Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen
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Bericht des Magistrats vom 18.10.2010, B 652
Betreff: Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2008, § 4844 - NR 1067 FDP, l. B 781/09 - Kindertageseinrichtungen: Ein Ausbau im pädagogischen Bereich konnte nicht stattfinden, da in diesem Jahr auf der Grundlage finanzieller Ressourcen der Ersatz von Hardware Priorität hat. Schulen: Das Verhältnis von Multimedia-Rechnern in den Schulen im Jahr 2009 bei durchschnittlich einem Rechner für 6,71 Schüler und hat sich im Jahr 2010 auf durchschnittlich einen Rechner für 5,29 Schüler verbessert. Zu beachten ist, dass die Geräteanzahl ausschließlich auf den neusten Angaben durch die Schulen basieren. Die Aufgliederung stellt sich gemäß den Gerätezahlmeldungen der Schulen wie folgt dar: Bereich Computerquote 2009 Computerquote 2010 Grundschulen 5,69 5,66 Hauptschulen 4,73 4,15 Verbundene Grund- und Hauptschulen 4,84 4,34 Realschulen 9,91 6,81 Verbundene Haupt- und Realschulen 6,23 5,89 Gymnasien 10,78 8,48 Gesamtschulen 6,80 6,14 Förderschulen 3,09 2,36 Berufliche Schulen 8,43 7,10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Oktober 2010 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1067 zurück — STVV-Antrag von FDP, beschlossen am 15. September 2008. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER