Sanierung Ingenieurbauwerke des Straßenverkehrs als ÖPP
Begründung
Straßenverkehrs als ÖPP Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 46 vom 19.03.2010 wird bis zur Beantwortung der Anfrage A 1201 der FAG-Fraktion vom 19.04.2010 zurückgestellt. Begründung: Mit der Vorlage M 46 vom 19.03.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Sanierung und betrieblichen Erhaltung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als Projekt in Öffentlich-Privater-Partnerschaft. Betroffen hiervon sind 170 unterschiedliche Bauwerke mit einem Investitionsbedarf von etwa 135 Mio. € für die ersten 5 Jahre und einem Gesamtprojektvolumen von ca. 500 Mio. € (entsprechend einem Barwert von ca. 303 Mio. €). In der Vorlage wird ausgeführt, dass bei allen Bauwerken davon auszugehen ist, dass "die bisherige mangelnde Unterhaltung" zu einer Verkürzung der technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer der Bauwerke führen wird. Unklar ist dabei, aus welchen Gründen die Bauwerke in der Vergangenheit mangelhaft unterhalten wurden und wer dafür die Verantwortung trägt. Weiterhin wird ausgeführt, dass bei "herkömmlicher Sanierung" für die Realisierung - von der Beantragung der Planungsmittel bis zum Baubeginn - durchschnittlich vier Jahre benötigt werden, bei dem ÖPP-Vorhaben jedoch maximal 2 Jahre von der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bis zum Baubeginn der dringlichsten Fälle. Die Gründe für diese unterschiedlichen Vorlaufzeiten werden jedoch nicht benannt. Der Vorlage ist weiterhin zu entnehmen, dass die bauliche und betriebliche Erhaltung auch im bisherigen Verfahren fortgeführt werden könnte. Hierbei seien jedoch zunehmend Sperrungen unvermeidbar, da die so entstehenden Schäden oft nicht kurzfristig bzw. mit einfachen Eingriffen beseitigt werden könnten. Offen bleibt die Frage, aus welchen Gründen diese Sperrungen bei dem nunmehr angestrebten ÖPP-Verfahren nicht vorgenommen werden müssen. Hinsichtlich möglicher Vandalismus-Schäden (z.B. Graffiti) wird ausgeführt, dass das Risiko dieser Schäden in dem Risiko "Höhere Gewalt" aufgegangen und bewertet wurde. Unklar bleibt dabei jedoch, ob der Unternehmer oder die Stadt Frankfurt am Main dieses Risiko trägt. Der Vorlage ist weiterhin zu entnehmen, dass "die ÖPP-Projektstruktur die Stadt bei jeglichen Vertragsverletzungen bis hin zu einer Insolvenz des privaten Partners absichert." Es werden jedoch keine Einzelheiten genannt, d.h. auf welche Weise diese Absicherung erfolgen soll und ob die Kosten dieser Absicherung bereits in der Kalkulation enthalten sind. Aufgrund der zahlreichen offenen Fragen ist die Vorlage bis zur Klärung zurückzustellen.