Bebauungsplan Nr. 696
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 22 nur unter den folgenden Bedingungen zuzustimmen und diese Bedingungen bei der Offenlage nach § 3 (2) BauGB zu berücksichtigen: - Der Bebauungsplan 696 tritt erst in Kraft, wenn sichergestellt ist, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlunng § 9489 vom 16.06.2005 umgesetzt wird. Dieser Beschluss sieht die zeitgleiche Fertigstellung der Ortsumfahrung Praunheim vor, was auch die Teile der Ortsumfahrung östlich des Steinbachs beinhaltet. - Im Bebauungsplan werden keine Verkehrsflächen vorgesehen, die eine Anbindung der Ortsumfahrung Praunheim an die Straßen "Steinbacher Hohl" und "Schönberger Weg" ermöglichen. - Die parallel zur Straße "Steinbacher Hohl" geplanten Baukörper haben einen Mindestabstand von 60 Metern zu den Wohngebäuden dieser Straße. - Die genannten Baukörper werden in Staffelbauweise vorgesehen, die zum "Steinbacher Hohl" eine maximale Höhe von 8 Metern und ansonsten eine Traufhöhe von max. 12 Metern bei einer max. Gebäudehöhe von 15 Metern zulassen. - Entlang der Ortsumfahrung Praunheim ist ein einseitiger Lärmschutz nach Süden bzw. Südosten vorzusehen. - Die Reservefläche zum Bau der Regionaltangente-West soll bei Nichtrealisierung der Ortsumfahrung als Grünfläche erhalten bleiben. Begründung: Die genannten Ergänzungen sind nötig um die Anlieger weitestgehend vor den negativen Folgen des Gewerbegebiets zu schützen und die Entwicklung des Gewerbegebiets ohne eine nutzbare Ortsumfahrung Praunheim nicht akzeptabel ist.
Inhalt
Antrag vom 26.09.2012, OF 205/7
Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 22 nur unter den folgenden Bedingungen zuzustimmen und diese Bedingungen bei der Offenlage nach § 3 (2) BauGB zu berücksichtigen: - Der Bebauungsplan 696 tritt erst in Kraft, wenn sichergestellt ist, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlunng § 9489 vom 16.06.2005 umgesetzt wird. Dieser Beschluss sieht die zeitgleiche Fertigstellung der Ortsumfahrung Praunheim vor, was auch die Teile der Ortsumfahrung östlich des Steinbachs beinhaltet. - Im Bebauungsplan werden keine Verkehrsflächen vorgesehen, die eine Anbindung der Ortsumfahrung Praunheim an die Straßen "Steinbacher Hohl" und "Schönberger Weg" ermöglichen. - Die parallel zur Straße "Steinbacher Hohl" geplanten Baukörper haben einen Mindestabstand von 60 Metern zu den Wohngebäuden dieser Straße. - Die genannten Baukörper werden in Staffelbauweise vorgesehen, die zum "Steinbacher Hohl" eine maximale Höhe von 8 Metern und ansonsten eine Traufhöhe von max. 12 Metern bei einer max. Gebäudehöhe von 15 Metern zulassen. - Entlang der Ortsumfahrung Praunheim ist ein einseitiger Lärmschutz nach Süden bzw. Südosten vorzusehen. - Die Reservefläche zum Bau der Regionaltangente-West soll bei Nichtrealisierung der Ortsumfahrung als Grünfläche erhalten bleiben.
Begründung: Die genannten Ergänzungen sind nötig um die Anlieger weitestgehend vor den negativen Folgen des Gewerbegebiets zu schützen und die Entwicklung des Gewerbegebiets ohne eine nutzbare Ortsumfahrung Praunheim nicht akzeptabel ist.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2012OAOA 261Bebauungsplan Nr. 696 Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22Anregung
- 26. September 2012Sie sind hierOFOF 205/7Bebauungsplan Nr. 696Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 18. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 250Bebauungsplan Nr. 696Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 2 GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen 1 GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Punkte 1 - 3, 5 und 6: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE Punkt 4: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE zu 5. Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FARBECHTE und FDP