Bebauungsplan 696 Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße -Teilbereich 2 -
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Nördliche Heerstraße -Teilbereich 2 -
- Der Abstand von 50 in zur vorhanden Bebauung im "Steinbacher Hohl" wird auf 60 m erhöht.
- Der geplante Schallpegel für die Zulassung der Betriebe wird von 60 dB auf 50 dB gesenkt.
- Der erste Baurigel zum "Steinbacher Hohl" hin wird in entsprechende Stufenbauweise durchgeführt: - Erster Block maximale Traufhöhe 8 Meter - Zweiter Block maximale Traufhöhe 10 Meter - Dritter Block maximale Traufhöhe 12 Meter - Vierter Block maximale Traufhöhe 15 Meter
- Im ersten Bauriegel wird nur tertiäres (Dienstleistung) Gewerbe angesiedelt. Begründung: Gemäß Bürgeranhörung in der letzten Sitzung des Ortsbeirates 7 vom
- Juni 2012 sowie verschiedener Gespräche mit Bürgern und der daraus ergebenden Abwägung zum geplanten Baugebiet, ist der Ortsbeirat zum o.a. Beschluss gekommen. Insbesondere sollen damit der bestehenden Bebauung im "Steinbacher Hohl" Rechnung getragen werden.
Inhalt
Antrag vom 21.08.2012, OF 186/7
Betreff: Bebauungsplan 696 Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße -Teilbereich 2 -
- Der Abstand von 50 in zur vorhanden Bebauung im "Steinbacher Hohl" wird auf 60 m erhöht.
- Der geplante Schallpegel für die Zulassung der Betriebe wird von 60 dB auf 50 dB gesenkt.
- Der erste Baurigel zum "Steinbacher Hohl" hin wird in entsprechende Stufenbauweise durchgeführt: - Erster Block maximale Traufhöhe 8 Meter - Zweiter Block maximale Traufhöhe 10 Meter - Dritter Block maximale Traufhöhe 12 Meter - Vierter Block maximale Traufhöhe 15 Meter
- Im ersten Bauriegel wird nur tertiäres (Dienstleistung) Gewerbe angesiedelt. Begründung: Gemäß Bürgeranhörung in der letzten Sitzung des Ortsbeirates 7 vom
- Juni 2012 sowie verschiedener Gespräche mit Bürgern und der daraus ergebenden Abwägung zum geplanten Baugebiet, ist der Ortsbeirat zum o.a. Beschluss gekommen. Insbesondere sollen damit der bestehenden Bebauung im "Steinbacher Hohl" Rechnung getragen werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. August 2012 brachte CDU im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.09.2012 im OBR 7 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Vorlage M 22 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage NR 268 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 175/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 186/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, 3 GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen 1 GRÜNE und FARBECHTE (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 2 GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen 1 GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Punkte 1 - 3, 5 und 6: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE Punkt 4: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FARBECHTE zu 5. Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FARBECHTE und FDP