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Keine Erweiterung des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße

Vorlagentyp: NR LINKE.

Begründung

Nördlich Heerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Das Bebauungsplan-Verfahren Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) wird eingestellt.
  2. Für die Trasse der Regionaltangente West wird ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Begründung: Eine Erweiterung des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße ist nicht notwendig. In Frankfurt gibt es genügend brachliegende Gewerbeflächen. In der Nähe befinden sich die bestehenden Gewerbegebiete Am Seedamm, südlich der Rödelheimer Landstraße und Wilhelm-Fay-Straße, die weitgehend ungenutzt sind. Dieses neue Gewerbegebiet ist auch abzulehnen, da es erhebliche Nachteile und Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen wird: Die Verkehrserschließung nördlich der Heerstraße für den motorisierten Individualverkehr ist unzureichend. Die Anbindung an das überörtliche Straßennetz kann, da es keine andere Straßenanbindung gibt, nur über die westliche Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße erfolgen. Der neu erzeugte PKW- und LKW-Verkehr belastet in jedem Fall die Wohngebiete entlang dieser Straßen in Praunheim und Westhausen. In diesen Gebieten werden Lärmschutzmaßnahmen notwendig, da die Immissionsgrenzwerte voraussichtlich überschritten werden (Begründung S. 20). "Die Wohnnutzungen müssen höhere Immissionen in Kauf nehmen als z.B. in vergleichbaren Wohngebieten im Stadtrandbereich". "Durch das zu erwartende Verkehrsaufkommen und gegebenenfalls durch gewerblich bedingte Emissionen ist eine Zunahme der Luftschadstoffe zu erwarten" (Begründung S. 64). Nicht akzeptabel ist die Behauptung, dass diese Zusatzbelastungen aufgrund der schon vorhandenen Belastungen unerheblich seien. Die Stadt verfährt nach dem zynischen Motto: wer in einem hoch belasteten Gebiet lebt, dem kann man noch mehr Belastungen zumuten! Der größte Teil des zukünftigen Gewerbegebietes ist bisher landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich um ein Trinkwasserschutzgebiet und teilweise um ein Landschaftsschutzgebiet. Bei Durchführung dieser Planungen muss der östliche der Trinkwasserbrunnen aufgegeben werden. Es sollen ca. 24 ha Grünflächen versiegelt werden. Es handelt sich auch um ein von Fußgängern und Radfahrern gern genutztes Naherholungsgebiet (Begründung S. 55). In dem Gebiet siedelt die nach Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie besonders geschützte Zauneidechse (Begründung S. 37), deren dortige Population zu den bedeutenden Vorkommen in Frankfurt zählt. Ein Teil der Population müsste umgesiedelt werden. Weiterhin sind 32 Vogelarten betroffen, darunter der streng geschützte Mäusebussard. Als Ausgleichsmaßnahme für die großflächige Versiegelung von Grünflächen werden der Umbau des Hausener Wehres und dreier Nidda-Altarme sowie die naturnahe Umgestaltung einer Fläche Am Treutengraben vorgesehen (Begründung S. 28). Diese Maßnahmen sind sowieso schon seit langem geplant und stellen in keinster Weise einen Ausgleich für die vorgesehene Vernichtung von Freiflächen dar. Das geplante Gewerbegebiet wird auch das Klima nachteilig beeinflussen. Es gehen Kaltluftproduktionsflächen verloren. Der hohe Versiegelungsgrad kann zu einer starken Überwärmung im Sommer führen. "Für das Klima ist somit mit negativen Auswirkungen zu rechnen, die einen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG darstellen" (Begründung S. 53). Der Bebauungsplan bringt auch unzumutbare Belastungen für die Bewohner des Steinbacher Hohl. Entlang der dortigen Wohnhäuser ist eine Bebauungshöhe von 15 m (also 5 Geschosse) vorgesehen. Dies bedeutet, dass den Bewohnern dieser Häuser eine massive Mauer vor die Nase gesetzt wird. Für diesen Bereich wird ein Schallleistungspegel von 59 - 60 dB(A) erwartet (Begründung S. 74). In dem Gewerbegebiet sollen Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise zulässig sein. Dies widerspricht dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt, mit dem neue Märkte auf der grünen Wiese verhindert werden sollen.