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Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen

Vorlagentyp: B
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.11.2015, B 400

Betreff: Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2008, § 4844 - NR 1067/08 FDP, l. B 416/14 - Folgend die sächliche Informationstechnik(IT)-Ausstattung der Schulen und Kinderzentren: Städtische Kinderzentren: Der Ausstattungsschwerpunkt im IT-Bereich liegt noch auf den Verwaltungsrechnern und Mitarbeiter-PCs. Aktuell verfügt jedes Kinderzentrum über einen Leitungs - PC, einen Mitarbeiter - PC und ein Notebook. Die Mitarbeiter - PCs wurden im Laufe dieses Jahres an die Kinderzentren ausgeliefert. Die zunehmende Digitalisierung der Verwaltungsarbeit auch in Kinderzentren hat einen weiteren Ausbau dieser IT erforderlich gemacht. So befinden sich PCs für die stellvertretenden KiZ - Leitungen in Häusern mit 5 und mehr Kindergruppen in der Auslieferung; die Maßnahme wird in diesem Jahr abgeschlossen sein. Im pädagogischen Bereich sind 10 städtische Kinderzentren mit 4 bis 9 (je nach Raumkapazität) Multimedia-Rechnern inkl. Internetzugang ausgestattet. Die Computer in den Medien-Kitas stehen zunächst der eigenen sowie den umliegenden Einrichtungen zur Verfügung. Zusätzlich finden in diesen Medien-Räumen Bildungsangebote für alle Hortkinder von Kita Frankfurt (über das Kita-Bildungsnetz) zum Erwerb von Medienkompetenz statt. 20 Multiplikatoren sind im Kita Bildungsnetz für die Entwicklung und Betreuung dieser Projekte zuständig. Es ist geplant, ab diesem Jahr jährlich zwei weitere Kinderzentren zu Medien-Schwerpunkten auszubauen. Die Finanzierung dieser Maßnahme ist für 2015 gesichert, aktuell befindet sich in den zwei neuen Medien - Kinderzentren das entsprechende Mobiliar in der Auslieferung, bis zum Jahresende ist die IT installiert. Die Planung für den weiteren Ausbau von Medien - Schwerpunkten in 2016 läuft. Außerdem ist als Pilotprojekt in diesem Jahr ein Kinderzentrum mit Tablet-PCs ausgestattet worden. 20 weitere Notebooks rotieren in den städtischen Kinderzentren für die Durchführung eigener Medien-Angebote. In 3 Kinderzentren mit integrativem Schwerpunkt stehen insgesamt 6 voll-integrative Arbeitsplätze sowie 2 Notebooks für die Arbeit von Kindern mit geistig- oder körperlicher Benachteiligung zur Verfügung. Alle Kindergarten- sowie Hortkinder werden bei dem Erwerb von Medienkompetenz stetig von dafür ausgebildeten MitarbeiterInnen begleitet und gefördert. Damit erlernen sie die praktischen und technischen Grundlagen, um das Web 2.0 aktiv nutzen zu können und sich darin richtig zu verhalten. Es wird geschätzt, dass in ca. 90% der Kinderzentren eigene Geräte ohne Internetanschluss für den spielerischen Umgang mit Hard- und Software verwendet werden. 25 Kinderzentren und damit ca. 1000 Kindergartenkinder nehmen am "Schlaumäuse"-Projekt der Firma Microsoft teil. Schulen: Die Zahl von Schul-Rechnern hat sich nach Auslaufen des damaligen Sonderprogrammes "Computer und Internet für Schulen und Kindertageseinrichtungen (IT-Plan)" kontinuierlich erhöht. Im Herbst 2013 wurde im Rahmen des Projekts "Schule 2020" eine einmalige, zentral organisierte Bestandsaufnahme der pädagogischen Hardware mit Vor-Ort-Zählungen an den Schulen durchgeführt. Die dabei ermittelten Zahlen bildeten die Grundlage für die Computerquote 2014 und waren niedriger als die bis 2013 durch die Schulen im Rahmen der Elektronikversicherung gemeldeten Mengen. In diesem Jahr wurden wieder die schulseitig angegebenen aktuellen Elektronikversicherungsbestände als Grundlage für die Computerquote herangezogen. Demnach werden derzeit ca. 19.647 Rechner im pädagogischen Bereich eingesetzt, wovon lebenszyklusbedingt ca. ein Drittel der Geräte austauschbedürftig sind. Das Verhältnis liegt rechnerisch bei etwa 4,43 Schülerinnen oder Schülern je Rechner. Zu beachten ist bei dieser pauschal ermittelten Quote, dass beispielsweise Geräte mit Serverfunktion (etwa in Fachräumen) oder solche für die Lehrkräftevor- und -nachbereitung in der Schule nicht extrahiert wurden. Bereich Computerquote 2014 Computerquote 2015 Grundschulen 4,70 4,35 Hauptschulen 5,33 4,16 Verbundene Grund- und Hauptschulen 4,63 4,44 Realschulen 5,71 5,50 Verbundene Haupt- und Realschulen 6,05 4,03 Gymnasien 5,78 5,00 Gesamtschulen 5,63 4,53 Förderschulen 2,16 2,13 Berufliche Schulen 4,90 4,49 Gesamtquote 4,98 4,43 Im deutschen und internationalen Vergleich halten die Schulen in städtischer Trägerschaft bereits seit mehreren Jahren eine gute Position bei der rechnerischen Betrachtung von Gerätezahlen. Für eine gravierende zusätzliche Ausweitung wird zunächst noch keine Notwendigkeit gesehen, zumal sich der Schwerpunkt der Diskussion auf die Frage des verlässlichen Betriebes und des Supportes der Gesamt-Schul-IT, der Art der Rechner (auch, ob mobile und Privatgeräte ermöglicht werden können) und der Peripheriegeräte (z.B. Interaktive Whiteboards, Dokumentenvisualisierer) verlagert hat. Im Rahmen des Projekts "Schule 2020" wurde zudem die Zielsetzung erarbeitet, eine Gesamtcomputerquote von 1:5 zu halten. Die Migration pädagogischer Schulnetze auf aktuelle Standards einschließlich der erforderlichen kontinuierlichen Konzeptfortschreibungen nimmt eine zentrale Rolle im Aufgabenbereich der IT-Abteilung des Stadtschulamtes ein und stellt im Spannungsfeld des ständigen technischen Wandels zwischen pädagogischen Bedarfen und zentralen Sicherheitsrichtlinien, sowie begrenzten Ressourcen eine besondere Herausforderung dar. Das prognostizierte Bevölkerungswachstum in Frankfurt am Main und der damit verbundene Anstieg von Schul- und Schülerzahlen werden zudem nicht ohne Auswirkungen auf die Schulträgeraufgaben und ggf. auch Computerquoten bleiben. Wie sich diese tendenziell entwickeln werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund noch ausstehender Beschlüsse zur strategischen Ausrichtung der Schul-IT nicht festlegen. Bis zum Jahresende 2015 werden voraussichtlich etwa 75% der städtischen Schulen im pädagogischen Netz auf das IT-Basiskonzept migriert sein, die Gesamtumstellung wird - trotz Neugründung mehrerer Schulen - bis Ende 2017 angestrebt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. November 2015 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1067 zurück — STVV-Antrag von FDP, beschlossen am 15. September 2008. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 45 · 07.12.2015
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 400 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeBFF
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Kenntnis)

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