Neugestaltung Hauptwache
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Paulsplatz — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Auf dem Paulsplatz befinden sich seit längerer Zeit provisorische Fahrleitungsmasten, die durch massive Betonfundamente20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Betonklötze vor der Paulskirche - Ein Dauerzustand?05.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Radbügel Paulsplatz/Römerberg 2713.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Paulsplatz per E-MailBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 112 vom 07.06.2010 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Bebauung von derzeit unbebauten öffentlichen Flächen grundsätzlich nicht erfolgt und dass insoweit Konzepte, die dies vorsehen, nicht weiter verfolgt werden. Begründung: Mit der Vorlage M 112 vom 07.06.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu der vom Magistrat geplanten Neugestaltung der Hauptwache. Diese soll u. a. die Ausbildung eines großen Platzes durch Überdeckelung der Treppenanlage nördlich des Cafés Hauptwache, Einebnung von Anhebungen und Schließung von Treppen zur B-Ebene, Neugestaltung der B-Ebene der U-/S-Bahnstation Hauptwache durch Bündelung der Laufwege in der B-Ebene, Erschließung neuer Raumpotenziale und Konzentration der Treppenzugänge sowie den Bau eines neuen Hauptzugangsbauwerks umfassen. Im Rahmen der Planung sollen die "Raumkanten und das Platzrelief einer kritischen Prüfung unterworfen" werden. Die Anlage 1 zur Vorlage weist in diesem Zusammenhang "Eventualflächen für eine Teilbebauung zur Definition neuer Raumkanten" aus. Es handelt sich um drei Flächen im Bereich Biebergasse (ca. 500 m2), Bereich Roßmarkt (ca. 1000 m2) und im Bereich zwischen Gebäude Zeil 123 und Katharinenkirche (ca. 700 m2). Die geplante Überbauung dieser Flächen war bereits Gegenstand der Anfrage A 1230 der FAG-Fraktion vom 11.06.2010, die mit dem Bericht B 559 vom 27.08.2010 beantwortet wurde. Die bezeichneten Flächen, die im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehen, sind bislang nicht bebaut. Der Magistrat begründet die geplante Bebauung zur "Definition neuer Raumkanten", die "die Platzwände stadträumlich punktuell modifizieren und zu einer klaren Raumstruktur und -fassung von Plätzen und Straßen" beitragen sollen. Der Magistrat führt hierzu in seinem Bericht B 559 aus, dass es Ziel für die Entwicklung der Platzflächen Hauptwache, Roßmarkt und Rathenauplatz sei, "diesen Stadtraum deutlich ablesbar zu machen und damit seine Aufenthaltsqualität zu verbessern", da die "Platzfolge heute unter anderem aufgrund ineinander über gehender Platz- und Straßenräume in der Wahrnehmung und im stadträumlichen Erlebniswert unbefriedigend" sei. Daher sollen die beiden Platzflächen Hauptwache und Roßmarkt "als eigenständige Stadträume klarer betont werden und durch einen Straßenzug mit gegenüber der heutigen Situation deutlich verringertem Lichtraumprofil klar getrennt werden". Der Magistrat plant somit, einen stark frequentierten Verkehrsweg zwischen Kaiserstrasse und Hauptwache um mehr als ein Drittel zu verengen. Wie dadurch der "stadträumlichen Erlebniswert" verbessert werden soll, bleibt unklar. Besonders bedenklich erscheint dies vor dem Hintergrund, dass es erklärte Absicht des Magistrats ist, den Fuß- und Fahrradverkehr weiter zu fördern. Zwischen der Einmündung der Liebfrauenstraße und der Katharinenkirche soll "in Anlehnung an die historische Situation die Platzkante zur Katharinenkirche mit einem Gebäude geschlossen werden, um die nach dem Krieg freigestellte Kirche wieder besser in das Stadtgefüge zu integrieren und die heute unbefriedigenden Wegebeziehungen zu verbessern". Unklar ist, was der Magistrat mit den "unbefriedigenden Wegebeziehungen" konkret meint bzw. wer diese Wegebeziehungen als unbefriedigend empfindet (die antragstellende Fraktion jedenfalls nicht). Auch ist nicht nachvollziehbar, warum die Katharinenkirche, wenn sie von 3 Seiten eingebaut ist, besser in das Stadtgefüge integriert sein soll als dies derzeit der Fall ist. Die vom Magistrat so bezeichnete "historische Situation" zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass die Abstände zwischen den Gebäuden geringer waren ("mittelalterliche Gassen") und auch die Kirchen häufig direkt an Gebäude grenzten. Nach den kriegsbedingten Zerstörungen wurde ganz bewusst auf eine Rekonstruktion der Altstadt verzichtet, um die Gestaltung der Stadt den geänderten Bedürfnissen - z.B. breitere Verkehrswege, aber auch größere Aufenthaltsräume - anzupassen. So war z.B. auch die Paulskirche früher an 3 Seiten von Gebäuden begrenzt, nach dem Krieg wurde die östliche Bebauung nicht mehr rekonstruiert, sondern der Platz (heute Paulsplatz) bewusst von einer Bebauung freigehalten, um diesen geänderten Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Es wird daher beantragt, der Vorlage M 112 mit der Maßgabe zuzustimmen, dass Konzepte, die eine Bebauung von derzeit unbebauten öffentlichen Flächen vorsehen, grundsätzlich nicht weiter verfolgt werden.
Inhalt
Antrag vom 08.11.2010, NR 2069
Betreff: Neugestaltung Hauptwache Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 112 vom 07.06.2010 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Bebauung von derzeit unbebauten öffentlichen Flächen grundsätzlich nicht erfolgt und dass insoweit Konzepte, die dies vorsehen, nicht weiter verfolgt werden.
Begründung: Mit der Vorlage M 112 vom 07.06.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu der vom Magistrat geplanten Neugestaltung der Hauptwache. Diese soll u. a. die Ausbildung eines großen Platzes durch Überdeckelung der Treppenanlage nördlich des Cafés Hauptwache, Einebnung von Anhebungen und Schließung von Treppen zur B-Ebene, Neugestaltung der B-Ebene der U-/S-Bahnstation Hauptwache durch Bündelung der Laufwege in der B-Ebene, Erschließung neuer Raumpotenziale und Konzentration der Treppenzugänge sowie den Bau eines neuen Hauptzugangsbauwerks umfassen. Im Rahmen der Planung sollen die "Raumkanten und das Platzrelief einer kritischen Prüfung unterworfen" werden. Die Anlage 1 zur Vorlage weist in diesem Zusammenhang "Eventualflächen für eine Teilbebauung zur Definition neuer Raumkanten" aus. Es handelt sich um drei Flächen im Bereich Biebergasse (ca. 500 m2), Bereich Roßmarkt (ca. 1000 m2) und im Bereich zwischen Gebäude Zeil 123 und Katharinenkirche (ca. 700 m2). Die geplante Überbauung dieser Flächen war bereits Gegenstand der Anfrage A 1230 der FAG-Fraktion vom 11.06.2010, die mit dem Bericht B 559 vom 27.08.2010 beantwortet wurde. Die bezeichneten Flächen, die im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehen, sind bislang nicht bebaut. Der Magistrat begründet die geplante Bebauung zur "Definition neuer Raumkanten", die "die Platzwände stadträumlich punktuell modifizieren und zu einer klaren Raumstruktur und -fassung von Plätzen und Straßen" beitragen sollen. Der Magistrat führt hierzu in seinem Bericht B 559 aus, dass es Ziel für die Entwicklung der Platzflächen Hauptwache, Roßmarkt und Rathenauplatz sei, "diesen Stadtraum deutlich ablesbar zu machen und damit seine Aufenthaltsqualität zu verbessern", da die "Platzfolge heute unter anderem aufgrund ineinander über gehender Platz- und Straßenräume in der Wahrnehmung und im stadträumlichen Erlebniswert unbefriedigend" sei. Daher sollen die beiden Platzflächen Hauptwache und Roßmarkt "als eigenständige Stadträume klarer betont werden und durch einen Straßenzug mit gegenüber der heutigen Situation deutlich verringertem Lichtraumprofil klar getrennt werden". Der Magistrat plant somit, einen stark frequentierten Verkehrsweg zwischen Kaiserstrasse und Hauptwache um mehr als ein Drittel zu verengen. Wie dadurch der "stadträumlichen Erlebniswert" verbessert werden soll, bleibt unklar. Besonders bedenklich erscheint dies vor dem Hintergrund, dass es erklärte Absicht des Magistrats ist, den Fuß- und Fahrradverkehr weiter zu fördern. Zwischen der Einmündung der Liebfrauenstraße und der Katharinenkirche soll "in Anlehnung an die historische Situation die Platzkante zur Katharinenkirche mit einem Gebäude geschlossen werden, um die nach dem Krieg freigestellte Kirche wieder besser in das Stadtgefüge zu integrieren und die heute unbefriedigenden Wegebeziehungen zu verbessern". Unklar ist, was der Magistrat mit den "unbefriedigenden Wegebeziehungen" konkret meint bzw. wer diese Wegebeziehungen als unbefriedigend empfindet (die antragstellende Fraktion jedenfalls nicht). Auch ist nicht nachvollziehbar, warum die Katharinenkirche, wenn sie von 3 Seiten eingebaut ist, besser in das Stadtgefüge integriert sein soll als dies derzeit der Fall ist. Die vom Magistrat so bezeichnete "historische Situation" zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass die Abstände zwischen den Gebäuden geringer waren ("mittelalterliche Gassen") und auch die Kirchen häufig direkt an Gebäude grenzten. Nach den kriegsbedingten Zerstörungen wurde ganz bewusst auf eine Rekonstruktion der Altstadt verzichtet, um die Gestaltung der Stadt den geänderten Bedürfnissen - z.B. breitere Verkehrswege, aber auch größere Aufenthaltsräume - anzupassen. So war z.B. auch die Paulskirche früher an 3 Seiten von Gebäuden begrenzt, nach dem Krieg wurde die östliche Bebauung nicht mehr rekonstruiert, sondern der Platz (heute Paulsplatz) bewusst von einer Bebauung freigehalten, um diesen geänderten Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Es wird daher beantragt, der Vorlage M 112 mit der Maßgabe zuzustimmen, dass Konzepte, die eine Bebauung von derzeit unbebauten öffentlichen Flächen vorsehen, grundsätzlich nicht weiter verfolgt werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.06.2010, M 112 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.11.2010
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2010MM 112Neugestaltung der Hauptwache, GrundsatzbeschlussMagistratsvortrag
- 8. November 2010Sie sind hierNRNR 2069Neugestaltung HauptwacheSTVV-Antrag · FAG
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1958 und mit der Maßgabe, dass die Maßnahme unter dem Finanzierungsvorbehalt des Haushaltes 2012 steht), LINKE. (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 1961) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 2069) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. erster Spiegelstrich: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) zweiter Spiegelstrich: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP und FAG (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 7. erster Satzteil: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme) zweiter Satzteil: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 1891, NR 1961 und NR 2014 = Annahme, NR 1958, NR 2013 und NR 2069 = Ablehnung) NPD (M 112, NR 1891, NR 1958, NR 1961, NR 2013, NR 2014 und NR 2069 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1958 und mit der Maßgabe, dass die Maßnahme unter dem Finanzierungsvorbehalt des Haushaltes 2012 steht), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 1961) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 2069) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL zu 3. erster Spiegelstrich: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zweiter Spiegelstrich: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. erster Satzteil: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme) zweiter Satzteil: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme)