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Planung und Errichtung eines Neubaus auf dem Zoogelände

Vorlagentyp: NR AfD

Begründung

dem Zoogelände Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Vorlage M 184 vom 13.11.2020 wird abgelehnt;
  2. Eine Errichtung von Gebäuden, die nicht der Tierhaltung dienen bzw. die sich nicht zwingend auf dem Zoogelände befinden müssen, wird grundsätzlich abgelehnt. Dies gilt insbesondere für Gebäude mit Büroräumen. Begründung: Mit der Vorlage M 184 vom 13.11.2020 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Planung und Errichtung eines Neubaus zur Aufnahme von zentralen Einrichtungen des Zoos inklusive eines dauerhaften zweiten Eingangs im Osten des Zoos (Entrée Ost) sowie eines "Frankfurt Conservation Center". Gegenstand der Vorlage ist die Errichtung eines 6-stöckigen Gebäudes auf dem Gelände des Zoos im östlichen Bereich, das im Wesentlichen Büroräume enthält und darüber hinaus Gastronomie und Wohnnutzung. Der Frankfurter Zoo gehört mit einer - nicht erweiterbaren - Fläche von 11 ha zu den kleinsten Zoos in Deutschland (Vergleich: Zoo Berlin 35 ha, Hagenbeck Hamburg 25 ha, Hellabrunn München 40 ha, Düsseldorf 40 ha, Stuttgart 30 ha). Diese begrenzte Fläche sollte daher ausschließlich für die Tierhaltung genutzt werden. Bereits heute wird ein Teil der Fläche für andere Zwecke genutzt (Zoo-Gesellschaftshaus, Theater), während sich andererseits z.B. der Wirtschaftshof außerhalb des Zoogeländes befindet. Eine zusätzliche Nutzung des Zoo-Geländes für Nutzungen, die sich nicht zwingend auf dem Zoo-Areal befinden müssen, ist daher grundsätzlich abzulehnen. Dies gilt insbesondere für Büroräume, die sich auch außerhalb des Zoos befinden können und - soweit überhaupt erforderlich - in der Nähe des Zoos errichtet oder angemietet werden können.