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Errichtung eines Neubaus für ein Frankfurt Conservation Center (FCC) inklusive eines dauerhaften zweiten Eingangs im Osten des Zoos - Abschluss einer Absichtserklärung (LOI)

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Bau eines neuen Gebäudes für das Frankfurt Conservation Center (FCC) vor, um die bestehende dysfunktionale Bebauung am Osteingang des Zoos zu ersetzen. Dies soll die Attraktivität des Zoos erhöhen und die gesetzlichen Aufgaben im Bereich Natur- und Artenschutz unterstützen.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020, § 6841, grundsätzlich der Errichtung eines Neubaus für das Frankfurt Conservation Center (FCC) inklusive eines dauerhaften zweiten Eingangs im Osten des Zoos zugestimmt und der Magistrat gebeten wurde, einen Vorschlag zur schnellstmöglichen Umsetzung vorzulegen.

2. Es ist beabsichtigt, zur schnellstmöglichen Umsetzung des Projekts, ein Erbbaurecht an die Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF) zu übertragen. Diese errichtet das Gebäude und stellt der Stadt gegen Mietzahlung die benötigten Räumlichkeiten für den Zoo zur Verfügung.

3. Es wird zugestimmt, dass der Magistrat mit der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt eine entsprechende Absichtserklärung (Letter of Intent - LoI) mit folgenden Eckpunkten schließt:

- Größe der Fläche Erbpacht: max. 1.450 qm (vgl. Lageplan)

- Grundfläche des Gebäudes im EG max. 1.300 qm

- Nutzfläche max. 5.200 m²,

- Bis zu fünf Vollgeschosse nach städtebaulichen Möglichkeiten plus ein Staffelgeschoss

- Optimale Integration des Baukörpers in die benachbarte Bebauung und die geplante Zoobebauung (Masterplanung)

- Integration eines Zooeingangs Ost, inkl. Nebenräumlichkeiten

- Gebäude soll in seiner Grundkonzeption, Typologie, Haustechnik sowie in der Auswahl der Baumaterialien beispielhaft für Natur- und Klimaschutz sein und als Modellprojekt für ein zukunftsweisendes, weitgehend ökologisches Bauen mit recyclingfähigen Baustoffen dienen.

- Nutzungen: Zooeingang Ost, Schulungs- und Sozialräume sowie Büroflächen für Abbildungen derzeitiger Zoo-Nutzungen, Mietflächen für ZGF als Ersatz für jetzige Räumlichkeiten, temporäre Mietflächen während Umbau Zoogesellschaftshaus (ZGH), Mietflächen für Wohnen

4. Es dient zur Kenntnis, dass die Kosten der Gesamtmaßnahme derzeit auf 25.907.678 € netto geschätzt werden. Es ist vorgesehen, die Kosten in etwa hälftig zwischen der Stadt und der ZGF aufzuteilen. Der Anteil der Stadt an den Kosten bleibt unter der 50-Prozent-Grenze. Der städtische Anteil besteht insbesondere aus 11.966.329 € netto in Form der Zahlung einer kapitalisierten Miete. Der kapitalisierte Mietzins (= Kaltmiete) für die ersten 30 Jahre der Nutzung soll vorab entliehen und in Tranchen nach Baufortschritt ausgezahlt werden (vgl. hierzu der beigefügte Entwurf einer Kooperationsvereinbarung Finanzierung).

Ferner werden folgende Kosten zur Kenntnis genommen:

Die Kosten für den Abbruch der Bestandsgebäude und die Baureifmachung des Geländes werden auf 320.000 € netto geschätzt. Die Kosten hierfür übernimmt die ZGF.

Für den Mieterausbau (Innenausbau und Inneneinrichtung) der städtischen Mietflächen "Zoo Eingang Ost" (Eingang sowie dazugehörige Räume und Flächen) entstehen Kosten von voraussichtlich 475.000 € netto.

Für die Innenausstattung und Möblierung der städtischen Mietflächen "Zoo Büroräume" entstehen Kosten von voraussichtlich 700.000 € netto.

Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Mittel in den jeweiligen Haushalten zur Verfügung zu stellen.

5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushalt 2024/2025 für das Jahr 2024 Planungsmittel in der Produktgruppe 21.05 im Projekt 5.010916 in Höhe von 825.000 € zur Verfügung stehen. Diese Planungsmittel werden freigegeben, ferner wird zugestimmt, dass die bisher beim Projekt 5.007844 (Kinder- und Jugendtheater) gebuchten Planungsmittel für das FCC in Höhe von ca. 50.000,00 € brutto dem Projekt 5.010916 (FCC) zugeordnet werden.

6. Die Mittelbereitstellung soll im Rahmen des entsprechenden Eckwerts zum Haushalt 2026/2027 erfolgen, so dass von einer gesicherten Finanzierung auszugehen ist.

7. Ferner wird der Magistrat beauftragt, auf der Grundlage der genannten Rahmenbedingungen einen Erbbaurechtsvertrag unter Ansatz eines Bodenwertes von 480,00 €/m² für die Erbpachtfläche von max. 1.450 m², bei einer Laufzeit von mindestens 99 Jahren und einem Erbbauzins in Höhe von 1,5 % jährlich zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Grundlage hierfür ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3581 (NR 693).

8. Zudem wird der Magistrat beauftragt, auf der Basis der genannten Rahmenbedingungen einen Mietvertrag auf die Dauer von 30 Jahren zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Mietvertrag soll eine Verlängerungsoption analog der Laufzeit des Erbpachtvertrages enthalten.

Für Mietbereiche der Stadt wurde folgender ortsüblicher und marktgerechter Mietzins per anno in Ansatz gebracht:

Zooeingang Ost im EG:250 m² zu 42.000 € netto
p.a. Büros, Fortbildung Zoo u. Büros ZG F:1.302 m² zu 328.104 € ne
tto p.a. Wohnen Zoo 6. OG:320 m² zu 59.520 € netto
p.a.

Begründung

A. Zielsetzung

Die bisher am jetzigen Osteingang des Zoologischen Gartens im Bereich Waldschmidtstraße/Rhönstraße dysfunktionale Bestandsbebauung soll durch einen Neubau ersetzt werden.

Dieser soll zum einen den erneuerten Osteingang des Frankfurter Zoos und die bestehenden Nutzungen des Zoos (Schulungsräume, Büroflächen und Sozialräume) aufnehmen. Zum anderen sollen Räume geschaffen werden für das "Frankfurt Conservation Center" (FCC), ein globales Kompetenzzentrum für Forschung, Bildung und Anwendung im Bereich des internationalen Naturschutzes - getragen von führenden Frankfurter Organisationen wie der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt, der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung und der Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Die Errichtung des FCC liegt im städtischen Interesse: Einerseits wird so der Forschungs- und Wissenschaftsstandort Frankfurt in Kooperation mit hier schon tätigen internationalen Organisationen gestärkt und mithilfe deren Expertise dauerhaft gebündelt.

Andererseits zählt zu den gesetzlichen Aufgaben eines modernen, städtischen Zoos wie dem Frankfurter auch das Engagement für Natur- und Artenschutz.

Das zu errichtende Gebäude bildet verschiedene Nutzungen ab:

  1. Dauerhafte Errichtung eines zweiten Zooeingangs, daraus ergibt sich eine Steigerung der Besucherattraktivität und Entlastung des Haupteingangs.
  2. Bisherige zoobetriebliche Nutzungen an dieser Stelle, wie Schulungsräume, dazugehörige Büros sowie Sozialräume für den Eingang Ost und Wohnungen.
  3. Unterbringung der Zentrale der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt e.V.: Da die ZGF den Frankfurter Zoo gegründet und das Zoogesellschaftshaus errichtet hatte, wurden dieser bisher mietfreie Büroräumlichkeiten im Zoogesellschaftshaus zur Verfügung gestellt. Da diese durch den beschlossenen Umbau des Hauses in ein Kinder- und Jugendtheater (KJT) nicht mehr zur Verfügung stehen, ist die Verwaltungszentrale der ZGF im bisherigen Umfang anderweitig adäquat unterzubringen.
  4. Bei einer möglichst schnellen baulichen Errichtung des neuen FCC-Gebäudes, besteht dort zusätzlich die Möglichkeit, interimistisch Flächen für die Auslagerung der im Zoogesellschaftshaus tätigen Zooabteilungen der Verwaltung während der Bauphase des KJT anzumieten.

Gemäß o.g. Auftrags der Stadtverordnetenversammlung soll ein Vorschlag erarbeitet werden, der die schnellstmögliche Realisierung verspricht.

Deswegen wird vorgeschlagen, dass das Gebäude von der ZGF errichtet wird und die darin befindlichen notwendigen Flächen des Zoos von der Stadt (durch den Zoo) angemietet werden. Der Baugrund (Lageplan s. Anlage) soll der ZGF in Erbpacht zur Verfügung gestellt werden.

B. Alternativen

Die abgängige Bestandsbebauung müsste in einigen Jahren durch die Stadt selbst durch Neubauten ersetzt werden und wäre damit ohnehin Gegenstand der Masterplanung des Zoos.

Das Vorhaben der ZGF, ein global führendes Kompetenzzentrum für Forschung, Bildung und Anwendung im Bereich des internationalen Natur- und Artenschutzes zu errichten, könnte möglicherweise an anderen Orten umgesetzt werden und der Stadt Frankfurt dadurch verloren gehen. In diesem Fall würde die Aufwertung des Zoos als Ort und zentraler Akteur eines globalen Kompetenzzentrums entfallen und somit die Erfüllung seiner gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben in den Bereichen des Natur- und Artenschutzes erheblich erschwert.

C. Lösung

Der Bau eines neuen Gebäudes am östlichen Rand des Zoogeländes durch die ZGF hat den entscheidenden Vorteil, dass die Umsetzung unter anderen Voraussetzungen erfolgen kann, als dies bei einer Realisierung durch die Stadt der Fall wäre. Zudem ermöglicht die vorgeschlagene Vorgehensweise der Stadt eine bessere Planbarkeit der finanziellen Belastungen, da dadurch das Risiko von Baukostensteigerungen nicht auf städtischer Seite liegen wird.

Bei einer schnellen Realisierung, können zudem ortsnahe Flächen für die Interimsunterbringung während des Umbaus des Zoogesellschaftshauses angemietet werden.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Anhand einer Grundstücksfläche von 1.450 qm einer Grundfläche von 1.300 m2 bei einer Nutzfläche von 5.200 m2 werden Baukosten von rund 21,22 Mio. € netto kalkuliert und Baunebenkosten von rund 3,7 Mio. € netto geschätzt. Insgesamt wird mit Gesamtkosten von 25.907.678 € netto gerechnet. Für die Nutzung der von der Stadt zu mietenden Flächen wird ein auf 30 Jahre gerechneter Barwert in Höhe von 11.966.329 € netto als kapitalisierte Mietzahlung (Kaltmiete für 30 Jahre) erwartet. Für den Mieterausbau des Bereiches Zooeingang Ost entstehen Kosten von voraussichtlich 475.000 € netto. Für die Innenausstattung und Möblierung der städtischen Mietflächen "Zoo Büroräume" entstehen Kosten von voraussichtlich 700.000 € netto. Für die optionale, interimistische Anmietung der noch im Zoogesellschaftshaus vorhandenen Verwaltungsflächen des Zoos müssen bei mindestens drei Jahren Bauzeit des KJT ca. 750.000 € netto Interimsmiete für ca. 940 m2 Büromietflächen aufgebracht werden. Im Zuge der weiteren Erarbeitung der Vorlagen des Erbpachtvertrages und der Mietverträge für Gewerbe und Wohnen werden sowohl die Kostenangaben als auch die kapitalisierte Entleihe der Mietzahlung weiter spezifiziert. Die o.g. Zahlen dienen zunächst der Darstellung des Modells der Projektabwicklung. Die Zahlung soll in Tranchen ab Beginn der Projektrealisierung an die ZGF analog dem Baufortschritt erfolgen. Näheres dazu ist dem beigefügten Entwurf der Kooperationsvereinbarung Finanzierung zu entnehmen, der mit dem Erbbaurechtsvertrag zur Genehmigung vorgelegt werden wird. Im Gegenzug wird die Stadt die für den Zoo an dieser Stelle benötigten Räumlichkeiten und Bereiche mietfrei während der vereinbarten Laufzeit nutzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Februar 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.04.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 34 · 25.03.2025
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGVoltFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 4
Sitzung 37 · 25.03.2025
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 34 · 27.03.2025
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONAfDVoltBFF-BIGStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 01.04.2025
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 03.04.2025
TO II, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung)

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