Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 10.11.2014, B 416
Betreff: Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2013, § 3947 - NR 1067/08 FDP, l. B 504/13 - Folgend die sächliche Informationstechnik(IT)-Ausstattung der Schul-und Kindertagesstätten: Kindertageseinrichtungen: Der Ausstattungsschwerpunkt im IT-Bereich liegt noch auf den Verwaltungsrechnern und Mitarbeiter-PCs. Aktuell verfügt jedes Kinderzentrum über einen Leitungs-PC und ein Notebook. Die Mitarbeiter- PCs werden im Laufe dieses Jahres an die Kinderzentren ausgeliefert, die Maßnahme wird in diesem Jahr abgeschlossen sein. Seit 2004 sind im pädagogischen Bereich zehn städtische Kinderzentren mit vier bis neun (je nach Raumkapazität) Multimedia-Rechnern inkl. Internetzugang ausgestattet. Die Computer in den Medien-Kitas stehen zunächst der eigenen, sowie den umliegenden Einrichtungen zur Verfügung. Zusätzlich finden in diesen Medien-Räumen Bildungsangebote für alle Hortkinder von Kita Frankfurt (über das Kita-Bildungsnetz) zum Erwerb von Medienkompetenz statt. 20 Multiplikatoren sind im Kita Bildungsnetz für die Entwicklung und Betreuung dieser Projekte zuständig. Es ist geplant, ab diesem Jahr jährlich zwei weitere Kitas zu Medien-Schwerpunkten auszubauen. Die Finanzierung dieser Maßnahme ist für 2014 gesichert, aktuell befindet sich der Betrieb Kita Frankfurt in der Planungsphase für den Ausbau. Außerdem soll als Pilotprojekt in 2015 ein Kinderzentrum mit Tablet-PCs ausgestattet werden. 20 weitere Notebooks rotieren in den städtischen Kinderzentren für die Durchführung eigener Medien-Angebote. In drei Kinderzentren mit integrativem Schwerpunkt stehen insgesamt sechs voll-integrative Arbeitsplätze, sowie zwei Notebooks für die Arbeit von Kindern mit geistig- oder körperlicher Benachteiligung zur Verfügung. Alle Kindergarten- sowie Hortkinder werden bei dem Erwerb von Medienkompetenz stetig von einem dafür ausgebildeten Mitarbeiter begleitet und gefördert. Damit erlernen sie die praktischen und technischen Grundlagen, um das Web 2.0 aktiv nutzen zu können und sich darin richtig zu verhalten. Es wird geschätzt, dass in ca. 90% der Kinderzentren eigene Geräte ohne Internetanschluss für den spielerischen Umgang mit Hard- und Software verwendet werden. 25 Kinderzentren und damit ca. 1000 Kindergartenkinder nehmen am "Schlaumäuse"-Projekt der Firma Microsoft teil. Schulen: Die Zahl von Schul-Rechnern hat sich nach Auslaufen des damaligen Sonderprogrammes bis 2013 kontinuierlich erhöht. Derzeit sind ca. 17.456 PCs eingesetzt, wovon inzwischen einige erneut austauschbedürftig sind. Das Verhältnis liegt rechnerisch bei etwa 4,98 Schülern oder Schülerinnen je Rechner. Zu beachten ist bei dieser pauschal ermittelten Quote, dass beispielsweise Geräte mit Serverfunktion (etwa in Fachräumen) oder solche für die Lehrkräftevor- und -nachbereitung in der Schule nicht extrahiert wurden. Bereich Computerquote 2013 Computerquote 2014 Grundschulen 4,16 4,70 Hauptschulen 4,62 5,33 Verbundene Grund- und Hauptschulen 3,71 4,63 Realschulen 5,44 5,71 Verbundene Haupt- und Realschulen 3,74 6,05 Gymnasien 5,60 5,78 Gesamtschulen 4,24 5,63 Förderschulen 1,91 2,16 Berufliche Schulen 4,82 4,90 Gesamtquote 4,49 4,98 Im deutschen und internationalen Vergleich haben die Schulen in städtischer Trägerschaft eine gute Position bei der rechnerischen Betrachtung von Gerätezahlen erreicht. Für eine gravierende zusätzliche Ausweitung wird zunächst noch keine Notwendigkeit gesehen, zumal der Schwerpunkt der Diskussion sich auf die Frage des verlässlichen Betriebes und des Supportes der Gesamt-Schul-IT, der Art der Rechner (auch ob mobile und Privatgeräte ermöglicht werden können) und der Peripheriegeräte (z.B. Interaktive Whiteboards, Dokumentenvisualisierer) verlagert hat. Ausbaubedarf besteht bei der Überführung "pädagogischer" Schulnetze in aktuelle Standards. Bis Jahresende wird voraussichtlich über die Hälfte der Schulen auf solche neueren Netzlösungen migriert sein, die Gesamtumstellung wird voraussichtlich bis Ende 2017 erreichbar. Im Rahmen des Projekts "Schule 2020" wurde die Zielsetzung erarbeitet eine Gesamtcomputerquote von 1:5 zu halten. Die Berechnung der Computerquote hat sich in diesem Jahr geändert. In den vergangenen Jahren wurden die schulformbezogenen Computerquoten als Durchschnitt der Computerquoten der einzelnen Schulen berechnet. Ab sofort werden die Quoten für die Schulformen aus der Gesamtzahl der Rechner zur Gesamtzahl der Schüler einer Schulform gebildet. Die Computerquote für die Frankfurter Schulen wird weiterhin aus der Gesamtzahl der Rechner zur Gesamtzahl der Schüler an Frankfurter Schulen gebildet. Mit dieser neuen Berechnung wird der Gewichtung der Schulen proportional zu ihrer Schüleranzahl Rechnung getragen. Im Herbst 2013 wurde im Rahmen des Projekts "Schule 2020" eine Bestandsaufnahme der pädagogischen Hardware durchgeführt. Die dabei ermittelten Zahlen sind Grundlage für die diesjährige Berechnung der Computerquote und sind niedriger als die bis 2013 durch die Schulen im Rahmen der Elektronikversicherung gemeldeten. Im Zuge der Bestandsaufnahme wurden die Schulen aufgefordert, Lagerbestände in Form von defekten und Altgeräten zu entsorgen. Daher ist die diesjährig gemeldete Gesamtzahl von Rechnern an Frankfurter Schulen niedriger als die im Vorjahr gemeldete.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. November 2014 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1067 zurück — STVV-Antrag von FDP, beschlossen am 15. September 2008. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.