Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 105 vom 05.08.2019 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, den Aspekt der gezielten Steuerung des Zuzugs in das Konzept aufzunehmen. Begründung: In den letzten 20 Jahren hat die Bevölkerung der Stadt Frankfurt von ca. 640.000 im Jahr 1999 auf derzeit etwa 750.000 zugenommen. Dies stellt die Stadt vor Herausforderungen, die sie nur durch gezielte Planung und Steuerung bewältigen kann. Nach mehrjähriger Arbeit hat der Magistrat mit der Vorlage M 105 am 05.08.2019 nunmehr sein integriertes Stadtentwicklungskonzepts vorgelegt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um ein Konzept zur Bewältigung des prognostizierten Zuzugs nach Frankfurt. Was in diesem Konzept völlig fehlt, ist der Aspekt der Steuerung dieses Zuzugs von Personen in die Region bzw. nach Frankfurt. Dieser Zuzug wird vom Magistrat als praktisch naturgesetzlich vorgegeben - und daher als unbeeinflussbar - angesehen. Ein Stadtentwicklungskonzept muss sich jedoch mit der Frage befassen, ob der prognostizierte Zuzug als insgesamt positiv für die Stadt zu bewerten ist und - falls nicht - mit welchen Maßnahmen dieser Zuzug gesteuert oder begrenzt werden kann. Es ist ganz offensichtlich, dass auf einer begrenzten Fläche (Stadt Frankfurt am Main: knapp 250 qkm) nicht beliebig viele Einrichtungen errichtet werden können. Der Mangel an Flächen in der Stadt zeigt sich in fast allen Bereichen: es fehlen Flächen für die Wohnbebauung ebenso wie Gewerbeflächen, Flächen für Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Kitas, Verkehrsflächen) und Flächen für Freizeit- und Sporteinrichtungen. Insoweit ist es offensichtlich, dass es für das Wachstum Grenzen gibt und bei Überschreitung dieser Grenzen die negativen Auswirkungen dieses Wachstums überwiegen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, in das das integrierte Stadtentwicklungskonzept den Aspekt der gezielten Steuerung des Zuzugs aufzunehmen.