Umgestaltung der Platzanlage Hauptwache
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt eine bestandsnahe Umgestaltung der Platzanlage Hauptwache vor, um die vorhandenen Qualitäten besser nutzbar zu machen und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Dies geschieht im Hinblick auf die hohen prognostizierten Kosten eines grundlegenden Umbaus, der nicht weiterverfolgt werden soll.
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Roßmarkt — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.
- Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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1) Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat in Ausführung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 8963 von 2010 die Möglichkeiten eines grundlegenden Umbaus der unterirdischen Station Hauptwache durch den Bau eines Deckels über der Zwischenebene in Bezug auf die Statik und die baulichen Risiken geprüft hat. Die durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass dieses Vorhaben mit deutlich höheren Aufwendungen, als in der Vergangenheit angenommen, verbunden wäre und erhebliche Kostenrisiken bestehen. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass eine konzeptionelle Studie des Stadtplanungsamtes ergeben hat, dass auch eine bestandsnahe Umgestaltung - ohne den Bau eines Deckels - eine qualitätsvolle, gestalterisch hochwertige Platzanlage mit differenzierten Nutzungsangeboten und ansprechender Aufenthaltsqualität in diesem zentralen Bereich der Innenstadt entstehen lassen kann (siehe Anlage). Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass eine Sanierung der technischen Infrastruktur der B-Ebene erforderlich ist und in diesem Zusammenhang auch Potentiale für gestalterische und funktionale Verbesserungen einschließlich einer teilweisen Neuordnung von Nutzungen geprüft werden sollen.
2) Dies vorangestellt wird einer Aufhebung des Grundsatzbeschlusses § 8963 von 2010 zugestimmt. Der Bau eines Deckels über der tieferliegenden Ebene wird nicht weiterverfolgt.
3) Den Ausführungen in der nachfolgenden Begründung zu den Rahmenbedingungen für eine bestandsnahe Umgestaltung wird zugestimmt. Es wird ferner zugestimmt, dass die daraus folgenden Ziele und Maßgaben bei der Planung und Ausführung der Maßnahmen der anstehenden Sanierung des unterirdischen Gebäudes geprüft und soweit möglich umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um folgende Ziele:
a) Die große Öffnung bzw. Zwischenebene wird beibehalten und zu einem attraktiven, zentralen Bereich als attraktives Kernstück der Platzumgestaltung konzipiert. Das Bauwerk am nordöstlichen Rand der Öffnung (der sog. Apothekenhügel) wird zurückgebaut. Die dort derzeit vorhandenen Nutzungen werden in die B-Ebene verlagert.
b) Der Aufzug zwischen C- und B-Ebene wird bis zur A-Ebene verlängert. Die Treppe zwischen A- und Zwischenebene wird neugestaltet.
c) Die Treppenanlage zwischen Katharinenkirche und Zeil 123 wird verkleinert. Dies erfordert die Anpassung des Bereiches der Toilettenanlage in der B-Ebene.
d) Der traffiQ-Pavillon wird zurückgebaut. In der B-Ebene werden Ersatzräume vorgesehen.
e) In der B-Ebene werden die Voraussetzungen für den Bau eines Brunnens auf der Platzfläche geschaffen.
f) Ebenso werden Bereiche für große Pflanztröge und besondere Verschattungs-elemente vorgesehen und das unterirdische Gebäude insofern ertüchtigt.
g) Für die Räume angrenzend an die Zwischenebene wird eine öffentliche Nutzung vorgesehen.
h) Der Standort der Stadtpolizei wird aufgewertet und für die Bürger sichtbarer gemacht. Die VGF wird beauftragt, bei ihren Planungen zur Sanierung und Ertüchtigung des unterirdischen Gebäudes frühzeitig die Schnittstellen, die sich aus den Zielen und Maßgaben der Punkte a) bis g) ergeben, mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen und diese Maßgaben zu beachten.
4) Es dient zur Kenntnis, dass die Konzeptstudie nur soweit Eckpunkte zur zukünftigen Umgestaltung der Platzanlage festlegt, damit die Abstimmung der Schnittstellen zur Sanierung der technischen Infrastruktur durch die VGF im Vorfeld der Planung möglich ist. Diese Eckpunkte ermöglichen verschiedenste entwurfliche Gestaltungsansätze, die im Anschluss über ein konkurrierendes Entwurfsverfahren und auch mit einer Bürgerbeteiligung zu ermitteln sind.
5) Es dient zur Kenntnis, dass vor und während der Sanierung des unterirdischen Gebäudes nur temporäre Maßnahmen zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität möglich sind. Der Magistrat hält es für geboten, solche Maßnahmen zu planen und umzusetzen.
6) Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für temporäre Maßnahmen zu erstellen und zu den Kosten für Herstellung und Unterhalt zu berichten. Die dafür notwendigen Planungsmittel sind aus dem unter 7) genannten Budget zu bestreiten.
7) Die zur Durchführung der Konzepterstellung erforderlichen Mittel in Höhe von 180 T € werden bewilligt und freigegeben und stehen in der PG 13.01, Projektdefinition 5.03007 "Platzanlage Hauptwache (Planungsmittel)" zur Verfügung.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Hauptwache ist einer der wichtigsten zentralen Orte in der Frankfurter Innenstadt, das gilt sowohl für die unterirdische Verkehrsstation von S- und U-Bahn wie für den oberirdischen Platz. Beide Bereiche müssen dringend saniert und an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden. Zwischen dem unterirdischen Gebäude und der Platzanlage darüber gibt es zahlreiche Verbindungen und Durchdringungen, sodass bei Veränderungen immer beide Bereiche betrachtet werden müssen. Aus heutiger Sicht erscheint die vor rund 10 Jahren angestrebte sehr umfassende Veränderung durch den Bau eines "Deckels" über der tieferliegenden Zwischenebene nicht mit vertretbarem Aufwand realisierbar. Der Magistrat schlägt daher eine bestandsnahe Lösung vor. Ziel ist es dabei, die vorhandenen Qualitäten der Platzanlage wieder besser nutzbar zu machen und die Platzanlage zu einem attraktiven Aufenthaltsbereich umzugestalten.
B. Alternativen
Eine Alternative zu einer bestandsnahen Umgestaltung liegt in einem grundlegenden Umbau mit Schließung des "Loches" und dem Bau neuer Treppenanlagen. Die weiter unten erläuterte Machbarkeitsuntersuchung hat ergeben, dass diese Schließung erhebliche Auswirkungen auf das gesamte unterirdische Gebäude haben würde und die Kosten dafür sehr hoch sein würden. Der Magistrat schlägt daher vor, diese große Lösung nicht weiter zu verfolgen.
C. Lösung
Für die Platzanlage Hauptwache - gemeint ist hier der etwa dreieckige Platz zwischen der Katharinenkirche, dem Roßmarkt und der Biebergasse - hatte die Änderung der Verkehrsführung in der Innenstadt 2008 erhebliche Auswirkungen. Die bisherige Fahrbahn wurde an die Höhe der Fußgängerbereiche angeglichen, ansonsten wurde die Platzanlage nicht umgestaltet. So entstand eine relativ große freie Fläche um die tiefer liegende Zugangsebene zu der unterirdischen Verkehrsstation. 2010 fasste die Stadtverordnetenversammlung einen Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung der Platzanlage Hauptwache (§ 8963). Wesentliche Inhalte des Beschlusses waren die Ausbildung eines großen Platzes durch Überdeckelung der raumgreifenden Treppenanlage nördlich des Cafés Hauptwache, Einebnung von Anhebungen und Schließung von Treppen zur B-Ebene sowie die Neugestaltung der B-Ebene der U-/S-Bahnstation Hauptwache, Erschließung neuer Raumpotenziale und Konzentration der Treppenzugänge. Die Büros Chestnutt Niess, Berlin, und Karl Bauer (heute Bauer Landschaftsarchitekten), Karlsruhe sollten als zweiter Preisträger des Zeil-Wettbewerbes aus dem Jahr 2000 mit der Umgestaltung des Platzes an der Hauptwache beauftragt werden. Für die Finanzierung waren 17 Mio. € ggf. ergänzt durch Fördermittel vorgesehen. Mit dem Beschluss zum Haushalt 2012 wurden die bis dahin vorgesehenen Mittel gestrichen und das Projekt auf den Zeitraum nach 2015 verschoben. Mit dem Ziel, die statische Machbarkeit einer Deckelung und deren Kosten zu klären, wurde 2018 in enger Zusammenarbeit mit der VGF eine Studie beauftragt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die voraussichtlichen Kosten für eine bestandsnahe Umgestaltung der Platzfläche einschließlich der damit verbundenen Anpassungen am Stationsbauwerk können derzeit noch nicht benannt werden. Für eine belastbare Abschätzung der Kosten müssen zunächst weitere planerische Schritte erfolgen. Der Magistrat wird die hierfür benötigten Mittel zu gegebener Zeit im Haushalt anmelden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2021Sie sind hierMM 157Umgestaltung der Platzanlage HauptwacheMagistratsvortrag
- 20. Oktober 2021OFOF 203/1Umgestaltung der Platzanlage HauptwacheOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. November 2021NRNR 153Umgestaltung der Platzanlage HauptwacheSTVV-Antrag · CDU
- 23. November 2021OAOA 106Umgestaltung der Platzanlage HauptwacheAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 153) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 157 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 153) sowie AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL