OA 261 wird im Rahmen der Vorlage NR 452 zugestimmt. b) Die Ziffern 5. und 6. der Vorlage OA 261 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 262 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen OA 261) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. a) Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) Ziffern 2. bis 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 22, OA 261 und OA 262 = Enthaltung)