Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Bildungseinrichtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Stadtverordnetenversammlung jährlich darüber zu informieren, wie sich das zahlenmäßige Verhältnis von Kindern und Jugendlichen zu multimediafähigen Computern mit Internetzugang an den Frankfurter Bildungseinrichtungen gestaltet bzw. wie viele Kinder auf einen solchen Computer kommen und wie sich diese Quote im Vergleich zum Vorjahr geändert hat, und diese Auflistung getrennt nach den verschiedenen Typen von Bildungseinrichtungen (Kindertagesstätte, Kindergarten sowie Grund- und weiterführende Schule) vorzunehmen. Begründung: Zur vollständigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben des 21. Jahrhunderts gehört insbesondere die Fähigkeit, mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu arbeiten. Je früher der Umgang mit Computern und dem Internet erlernt wird, desto besser. Der ganzen Bandbreite an Bildungseinrichtungen, von der Kindertagesstätte über die Kindergärten bis hin zu den Schulen, kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Wir haben es heute mit einer rasanten, technischen Entwicklung zu tun. Dieser Tatsache muss in vielerlei Hinsicht Rechnung getragen werden, damit die Kinder und Jugendlichen den Anschluss nicht verlieren und an der modernen Alltags- und Berufswelt chancengleich partizipieren können. Die wichtigste Grundlage hierzu überhaupt ist die möglichst flächendeckende Ausstattung mit multimediafähigen Computern, die über einen Internetzugang verfügen. Die Anzahl der Kinder pro Computer in den verschiedenen Bildungseinrichtungen ist hierfür ein guter Indikator, da er einerseits einfach, kostengünstig und ohne größeren Verwaltungsaufwand erhoben werden kann und anderseits gebündelt in einer Zahl die Computerdichte in den verschiedenen Arten von Bildungseinrichtungen wiedergibt. Auch dient diese Quote der einfachen Vergleichbarkeit zwischen den Einrichtungstypen.
Inhalt
Antrag vom 15.09.2008, NR 1067
Betreff: Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Stadtverordnetenversammlung jährlich darüber zu informieren, wie sich das zahlenmäßige Verhältnis von Kindern und Jugendlichen zu multimediafähigen Computern mit Internetzugang an den Frankfurter Bildungseinrichtungen gestaltet bzw. wie viele Kinder auf einen solchen Computer kommen und wie sich diese Quote im Vergleich zum Vorjahr geändert hat, und diese Auflistung getrennt nach den verschiedenen Typen von Bildungseinrichtungen (Kindertagesstätte, Kindergarten sowie Grund- und weiterführende Schule) vorzunehmen.
Begründung: Zur vollständigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben des 21. Jahrhunderts gehört insbesondere die Fähigkeit, mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu arbeiten. Je früher der Umgang mit Computern und dem Internet erlernt wird, desto besser. Der ganzen Bandbreite an Bildungseinrichtungen, von der Kindertagesstätte über die Kindergärten bis hin zu den Schulen, kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Wir haben es heute mit einer rasanten, technischen Entwicklung zu tun. Dieser Tatsache muss in vielerlei Hinsicht Rechnung getragen werden, damit die Kinder und Jugendlichen den Anschluss nicht verlieren und an der modernen Alltags- und Berufswelt chancengleich partizipieren können. Die wichtigste Grundlage hierzu überhaupt ist die möglichst flächendeckende Ausstattung mit multimediafähigen Computern, die über einen Internetzugang verfügen. Die Anzahl der Kinder pro Computer in den verschiedenen Bildungseinrichtungen ist hierfür ein guter Indikator, da er einerseits einfach, kostengünstig und ohne größeren Verwaltungsaufwand erhoben werden kann und anderseits gebündelt in einer Zahl die Computerdichte in den verschiedenen Arten von Bildungseinrichtungen wiedergibt. Auch dient diese Quote der einfachen Vergleichbarkeit zwischen den Einrichtungstypen.Nebenvorlage: Antrag vom 30.09.2008, NR 1107
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2008 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.11.2008 im KAV abgelehnt. Der Magistrat antwortete am 14. September 2009 mit dem Bericht B 781. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 52 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- BFolgeB 652 — Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen · Magistratsbericht
- BFolgeB 417 — Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen · Magistratsbericht
- BFolgeB 431 — Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen · Magistratsbericht
- BFolgeB 504 — Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen · Magistratsbericht
- BFolgeB 416 — Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen · Magistratsbericht
- BFolgeB 400 — Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen · Magistratsbericht
- BFolgeB 274 — Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen · Magistratsbericht
- BFolgeB 49 — Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen · Magistratsbericht
- BFolgeB 13 — Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen · Magistratsbericht
- BFolgeB 218 — Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen - jährlicher Bericht · Magistratsbericht
- BFolgeB 403 — Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen - jährlicher Bericht · Magistratsbericht
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme mit Änderung "Berichterstattung alle zwei Jahre") und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1107) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (NR 1067 und NR 1107 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 1067 und NR 1107 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, REP und NPD gegen SPD (= Annahme mit Änderung "Berichterstattung alle zwei Jahre") und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1107) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.