Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 28.09.2012, B 431
Betreff: Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2011, § 931 - NR 1067/08 FDP, l. B 417/11 - Mit dem "Sonderprogramm Computer und Internet für Schulen und Kindertageseinrichtungen (IT-Plan)" wurde von 2002 bis 2007 die sächliche Basis für Schul-und KT-IT geschaffen, damit Medienkompetenz gefördert werden kann. Kindertageseinrichtungen: Ein Ausbau im pädagogischen Bereich konnte nicht stattfinden, da in diesem Jahr auf der Grundlage finanzieller Ressourcen der Ersatz von Hardware Priorität hat. Der Schwerpunkt liegt auf dem Bereich der Kita - Verwaltung. Schulen: Die Zahl von Schul-Rechnern hat sich mit dem o.g. Sonderprogramm und danach noch kontinuierlich erhöht. Derzeit sind ca. 19.300 PCs im Einsatz. Es existieren seit längerem keine Altgeräte ohne Multimediafähigkeit mehr. Nicht unterschieden werden Gerätealtersklassen, Vorbereitungsrechner für Lehrkräfte u.a. Die Gerätemengen einer einzelnen Schule erreicht teils die eines kleineren oder mittelständischen Betriebes. Bei den Beruflichen Schulen geschieht die engere Systemadministration durch städtische Kräfte, die gleichzeitig technische Konzepte entwickeln und soweit möglich Dienstleistervergaben begleiten. Das Verhältnis von Multimedia-Rechnern in den Schulen liegt unter Beachtung der genannten Zusammenfassungen durchschnittlich bei 4,41 Schülern je PC. Bereich Computerquote 2011 Computerquote 2012 Grundschulen 5,03 4,67 Hauptschulen 4,68 4,06 Verbundene Grund- und Hauptschulen 3,71 3,48 Realschulen 6,41 6,34 Verbundene Haupt- und Realschulen 5,79 5,54 Gymnasien 6,91 6,77 Gesamtschulen 4,97 4,42 Förderschulen 1,90 2,00 Berufliche Schulen 5,84 5,91 Gesamtquote 4,48 4,41
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. September 2012 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1067 zurück — STVV-Antrag von FDP, beschlossen am 15. September 2008. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., RÖMER und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.