Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 23.02.2018, B 49
Betreff: Computerquote der Frankfurter Bildungseinrichtungen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2016, § 786 - NR 1067/08 FDP, l. B 274/16 - Folgend die sächliche Informationstechnik(IT)-Ausstattung der Schulen und Kinderzentren: Städtische Kinderzentren: Der Ausstattungsschwerpunkt im IT-Bereich von Kita Frankfurt liegt auf den Rechnern für Leitungen und Mitarbeiter-PCs. Aktuell verfügt jedes Kinderzentrum über einen Leitungs - PC, einen PC für die stellvertretende Leitung und mindestens einen Mitarbeiter - PC und ein Notebook. Die Ausstattung mit sog. Mitarbeiter - PCs für alle Kolleginnen und Kollegen eines Kinderzentrums wurde auch in 2017 fortgeführt, teilweise sind nun zwei Mitarbeiter - PCs pro Einrichtung für den Zugriff auf z.B. die elektronische Zeiterfassung oder auch zur Vorbereitung der Arbeit mit den Kindern im Einsatz. Im pädagogischen Bereich sind mittlerweile 14 städtische Kinderzentren mit 4 bis 9 (je nach Raumkapazität) Multimedia-Rechnern inkl. Internetzugang ausgestattet; insgesamt sind hier 108 PCs im Einsatz. Die Computer in den Medien-Kinderzentren stehen zunächst der eigenen sowie den umliegenden Einrichtungen zur Verfügung. Zusätzlich finden in diesen Medien-Räumen Bildungsangebote für alle Hortkinder von Kita Frankfurt über das Kita-Bildungsnetz zum Erwerb von Medienkompetenz statt. 24 Multiplikatoren sind im Kita Bildungsnetz für die Entwicklung und Betreuung dieser Projekte zuständig. Die ursprüngliche Planung, ab 2016 jährlich zwei weitere Kinderzentren zu Medien-Schwerpunkten auszubauen, wird somit eingehalten. Die Planung für den weiteren Ausbau von Medien - Schwerpunkten in 2018 läuft. Als Pilotprojekt ist in 2015 ein Kinderzentrum mit Tablet-PCs ausgestattet worden; aktuell befinden sich 20 Tablet - PCs im Einsatz. Ein weiteres Kinderzentrum plant den Einsatz von Tablets, das Projekt befindet sich aktuell in der Prüfungsphase. 13 Notebooks rotieren in den städtischen Kinderzentren für die Durchführung eigener Medien-Angebote. In 3 Kinderzentren mit integrativem Schwerpunkt stehen insgesamt 6 voll-integrative Arbeitsplätze sowie 2 Notebooks für die Arbeit von Kindern mit geistig- oder körperlicher Benachteiligung zur Verfügung. Alle Kindergarten- sowie Hortkinder werden bei dem Erwerb von Medienkompetenz stetig von dafür ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleitet und gefördert. Damit erlernen sie die praktischen und technischen Grundlagen, um das Web 2.0 aktiv nutzen zu können und sich darin richtig zu verhalten. Es wird geschätzt, dass in ca. 90% der Kinderzentren eigene Geräte ohne Internetanschluss für den spielerischen Umgang mit Hard- und Software verwendet werden. Am "Schlaumäuse" - Projekt der Firma Microsoft nehmen 12 Kinderzentren und damit ca. 500 Kindergartenkinder teil. Schulen: Die Zahl von Schul-Rechnern hat sich nach Auslaufen des damaligen Sonderprogrammes "Computer und Internet für Schulen und Kindertageseinrichtungen (IT-Plan)" bis zum Jahr 2014 kontinuierlich erhöht. Im Bericht zur Computerquote des Jahres 2014 wurde auf das prognostizierte Bevölkerungswachstum in Frankfurt am Main und der damit verbundene Anstieg von Schul- und Schülerzahlen sowie zu erwartender Auswirkungen auf die Schulträgeraufgaben und ggf. auch Computerquoten eingegangen. Die Neugründung des Gymnasiums Nord und der IGS Süd im Jahr 2016 ist ein Teil-Resultat der beschriebenen Prognose. Die Gesamt-Computerquote ist wieder leicht angestiegen. Die Schülerzahlen sind angestiegen, die PC-Zahlen wurden geringfügig reduziert, weil an vereinzelten Schulen ältere Rechner durch eine geringere Anzahl an Neugeräten ersetzt wurden. An diesen Schulen ging zuvor die Anzahl an Rechnern über die im Projekt "Schule 2020" als Zielsetzung erarbeitete Computerquote hinaus. Derzeit werden ca. 19.026 Rechner im pädagogischen Bereich eingesetzt. Es ergibt sich folgende Computerquote (Anzahl Schüler/innen geteilt durch Anzahl Rechner): insgesamt etwa 4,72. Folgender Übersicht ist die Computerquote pro Schulform zu entnehmen: Bereich
Computerquote Meldung 2016 Computerquote Meldung 2017 Grundschulen 4,57 4,74 Hauptschulen 4,01 4,97 Verbundene Grund- und Hauptschulen 4,29 4,57 Realschulen 5,30 5,21 Verbundene Haupt- und Realschulen 4,02 4,94 Gymnasien 5,08 5,34 Gesamtschulen 4,41 4,65 Förderschulen 2,11 2,02 Berufliche Schulen 4,62 4,80 Gesamtquote 4,52 4,72 Im nationalen und internationalen Vergleich halten die Schulen in städtischer Trägerschaft bereits seit mehreren Jahren und auch unter den aktuellen Entwicklungen eine gute Position bei der rechnerischen Betrachtung von Gerätezahlen. Für eine gravierende zusätzliche Ausweitung wird derzeit weiterhin keine Notwendigkeit gesehen, zumal sich der Schwerpunkt der Schulträgeraufgaben auf die Sicherstellung des verlässlichen Betriebes und des Supportes der Gesamt-Schul-IT, der Art der Rechner (auch, ob mobile und Privatgeräte ermöglicht werden können) und der Peripheriegeräte (z.B. Interaktive Whiteboards, Dokumentenvisualisierer) verdichtet hat. Im Rahmen des Projekts "Schule 2020" wurde bereits die Zielsetzung erarbeitet, eine Gesamtcomputerquote von durchschnittlich 1:5 zu halten. Dieses Bestreben soll in den Ausstattungskonzepten zum integrierten Schulentwicklungsplan (Maßnahme M404) des Stadtschulamtes manifestiert werden. Die weiter andauernde Migration pädagogischer Schulnetze auf aktuelle Standards einschließlich der erforderlichen kontinuierlichen Konzeptfortschreibungen nimmt eine zentrale Rolle im Aufgabenbereich der IT-Abteilung des Stadtschulamtes ein und stellt im Spannungsfeld des ständigen technischen Wandels zwischen pädagogischen Bedarfen und zentralen Sicherheitsrichtlinien, sowie begrenzten Ressourcen eine besondere Herausforderung dar. In diesem Zusammenhang startet in 2018 der Ausbau des WLAN an 14 Pilotschulen, der mit einem Austausch der Hardware und der Umsetzung pädagogischer Konzepte zur Vermittlung von Medienkompetenz einhergeht. Eine zusätzliche Aufgabe mit hoher Bedeutung und deutlich steigendem Ausmaß für den Schulträger stellt der Anspruch an das Gelingen inklusiver Beschulung dar. Mit jedem Jahr steigt die Anzahl an Schülerinnen und Schülern, die statt in Förderschulen an Regelschulen unterrichtet werden. Die Vielfältigkeit individuell erforderlicher Hard- und- Softwareprodukte zur Unterstützung des Unterrichts für Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen in allgemeinbildenden Schulen ist bisher nur ansatzweise bekannt, erprobt und implementiert. Bis zum 31.12.2017 wurden 93 % der städtischen Schulen im pädagogischen Netz auf das IT-Basiskonzept migriert. Der Abschluss der Gesamtumstellung wird wegen Neugründung mehrerer Schulen, sowie Aufnahme mehrerer bis dato eigenbetreuter Schulen in die Betreuung des Stadtschulamtes im Laufe des Jahres 2018 angestrebt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Februar 2018 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1067 zurück — STVV-Antrag von FDP, beschlossen am 15. September 2008. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.