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Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen

Vorlagentyp: B
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Bericht des Magistrats vom 14.09.2009, B 781

Betreff:

Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2008, § 4844

- NR 1067 FDP -

Mit dem damaligen "Sonderprogramm Computer und Internet für Schulen und Kindertageseinrichtungen (IT-Plan)“ wurde die sächliche Basis geschaffen, damit die Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen gefördert werden kann. Insbesondere hat sich damit und in der Folge das zahlenmäßige Verhältnis von multimediafähigen Computern mit Internetzugang zu Kindern und Jugendlichen erheblich verbessert

Im Rahmen jenes IT- Plans wurden für alle städtischen Schulen die IT-Gebäudeinfrastruktur, die zentrale IT-Vernetzung, Geräteausstattung und Hilfen zum Support ermöglicht. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgen Netzanbindungen bzw. deren Bandbreitenerhöhung sukzessive. Es wird im folgenden zwischen Schulen und Kindertageseinrichtungen unterschieden.

Kindertageseinrichtungen: Seit 2004 sind 11 städtische Kindertageseinrichtungen mit drei bis neun (je nach Raumkapazität) Multimedia-Rechnern mit Internetzugang ausgestattet. Diese Rechner stehen zunächst den insgesamt ca. 513 Hortkindern dieser Einrichtungen zur Verfügung. Zusätzlich finden in diesen Einrichtungen übergreifende Angebote im Rahmen des Bildungsnetzwerks Kita zum Thema Internet für Kinder anderer städtischer Horte statt. Im Jahr 2009 werden mit diesem Angebot zusätzlich 24 Kinder erreicht, für das Jahr 2010 erhöht sich diese Zahl noch um 32 Kinder. In ca. 25 Kindergärten wird lokal das "Schlaumäuseprogramm“ eingesetzt (Sprachförderung per Computer).

Schulen: Das Verhältnis von Multimedia-Rechnern in den Schulen war im Jahr 2008 bei durchschnittlich einem Rechner für 7,98 Schüler und hat sich im Jahr 2009 auf durchschnittlich einen Rechner für 6,71 Schüler verbessert. Es finden sich nicht nur zwischen den einzelnen Schulformen sondern auch innerhalb der Schulformen zwischen einzelnen Schulen Unterschiede, je nach Entwicklungsstand bei der Nutzung von IT-Werkzeugen in der jeweiligen Schule. Zu beachten ist bei den genannten Zahlen allerdings, dass nicht unterschieden wird, zwischen Lernplatzrechnern für Schülerinnen und Schüler und etwa Servern und Lehrervorbereitungsplätzen.

Unter der o.g. Einschränkung gilt folgende Aufgliederung gemäß den Gerätezahl-Meldungen der Schulen:

Bereich

Computerquote 2008

Computerquote 2009

Grundschulen

6,57

5,69

Hauptschulen

4,61

4,73

Verbundene Grund- und Hauptschulen

6,48

4,84

Realschulen

12,35

9,91

Verbundene Haupt- und Realschulen

7,42

6,23

Gymnasien

12,73

10,78

Gesamtschulen

9,78

6,80

Förderschulen

3,34

3,09

Berufliche Schulen

8,53

8,43

Die vergleichsweise höheren Gerätezahlen mancher Schulformen ergeben sich vor allem aus dem jeweiligen Konzept der Medienecken in allen Klassenräumen oder individuellen Bedarfen wie an Förderschulen. Die vergleichsweise geringeren Gerätezahlen bei Gymnasien spiegeln die in dieser Schulform später und langsamer entwickelten und realisierten Medienkonzepte. Zudem konnte dem dortigen Wunsch (inzwischen ebenso an anderen Schulformen) nach Notebooks nicht im gewünschten Maße nachgekommen werden, da der Gesamtaufwand für Notebooks wesentlich über dem von Standgeräten liegt. Trotzdem steigt der Anteil dieser Geräteart.

In den Vordergrund der Betrachtung sind für viele - vor allem Schulen mit längerer IT-Erfahrung - neben dem Austauschzyklus der Geräte die Fragen der Benutzer- und Rechteverwaltung inklusive der logischen Netzstrukturen, des sehr verlässlichen IT-Betriebes, der Nutzung von USB-Speichersticks für Schüler/innen, der geeigneten Schulanwender-Software sowie lehrergerechter Steuerungsoberflächen getreten. Zudem scheinen – wie intensiver bereits im skandinavischen und angelsächsischen Bereich – auch für Frankfurter Schulen öfter digitale Tafeln unterrichtsrelevant zu werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. September 2009 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1067 zurück — STVV-Antrag von FDP, beschlossen am 15. September 2008. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 24 · 26.10.2009
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 781 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

KAV
Sitzung 40 · 26.10.2009
TO II, TOP 86
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 781 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 35 · 02.11.2009
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 781 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis)

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