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Neugestaltung der Hauptwache, Grundsatzbeschluss

Vorlagentyp: M
187 Wochen bis zur Antwort13 Stationen im Verfahren12 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 07.06.2010, M 112

Betreff: Neugestaltung der Hauptwache, Grundsatzbeschluss Vorgang: B 619/09

  1. Der Magistrat wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Ausführungen der Begründung dieses Magistratsvortrags eine Vorplanungsvorlage für die Neugestaltung des Platzes an der Hauptwache und der Zugangsebenen zur U- und S-Bahnstation Hauptwache zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzutragen. Der Umgriff der Platzneugestaltung wird in Anlage 1 dargestellt, wobei die Beordnung von Teilflächen in Abhängigkeit von den Ergebnissen des offenen Diskurses zum Innenstadtkonzept erfolgt.
  2. Bei der Vorplanung sind die folgenden Ziele zu verfolgen: - Ausbildung eines großen Platzes durch Überdeckelung der raumgreifenden Treppenanlage nördlich des Cafés Hauptwache, Einebnung von Anhebungen und Schließung von Treppen zur B-Ebene - Baumgefasster "Platz im Platz" als ruhiger und grüner Ort des Aufenthalts auf der Rückseite des Cafés Hauptwache; Einbeziehung des Schillerdenkmals - Abbruch des Nahverkehrs-Informationspavillons und Verlagerung der Nutzung im Nahbereich des jetzigen Standorts - Öffnung des Hauptwachengebäudes zur Rückseite - Niveaugleiche (stufenlose) Anbindung des Turmeingangs der Katharinenkirche. - Neugestaltung der B-Ebene der U-/S-Bahnstation Hauptwache durch Bündelung der Laufwege in der B-Ebene, Erschließung neuer Raumpotenziale und Konzentration der Treppenzugänge - Bau eines neuen Hauptzugangsbauwerks zur geradlinigen Verbindung der Gleis- und der Platzebene oberhalb der vorhandenen Treppen zwischen B-Ebene und S-Bahnhof. Außerdem sind der Erhalt und gegebenenfalls die Neufassung der vierreihigen Platanenzeile der Zeil und des südlich des Hauptwachengebäudes vorhandenen Platanenblocks anzustreben.
  3. Die Federführung für die Gesamtmaßnahme wird aufgeteilt. Die Gestaltungsplanungen, die Vorlagen an die politischen Gremien und die fachliche Aufsicht über die Platzbaumaßnahme liegen in der Verantwortung des Magistrats. Die technischen Planungen, die erforderlichen Gutachten, die fachliche Aufsicht über die statischen Eingriffe in das Stationsbauwerk und die Beauftragung aller Baumaßnahmen werden in Federführung der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) durchgeführt.
  4. Sofern funktionale Bestandteile der Gesamtmaßnahme aus Bundes-, Landes- oder sonstigen Fördermitteln förderfähig sind, werden diese in die Finanzierung der Maßnahme eingebracht. Die Neugestaltung der Nutzflächen in der B-Ebene der U- und S-Bahnstation wird durch die VGF insofern getragen, als diese notwendige Instandhaltungsarbeiten ersetzt oder wirtschaftliche Vorteile bringt. Die genauen Angaben zu Kosten und Finanzierung werden Teil der Vorplanungsvorlage sein. Es dient zur Kenntnis, dass für die Maßnahme im Investitionsprogramm 2010 - 2013 Gesamtausgaben i. H. v. 17 Mio. Euro vorgesehen sind (PGr. 13.01, Projektdef. Nr. 5.003007 - Platzanlage Hauptwache / Schöneres Frankfurt).
  5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass der Magistrat zur Unterstützung der Vorplanung einen Beirat mit Vertretern der Stadt, Anliegern sowie ggf. Förderern der Maßnahme einberufen wird. Begründung: A - Zielsetzung Der zu betrachtende Bereich (Anlage 1) umschließt den Platz an der Hauptwache, den Straßenabschnitt Roßmarkt, die Biebergasse bis zum Rathenauplatz, den westlichen Fußgängerweg der Großen Eschenheimer Straße bis zum Zugang in die S-/U-Bahnstation, den westlichen Abschluss der Zeil (Aufweitung ab Einmündung der Liebfrauenstraße) sowie die Fläche um die Katharinenkirche herum und wird begrenzt von den Einmündungen des Steinwegs und der Schillerstraße. Platz - stadträumliche und funktionale Einordnung Zwischen der Zeil auf der einen Seite und der Platzfolge Rathenau-, Goetheplatz - Rossmarkt, der Freßgass und der Goethestraße auf der anderen Seite gelegen, nimmt der Platz an der Hauptwache die zentrale Verteilerfunktion für die öffentlichen Räume mit der höchsten Nutzerfrequenz in Frankfurt wahr. Diese Funktion erstreckt sich oberirdisch auf die Laufwege insbesondere der Fußgänger und unterirdisch auf den ÖPNV in Form der separat geführten und sich kreuzenden S- und U-Bahnlinien. Mit der Bestellung der Station mit allen S-Bahnlinien (außer der Linie S7) sowie den U-Bahnlinien U6, U7 in Ost-West-Richtung und U1, U2, U3 in Nord-Süd-Richtung ist das Stationsbauwerk Hauptwache zudem der vielseitigste und zweitgrößte Knotenpunkt des schienengebundenen Nahverkehrs in Frankfurt. Die Platzproportionen und anliegenden Nutzungen erscheinen der Funktion und Bedeutung des Platzes angemessen. Dennoch ist der Platz als solcher kaum wahrzunehmen, weil die Platzfläche im Rahmen des U-Bahnbaus mit einem künstlichen Relief, großen Öffnungen für die Zugänge in die B-Ebene der Station Hauptwache und einer Fahrspur vom Roßmarkt zur Großen Eschenheimer Straße zergliedert wurde. In der jüngeren Vergangenheit wurde die Straße an der Hauptwache für den Fahrverkehr gesperrt und bis auf das Platzniveau angehoben. Das Ergebnis ist ein spürbares Zusammenwachsen der vorher durch die Fahrspuren getrennten Teile des Platzes, allerdings ohne die räumlichen Defizite (Abgänge in die B-Ebene und Niveausprünge in der Platzfläche) abzumildern. Eine wirksame Bereinigung vermag nur die Wiederherstellung einer ebenen Platzfläche und die Reduzierung der Zugänge zur B-Ebene auf das minimal erforderliche Maß zu leisten. Historische Betrachtung des Platzes Der Platz an der Hauptwache ist einer der geschichtsträchtigsten Orte Frankfurts, er lässt sich bis ins 14. Jahrhundert zurückverfolgen. Zunächst noch Teil des Roßmarkts, bürgerte sich gegen Ende des 14. Jahrhunderts der Name "Heumarkt" ein. Der nördliche Teil des Platzes wurde seit Beginn des 18. Jahrhunderts nach Errichtung des Vorgängerbauwerks der Hauptwache wegen der dort stationierten und exerzierenden Soldaten "Paradeplatz" genannt. Die Abgrenzung des Paradeplatzes mit Lindenbäumen wurde ab 1730 umgesetzt. Ein Jahr nach der Aufstellung des Schillerdenkmals wurde der Platz 1865 in "Schillerplatz" umbenannt. Mit der Aufstellung des Schillerdenkmals wurden auch die Bäume erneuert. Ab 1872 säumte die Pferdetrambahn und ab 1898 die elektrische Trambahn den Platz. Das Café Hauptwache, das mit dem Cafégarten zum Schillerdenkmal hin ausgerichtet wurde, wurde 1905 eröffnet. 1938 wurde im Rahmen einer langdiskutierten Neugestaltung das Schillerdenkmal auf den Rathenauplatz versetzt und der Platz umbenannt in "An der Hauptwache". Nach dem zweiten Weltkrieg wurden spürbare Veränderungen der Platzproportionen vorgenommen. Mit Ausnahme der Katharinenkirche wurden in den Nachkriegsjahren sämtliche Raumkanten verändert. Den größten Eingriff stellt der Bau der U-/S-Bahnstation mit den großen Zugangsbauwerken in den Jahren 1965-1968 dar. Nachdem 1978 die S-Bahn ihren Betrieb aufgenommen hatte, wurde in den Jahren 1980/81 die B-Ebene zur Hauptwache-Passage umgestaltet. Der letzte Eingriff in die Platzfunktionen war die Schließung des Platzes für den Pkw-Verkehr im Jahr 2009. Bebauung Der Platz an der Hauptwache wird von verschiedenen Gebäuden geprägt. Das barocke Wachgebäude, das dem Platz seinen Namen verleiht, wurde im Jahr 1730 als Ersatz für ein marodes Wachlokal fertig gestellt und diente bis weit ins 19. Jahrhundert hinein zu Militär- und Gefängniszwecken. Eine besondere historische Bedeutung erhielt dieser Ort durch den 1833 gescheiterten Wachensturm auf Haupt- und Konstablerwache. Seit 1905 wird die Hauptwache annähernd ohne Unterbrechung als Café genutzt. Nach der Zerstörung und dem vereinfachten Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg wurde das Gebäude im Rahmen des U-Bahnbaus abgebaut und 1968 an leicht veränderter Position und mit zwei neuen Tiefgeschossen versehen in seiner historischen Form wiedererrichtet. Die Katharinenkirche an der Südseite des Platzes ist die evangelische Hauptkirche Frankfurts und wurde 1681 errichtet. Im 2. Weltkrieg weitgehend zerstört, wurde sie wieder aufgebaut und dominiert seitdem aufgrund der im Wiederaufbau zurückversetzten Baukanten der angrenzenden Gebäude in halb freigestellter Lage die südliche Platzkante. Beim Bau der U-Bahnstation wurde das Platzniveau angehoben, so dass der Zugang zum Turm der Katharinenkirche einige Stufen tiefer liegt. Die Kirche hat neben der kulturellen und räumlichen auch eine soziale Bedeutung: Seit 1986 ist die Obdachlosenhilfe ein besonderer Schwerpunkt der Gemeindearbeit. Zudem stellt die Kirche einen Rückzugsort für Menschen dar, die sich vom hektischen Treiben der Großstadt erholen möchten. Auch die übrigen Platzkanten sowie die Einmündung der Zeil sind im Laufe der Jahrhunderte baulich immer wieder neu gefasst worden. Die heutigen Platzproportionen entstanden in der Wiederaufbauphase nach dem 2. Weltkrieg, als auf der Grundlage neuer Fluchtlinienpläne die Hausfronten in einigen Bereichen zurückversetzt wurden. Die letzten baulichen Maßnahmen, die das Erscheinungsbild des Platzes maßgeblich prägen, sind die Fassadenerneuerungen an den Einmündungen der Biebergasse und der Großen Eschenheimer Straße. Die Platzkanten sind überwiegend sechsgeschossig und in den Erdgeschossen von Einzelhandel und Gastronomie sowie vereinzelten Dependancen von Geldinstituten genutzt. In den Obergeschossen befinden sich überwiegend Büroräume und Praxen. S- und U-Bahnstation Die Platzfläche wird von den beiden großen Eingangsbauwerken in die B-Ebene beherrscht. Zwischen Hauptwache und Biebergasse befindet sich eine große trichterförmige Öffnung, die auf der Platzebene von leichten Niveauerhöhungen gesäumt ist. B-Ebene und Platzfläche sind durch eine Zwischenebene verbunden, die neben den Abgängen in das Stationsbauwerk den Zugang zur Struwwelpeterapotheke, einige Schnellimbissstände und einen Aufzug zur Platzfläche zur Erschließung des temporär dort untergebrachten Kindermuseums beherbergt. Der Ausgang der B-Ebene zur Zeil hin besteht aus einer mehrgliedrigen Treppen- und Fahrtreppenanlage, die sich wie ein Fächer zwischen der Laufrichtung der Zeil und der platzartigen Aufweitung östlich der Katharinenkirche ausbreitet. Oberhalb der Fahrtreppe steht ein zylindrischer Nahverkehrs-Informationspavillon. Die B-Ebene ist weitläufig verwinkelt und aufgrund der dezentralen Abgänge zu den Gleisebenen der verschiedenen U- und S-Bahnlinien unübersichtlich. Neben den beiden großen Aufgängen gibt es Aufgänge in den Steinweg, die Schillerstraße, auf die Nordseite des Platzes, in die Große Eschenheimer Straße, die Zeil (vor dem Kaufhof) sowie in Richtung des Roßmarkts. Die Zugänge zu den Gleisebenen sind unterschiedlich arrangiert. Während sich die Zugänge zur S-Bahn und zu den U-Bahnlinien 6 und 7 im zentralen Bereich der B-Ebene befinden, sind die nach Fahrtrichtung getrennten Zugänge zu den U-Bahnlinien 1 - 3 in Seitengängen der B-Ebene gelegen. Die Station ist vollständig barrierefrei erschlossen, allerdings befinden sich die barrierefreien Zugänge in Randlage. Ein Aufzug ist in das sanierte Allianzgebäude mit Zugang von der Biebergasse aus integriert. In der B-Ebene befinden sich drei Aufzüge zur Erschließung der S- und U-Bahnsteige. Ein durchgehender Aufzug von der Oberfläche bis auf eine der Gleisebenen existiert nicht. Die B-Ebene weist überwiegend Nutzungen des täglichen Bedarfs auf, wie Marktstände, Convenience und Touristik, die über Lastenaufzüge angedient werden. Neben den unterirdischen Zugängen zu einigen den Platz säumenden Gebäuden (Kaufhof, Apotheke) ist von hier aus die Allianz-Passage erschlossen, deren Ausgänge bzw. Zugänge zur Station Hauptwache sich in der Freßgass und auf dem Rathenauplatz befinden. Das Erscheinungsbild der Nutzungen ist ungeordnet und aufgrund der heterogenen Farbgebung aufdringlich. Ergänzend sind in der B-Ebene mehrere betriebliche Nutzungen der VGF untergebracht: zentraler Fahrkartenverkauf, Ordnungsdienst, Sicherheits- und Servicepunkt, Fundbüro, Schließfachaufsicht, Lagerräume, Schließfächer und Toiletten. Grün Im Osten läuft die vierreihige Platanenzeile der Zeil aus und endet an der Großen Eschenheimer Straße. In Verlängerung der Biebergasse befinden sich zwei Robinienreihen in versetzter Portalstellung und vor der südlichen Platzkante steht eine Reihe aus Stadtbirnen. In der Biebergasse verläuft eine zwei-, zum Rathenauplatz hin dreireihige Pflanzung aus japanischen Blütenkirschen. Südlich des Hauptwachengebäudes sind Platanen in einem asymmetrischen Block gesetzt, in den einer der Zugänge in die B-Ebene integriert ist. Die Platanen kaschieren am westlichen Platzrand mehrere technische Aufbauten der U-/S-Bahnstation. In Richtung Rossmarkt setzt sich die Bepflanzung mit zweireihigen Zierkirschen fort. Östlich der Katharinenkirche stehen drei Kugelrobinien. Skulpturen, Brunnen Auf dem Platz und in den angrenzenden Straßeneinmündungen befinden sich einige Skulpturen und Brunnen, deren Standorte in der Planung kritisch zu überprüfen sind. In die Platanenreihen der Zeil integriert steht die Bronze-Skulptur David und Goliath des Bildhauers Richard Heß von 1983. Nördlich des Hauptwachengebäudes befindet sich der Goldene Brunnen (auch Hauptwache-Brunnen), ein klassizistischer Pumpenbrunnen aus der Zeit um 1800, der nach mehreren Standortwechseln anlässlich der Eröffnung der Frankfurter U-Bahn 1969 wieder an seinem ursprünglichen Standort aufgestellt wurde. Nördlich des Zugangstrichters zur B-Ebene steht der bronzene Struwwelpeterbrunnen der Bildhauerin Franziska Lenz-Gerharz von 1985. Nicht unmittelbar auf dem Platz, sondern südlich der Katharinenkirche findet sich der Venezianerbrunnen aus der Zeit um 1870, ein Zierbrunnen der Neurenaissance aus Juramarmor, der 1981 von einem Garten in der Pfingstweidstraße nach seiner Restaurierung dorthin versetzt wurde. Defizite Aufgrund der baulichen Eigenarten insbesondere der Zugänge in die B-Ebene der U-/S-Bahnstation wird der Platz an der Hauptwache seiner stadträumlichen Bedeutung und den soziokulturellen Anforderungen an einen zentralen Ort wie diesen nicht gerecht. Obwohl angemessene Platzproportionen, gut frequentierte Nutzungen und die erforderlichen verkehrlichen Rahmenbedingungen existieren, ist der Platz kein urbaner Ort, der zum Aufenthalt einlädt, sondern ein diffuser, nicht als Einheit wahrnehmbarer öffentlicher Raum. Die kulturellen Identifikationspunkte kommen wegen des Platzreliefs und ihrer Anordnung nicht angemessen zur Geltung. Die Randnutzungen des Platzes bleiben voneinander isoliert. Aufgrund der Kanalisierung der Laufwege um den Stationsabgang herum weist der Platz keine größeren zusammenhängenden Flächen mit besonderer Aufenthaltsqualität auf. Planerisches Leitbild Die Neugestaltung beinhaltet die Erstellung und Umsetzung einer integrierten Planung mit dem Ziel, die öffentlichen Räume des Platzes und der B-Ebene zu einem schlüssigen Gesamtbild zusammenzuführen und die im heutigen Zustand für eine attraktive und urbane Nutzung des Platzes verlorenen Bereiche diesem wieder zuzuführen. Dies erfordert die folgenden Maßnahmen: Übergeordnete Maßnahmen - Neugestaltung des Platzes an der Hauptwache mit Schließung der beiden großformatigen Abgänge in die U- und S-Bahnstation. Stadtgestalterische Verknüpfung mit den neu gestalteten Straßen Zeil und Steinweg. - Neugestaltung der B-Ebene der Station Hauptwache: einheitliches Nutzungs-, Material-, Farb- und Lichtkonzept sowie Konzentration der Passagen und der Ausgänge zum Platz. Teilmaßnahmen - Neues Aufgangsgebäude in geradliniger Verlängerung des S-Bahnzugangs bis auf die Platzoberfläche. - Absenkung des Platzes im Nahbereich der Katharinenkirche zur stufenlosen Anbindung des Turmzugangs. Neben der Schließung der großformatigen Abgänge in das Stationsbauwerk werden die Platzproportionen, die Raumkanten und das Platzrelief einer kritischen Prüfung unterworfen. Der Anschluss an die Zeil und die übrigen angrenzenden Straßen ist in der planerischen Konzeption ebenso Gegenstand wie die Optimierung des Platzreliefs zur besseren Anbindung der Katharinenkirche. Die beabsichtigte neue Schnittstelle zwischen Platzoberfläche und B-Ebene in Form eines Aufgangsbauwerks oberhalb des S-Bahnzugangs ist funktional und architektonisch Teil des Gesamtkonzepts. Die B-Ebene des Stationsbauwerks wird als ein öffentlicher Raum besonderer Art einer gestalterischen Neubetrachtung unterzogen. B - Alternativen Im so genannten Zeil-Wettbewerb wurde im Jahr 2000 die funktionale, städtebauliche und gestalterische Neuordnung des öffentlichen Stadtraumes von der Hauptwache über Zeil und Konstablerwache bis zum Ende der Ost-Zeil untersucht. Jeder Wettbewerbsteilnehmer legte Lösungsansätze auch für die Gestaltung des Platzes an der Hauptwache vor, die ein breites Spektrum von planerischen und gestalterischen Alternativen ergaben. Vor diesem Hintergrund wird von einem erneuten Planungswettbewerb abgesehen. Im Rahmen der Erarbeitung der Vorplanung wird das zu beauftragende Büro jedoch Varianten untersuchen. C - Lösung Der Zeil-Wettbewerb wurde mit keinem ersten, sondern mit zwei zweiten Preisen prämiert, weil keiner der Teilnehmer alle Punkte des umfangreichen Aufgabenkatalogs zur vollsten Zufriedenheit hatte lösen können. Während das Konzept des einen zweiten Preisträgers (Schober Architekten, Anlage 2) für die Neugestaltung der Zeil zugrunde gelegt wurde, überzeugte das Konzept des anderen zweiten Preisträgers (Chestnutt Niess, Anlage 3) hinsichtlich der Gestaltung des Platzes. Daher wird auf dieser Grundlage die weitere Gestaltungsplanung für die Platzfläche beauftragt. Das Konzept von Chestnutt Niess formuliert die Grundidee eines baumgesäumten "Platzes im Platz", der sich zwischen dem neu zu schaffenden Aufgangsbauwerk oberhalb des S-Bahnzugangs und der Hauptwache aufspannt und ein durch Bäume gefasstes, überschaubares Geviert in Anlehnung an den historischen Zuschnitt des Paradeplatzes bildet. Damit soll ein ruhiger Aufenthaltsbereich inmitten einer intensiv genutzten "Bewegungsfläche" angeboten werden. Neben der geschilderten Grundidee stellt der Wettbewerbsbeitrag bauliche Veränderungen der Platzkanten östlich und westlich der Katharinenkirche dar, die die Kirche in Anlehnung an den ursprünglichen baulichen Kontext wieder in eine Fassadenlinie integrieren. Zudem rückt bei Schließung des großen Zugangs zur B-Ebene die Hauptwache wieder in die Platzmitte und präsentiert sich mit der heutigen Rückseite zum neuen Platz im Platz. Im Rahmen der Gestaltungsplanung müssen diese Aspekte einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Ebenso bedarf die vielfach gewünschte Rückführung des Schillerdenkmals einer Überprüfung hinsichtlich der statischen und städtebaulichen Rahmenbedingungen. Die B-Ebene der U- und S-Bahnstation Hauptwache wurde zuletzt in den Jahren 1980/81 überarbeitet und bedarf aus gestalterischer und funktionaler Sicht sowie aus Gründen der Materialermüdung einer Erneuerung. Die Schließung der großen Zugänge und die Neubetrachtung der Zugänglichkeit der B-Ebene verändern zudem die Raumproportionen und -potenziale, so dass eine Nutzungsbetrachtung erfolgen wird, die neben der Verwertung der durch die Deckelung neu entstehenden Räume die Bündelung der Fußgängerströme in der Station beinhalten wird. Die Schnittstelle von Platzoberfläche und B-Ebene wird das neu zu errichtende Aufgangsbauwerk sein, das den Zugang zum S-Bahngleis von der B-Ebene aus mittels eines Deckendurchbruchs zur Oberfläche verlängern und südlich der Biebergasse die zweite Raumkante des Platzes im Platz gegenüber der Hauptwache ausbilden wird. Der Magistrat zieht in Erwägung, für dieses Gebäude einen Gestaltungswettbewerb durchzuführen. Der Magistrat beabsichtigt mit dem Ziel einer größeren Akzeptanz der Planung, einen Beirat mit beratender Funktion zu gründen. Dabei geht der Magistrat von den positiven Erfahrungen mit dem seinerzeitigen Zeilbeirat aus. Die Zusammensetzung des Beirats ist noch nicht abschließend definiert, jedoch werden neben Vertretern der Stadt Frankfurt am Main insbesondere die Anlieger des Platzes im Beirat vertreten sein. Projektstruktur Die Gesamtmaßnahme wird unter Betrachtung der verschiedenen gestalterischen und funktionalen Aspekte in Bausteine gegliedert. Die jeweiligen Planungen sind dabei untereinander eng zu verzahnen. Die Umsetzung der Planung erfordert eine differenzierte Aufgabenverteilung. Die statischen Eingriffe in das Stationsbauwerk, die Neukonzeption der Stationszugänge mit der damit verbundenen Überarbeitung des Brandschutzkonzepts und überwiegende Teile der Neugestaltung der B-Ebene liegen in der Federführung der VGF, die zu diesen Teilaspekten die erforderlichen Abstimmungs- und Genehmigungsvorgänge (Planfeststellungsverfahren) durchführen wird. Die vorgenannten Maßnahmen sind planerisch und bautechnisch eng verzahnt mit der Oberflächengestaltung: - Die Deckelung der großformatigen Zugänge in das Stationsbauwerk ist zugleich der Baugrund für die Oberflächen - Die Optimierung des Platzreliefs erfolgt in Abhängigkeit von der Höhenlage des Stationsbauwerks. - Die Neuordnung der Zugänge zur B-Ebene ist auf die oberirdischen Laufwege abzustimmen. Um bei der Baumaßnahme den Koordinierungsaufwand zu minimieren, wird der Magistrat die Bauherrschaft sowohl für die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Stationsbauwerk als auch für die Herstellung der Platzfläche in einer Hand bündeln: Die technische Umsetzung erfolgt aufgrund der statischen Veränderung des Stationsbauwerks und der erforderlichen Genehmigungsvorgänge durch die VGF. Die gestalterische Federführung für die Gesamtmaßnahme und die fachliche Aufsicht über alle platzbezogenen Planungen und die Baumaßnahme (Bauoberaufsicht) verbleiben beim Magistrat. Die Aufgaben verteilen sich demnach wie folgt: Magistrat: - Erarbeitung von Vorlagen an die Stadtverordnetenversammlung - Allgemeine Koordination - Geschäftsstelle des Platzbeirats, mit Zuständigkeit für den Dialog mit Politik und Öffentlichkeit - Gestalterische Federführung für Platz und B-Ebene: Auftraggeber für die Gestaltungsplanung des Platzes - Verwaltung der Haushaltsmittel - Bauoberaufsicht VGF: - Technische Federführung für alle das Stationsbauwerk betreffenden Planungen und Baumaßnahmen - Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes in Kooperation mit der Branddirektion - Durchführung des Planfeststellungsverfahrens - Projektsteuerung, Beauftragung aller Baumaßnahmen, Bauleitung Controlling: - Planungs- und baubegleitende Kontrolle von Terminen und Kosten durch ein zu beauftragendes freies Büro. Verfahren Im Vorfeld der Gestaltungsplanungen sind verschiedene gutachterliche Untersuchungen sowie Ergänzungen der vorliegenden Machbarkeitsstudie für die Schließung des Stationszugangs erforderlich. Nach Beauftragung und Fertigstellung der Untersuchungen werden auf dieser Grundlage die Gestaltungsplanungen für die verschiedenen Bausteine der Maßnahme beauftragt und in gegenseitiger Verzahnung parallel entwickelt. Sobald eine abgestimmte Vorplanung, eine darauf basierende, vom Revisionsamt bestätigte Kostenschätzung und eine verlässliche Zeitkalkulation vorliegen, wird der Magistrat eine Vorplanungsvorlage an die Stadtverordneten mit Begrenzung der Gesamtkosten und unter Angabe des Zeitrahmens der Umsetzung einbringen. Zeitziel Der Magistrat verfolgt das Ziel, die Planungen bis zum Ende des Jahres 2011 abzuschließen und die Baumaßnahme bis zum Ende des Jahres 2013 durchzuführen. Die Vorlage eines Beschlussantrags mit den Ergebnissen der Vorplanung wird für das erste Quartal 2011 angestrebt. Voraussetzungen sind ein steter Projektfortschritt ohne Verfahrensverzögerungen durch die Genehmigungsverfahren oder Interventionen von Dritten sowie ein ungestörter Bauverlauf. Angesichts der Unwägbarkeiten beim Planen und Bauen im Bestand ist bei Bedarf die Fortschreibung des Zeitziels erforderlich. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Anlage 2 (ca. 1,4 MB) Anlage 3 (ca. 2,4 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2010, NR 1891 Antrag vom 18.08.2010, NR 1958 Antrag vom 20.08.2010, NR 1961 Antrag vom 23.09.2010, NR 2013 Antrag vom 23.09.2010, NR 2014 Antrag vom 08.11.2010, NR 2069

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juli 2009BB 619Zukünftige Platzgestaltung der HauptwacheMagistratsbericht
  2. 7. Juni 2010Sie sind hier
    MM 112Neugestaltung der Hauptwache, Grundsatzbeschluss
    Magistratsvortrag
  3. 11. Juni 2010AA 1230Neugestaltung HauptwacheSTVV-Anfrage · FAG
  4. 11. Juni 2010NRNR 1891Neugestaltung HauptwacheSTVV-Antrag · FAG
  5. 18. August 2010NRNR 1958Umgestaltung der HauptwacheSTVV-Antrag · SPD
  6. 20. August 2010NRNR 1961Neugestaltung der HauptwacheSTVV-Antrag · FDP
  7. 27. August 2010BB 559Neugestaltung HauptwacheMagistratsbericht
  8. 23. September 2010NRNR 2013Umgestaltung HauptwacheSTVV-Antrag · CDU
  9. 23. September 2010NRNR 2014Neugestaltung der HauptwacheSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  10. 8. November 2010NRNR 2069Neugestaltung HauptwacheSTVV-Antrag · FAG
  11. 31. Januar 2011BB 59Neugestaltung der Hauptwache, GrundsatzbeschlussMagistratsbericht
  12. 28. November 2011BB 483Neugestaltung der Hauptwache, GrundsatzbeschlussMagistratsbericht
  13. 18. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 187 WochenBB 88Neugestaltung der Hauptwache, GrundsatzbeschlussMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf12 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 43 · 23.08.2010
TO I, TOP 20
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 112 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1891 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1958 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1961 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

OBR 1
Sitzung 46 · 24.08.2010
TO I, TOP 32
Beraten
1. a) Die Vorlage M 112 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1958 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. a) Die Vorlage NR 1961 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 43 · 24.08.2010
TO I, TOP 15
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 112 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1891 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1958 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1961 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 31.08.2010
TO II, TOP 8
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 112 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1891 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1958 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1961 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 44 · 20.09.2010
TO I, TOP 20
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 112 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1891 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1958 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1961 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

Verkehrsausschusses
Sitzung 44 · 21.09.2010
TO I, TOP 14
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 112 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1891 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1958 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1961 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

OBR 1
Sitzung 47 · 21.09.2010
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 112 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1958 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage NR 1961 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDU2 SPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, 2 SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) bei 2 Enthaltungen SPD zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 28.09.2010
TO II, TOP 5
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 112 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1891 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1958 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1961 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 45 · 01.11.2010
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 112 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1891 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1958 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1961 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 2013 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 2014 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 6)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Verkehrsausschusses
Sitzung 45 · 02.11.2010
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 112 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1891 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1958 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1961 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 2013 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 2014 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 6)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 48 · 09.11.2010
TO I, TOP 24
Angenommen
1. Der Vorlage M 112 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1961, NR 2013 und NR 2014 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1891 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage NR 1958 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Der Vorlage NR 1961 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Neufassung der Ziffer 1. wie folgt lautet: "In den Beirat zur Unterstützung der Vorplanungen werden auch Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung entsandt." 5. Der Vorlage NR 2013 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 2014 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 2069 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFAG
Sonstige:
REP (NR 1891, NR 1961 und NR 2014 = Annahme, NR 1958, NR 2013 und NR 2069 = Ablehnung)NPD (M 112, NR 1891, NR 1958, NR 1961, NR 2013, NR 2014 und NR 2069 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 3)
Zustimmung:
GrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFAGLinkeFDPGrüne
zu 4)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDFAGFreie WählerLinke
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeFAG
zu 6)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
zu 7)
Zustimmung:
GrüneLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFAGGrüneFDPLinke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1958 und mit der Maßgabe, dass die Maßnahme unter dem Finanzierungsvorbehalt des Haushaltes 2012 steht), LINKE. (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 1961) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 2069) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. erster Spiegelstrich: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) zweiter Spiegelstrich: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP und FAG (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 7. erster Satzteil: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme) zweiter Satzteil: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 1891, NR 1961 und NR 2014 = Annahme, NR 1958, NR 2013 und NR 2069 = Ablehnung) NPD (M 112, NR 1891, NR 1958, NR 1961, NR 2013, NR 2014 und NR 2069 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 48 · 11.11.2010
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 112 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1961, NR 2013 und NR 2014 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1891 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage NR 1958 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Der Vorlage NR 1961 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Neufassung der Ziffer 1. wie folgt lautet: "In den Beirat zur Unterstützung der Vorplanungen werden auch Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung entsandt." 5. Der Vorlage NR 2013 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 2014 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. a) Die Vorlage NR 2069 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Thiele, Tafel-Stein, Majer, Dr. Dr. Rahn, Heumann, Oesterling, Hübner und Reininger dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeÖkoLinX-ARLFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerÖkoLinX-ARL
zu 3)
Zustimmung:
GrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFAGLinkeFDPÖkoLinX-ARLGrüne
zu 4)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDFAGFreie WählerLinkeÖkoLinX-ARL
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARLFAG
zu 6)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
zu 7)
Zustimmung:
GrüneLinkeFDPFreie WählerÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDFAGGrüneFDPFreie WählerLinke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1958 und mit der Maßgabe, dass die Maßnahme unter dem Finanzierungsvorbehalt des Haushaltes 2012 steht), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 1961) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 2069) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL zu 3. erster Spiegelstrich: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zweiter Spiegelstrich: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. erster Satzteil: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme) zweiter Satzteil: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme)

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