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Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen

Vorlagentyp: B
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.10.2011, B 417

Betreff: Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2010, § 9090 - NR 1067/08 FDP, l. B 652/10 - Mit dem "Sonderprogramm Computer und Internet für Schulen und Kindertageseinrichtungen (IT-Plan)" wurde von 2002 bis 2007 die sächliche Basis für Schul-und KT-IT geschaffen, damit Medienkompetenz gefördert werden kann. Kindertageseinrichtungen: Ein Ausbau im pädagogischen Bereich konnte nicht stattfinden, da in diesem Jahr auf der Grundlage finanzieller Ressourcen der Ersatz von Hardware Priorität hat. Schulen: Die Zahl von Schul-Rechnern hat sich mit dem o.g. Sonderprogramm und danach noch kontinuierlich erhöht. Derzeit sind ca. 18.700 PCs im Einsatz. Es existieren seit längerem keine Altgeräte ohne Multimediafähigkeit mehr. Nicht unterschieden werden Gerätealtersklassen, Vorbereitungsrechner für Lehrkräfte u.a. Die Gerätemengen einer einzelnen Schule erreichen teils die eines kleineren oder mittelständischen Betriebes. Bei den Beruflichen Schulen geschieht die engere Systemadministration durch städtische Kräfte, die gleichzeitig technische Konzepte entwickeln und soweit möglich Dienstleistervergaben begleiten. Das Verhältnis von Multimedia-Rechnern in den Schulen liegt unter Beachtung der genannten Zusammenfassungen durchschnittlich bei 4,52 Schülern je PC. Bereich Computerquote 2010 Computerquote 2011 Grundschulen 5,66 5,20 Hauptschulen 4,15 4,41 Verbundene Grund- und Hauptschulen 4,34 3,18 Realschulen 6,81 6,41 Verbundene Haupt- und Realschulen 5,89 6,15 Gymnasien 8,48 7,27 Gesamtschulen 6,14 5,79 Förderschulen 2,36 2,03 Berufliche Schulen 7,10 5,84

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. Oktober 2011 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1067 zurück — STVV-Antrag von FDP, beschlossen am 15. September 2008. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
KAV
Sitzung 10 · 28.11.2011
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 417 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 5 · 05.12.2011
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 417 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

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