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Bebauungsplan Nr. 696

Vorlagentyp: OFCDUSPDGRÜNE
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Idee
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Begründung

Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 22 nur unter den folgenden Bedingungen zuzustimmen und diese Bedingungen bei der Offenlage nach § 3 (2) BauGB zu berücksichtigen: - Der Bebauungsplan 696 tritt erst in Kraft, wenn sichergestellt ist, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlunng § 9489 vom 16.06.2005 umgesetzt wird. Dieser Beschluss sieht die zeitgleiche Fertigstellung der Ortsumfahrung Praunheim vor, was auch die Teile der Ortsumfahrung östlich des Steinbachs beinhaltet. - Im Bebauungsplan werden keine Verkehrsflächen vorgesehen, die eine Anbindung der Ortsumfahrung Praunheim an die Straßen "Steinbacher Hohl" und "Schönberger Weg" ermöglichen. - Die parallel zur Straße "Steinbacher Hohl" geplanten Baukörper haben einen Mindestabstand von 60 Metern zu den Wohngebäuden dieser Straße. - Die genannten Baukörper werden in Staffelbauweise vorgesehen, die zum "Steinbacher Hohl" eine maximale Höhe von 8 Metern und ansonsten eine Traufhöhe von max. 12 Metern bei einer max. Gebäudehöhe von 15 Metern zulassen. - Entlang der Ortsumfahrung Praunheim ist ein einseitiger Lärmschutz nach Süden bzw. Südosten vorzusehen. - Die Reservefläche zum Bau der Regionaltangente-West soll bei Nichtrealisierung der Ortsumfahrung als Grünfläche erhalten bleiben. Begründung: Die genannten Ergänzungen sind nötig um die Anlieger weitestgehend vor den negativen Folgen des Gewerbegebiets zu schützen und die Entwicklung des Gewerbegebiets ohne eine nutzbare Ortsumfahrung Praunheim nicht akzeptabel ist.

Inhalt

Antrag vom 26.09.2012, OF 205/7

Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 22 nur unter den folgenden Bedingungen zuzustimmen und diese Bedingungen bei der Offenlage nach § 3 (2) BauGB zu berücksichtigen: - Der Bebauungsplan 696 tritt erst in Kraft, wenn sichergestellt ist, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlunng § 9489 vom 16.06.2005 umgesetzt wird. Dieser Beschluss sieht die zeitgleiche Fertigstellung der Ortsumfahrung Praunheim vor, was auch die Teile der Ortsumfahrung östlich des Steinbachs beinhaltet. - Im Bebauungsplan werden keine Verkehrsflächen vorgesehen, die eine Anbindung der Ortsumfahrung Praunheim an die Straßen "Steinbacher Hohl" und "Schönberger Weg" ermöglichen. - Die parallel zur Straße "Steinbacher Hohl" geplanten Baukörper haben einen Mindestabstand von 60 Metern zu den Wohngebäuden dieser Straße. - Die genannten Baukörper werden in Staffelbauweise vorgesehen, die zum "Steinbacher Hohl" eine maximale Höhe von 8 Metern und ansonsten eine Traufhöhe von max. 12 Metern bei einer max. Gebäudehöhe von 15 Metern zulassen. - Entlang der Ortsumfahrung Praunheim ist ein einseitiger Lärmschutz nach Süden bzw. Südosten vorzusehen. - Die Reservefläche zum Bau der Regionaltangente-West soll bei Nichtrealisierung der Ortsumfahrung als Grünfläche erhalten bleiben.

Begründung: Die genannten Ergänzungen sind nötig um die Anlieger weitestgehend vor den negativen Folgen des Gewerbegebiets zu schützen und die Entwicklung des Gewerbegebiets ohne eine nutzbare Ortsumfahrung Praunheim nicht akzeptabel ist.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. September 2012OAOA 261Bebauungsplan Nr. 696 Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22Anregung
  2. 26. September 2012Sie sind hier
    OFOF 205/7Bebauungsplan Nr. 696
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  3. 18. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 250Bebauungsplan Nr. 696Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 16 · 26.09.2012
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung OA 261 2012 Anregung OA 262 2012 1. Der Vorlage M 22 wird unter Hinweis auf OA 161 und OA 162 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 175/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 205/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 186/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 205/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 205/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 206/7 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPD2 GrüneFreie WählerFDPREP
Ablehnung:
1 GrüneFarbechte
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4)
Enthaltung:
1 GrüneSPD3 GrüneFreie WählerFarbechte
zu 5)
Enthaltung:
GrüneFarbechteFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 2 GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen 1 GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Punkte 1 - 3, 5 und 6: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE Punkt 4: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE zu 5. Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FARBECHTE und FDP

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